Es gibt seit Jahrzehnten - gut begründete - Ausnahmen vom Grundsatz des "pacta sunt servanda". Der Zusammenbruch der Rechtssicherheit ist bisher nicht eingetreten.
Wenn eine Freigabe nur aus finanziellen Motiven zurückgezogen werden soll, kann der Fotograf dies ja geltend machen bzw. Schadensersatz einklage, sobald anderswo doch veröffentlicht wird.
Aber selbst wenn man annähme, dass der notwendige Schutz des Persönlichkeitsrechts zur Folge hätte, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr profitabel wären - dann wär das halt so.