Ich habe ja auch primär gar nicht auf Lottes möglicherweise oder nicht scherzhaft rhetorische Frage geantwortet, sondern auf eine rechtlich inkorrekte Antwort auf diese.
und wie immer sehr erotisch
Ich habe ja auch primär gar nicht auf Lottes möglicherweise oder nicht scherzhaft rhetorische Frage geantwortet, sondern auf eine rechtlich inkorrekte Antwort auf diese.
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Ich habe ja auch primär gar nicht auf Lottes möglicherweise oder nicht scherzhaft rhetorische Frage geantwortet, sondern auf eine rechtlich inkorrekte Antwort auf diese.
Und ich wollte nur noch mal dein traumhaftes Profilbild sehen
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sie erläutert dir sicher gerne ihre Autoren- und Verbreitungsrechte daran
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Interessant
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und wie immer sehr erotisch
Hier kannst du noch was lernen. "Die Sendung mit der Maus" mit Titten, sozusagen.
Und ich wollte nur noch mal dein traumhaftes Profilbild sehen
Ich schlage ein neuen Thread vor:
"Alles, was sie schon immer nicht wissen wollten"
😂
Alles anzeigenLotte sagte folgendes:
Sie hätte also gerade nicht ihren Namen - ob leserlich oder unleserlich - schreiben, sondern nur irgendwelche - unsinnigen - Zeichen oder Symbole zu Papier bringen können.
Solche sind wie erläutert keine Namensunterschrift, sondern nur zur Wirksamkeit der notariellen Beglaubigung bedürftige Handzeichen (§ 126 Abs. 1 BGB).
Im Übrigen spricht das Gesetz, wie du unter obigem Link ebenfalls nachlesen kannst, unter der zitierten Rechtsform zunächst von der Urkunde im Singular. Die Aufnahme mehrerer gleichlautender Urkunden wird § 126 Abs. 2 S. 2 BGB lediglich als alternative Möglichkeit geregelt.
Ich habe das durchaus so verstanden, daß sie versucht, Ihren Namen zu schreiben und es wie eine unsinnige Folge von Sodnerzeichen lediglich aussieht. Die Sonderzeichen mit Absicht zu schreiben, entzieht sich irher Fähigkeit in dem Moment, das ist ja der Kern der Aussage.
Somit ist das meiner Meinung nach keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage. Ohne graphologisches Gutachten kommen wir also nicht weiter.
Die Unterzeichnung nach § 126 Abs. 2 S. 2 BGB habe ich ausdrücklich als etwas Mögliches, aber Fernliegendes angeführt - da sind wir uns in Wirklichkeit also einig.
Hier kannst du noch was lernen. "Die Sendung mit der Maus" mit Titten, sozusagen.
Die Wirklichkeit ist schon weiter als der Scherz:
Ich habe das durchaus so verstanden, daß sie versucht, Ihren Namen zu schreiben und es wie eine unsinnige Folge von Sodnerzeichen lediglich aussieht. Die Sonderzeichen mit Absicht zu schreiben, entzieht sich irher Fähigkeit in dem Moment, das ist ja der Kern der Aussage.
Somit ist das meiner Meinung nach keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage. Ohne graphologisches Gutachten kommen wir also nicht weiter.
Die Unterzeichnung nach § 126 Abs. 2 S. 2 BGB habe ich ausdrücklich als etwas Mögliches, aber Fernliegendes angeführt - da sind wir uns in Wirklichkeit also einig.
Richtig, ob ein eigenhändig gefertigter Schriftzug eine Namensunterschrift im Sinne des § 126 Abs. 1 1. Alt. ist, ist eine Frage tatsächlicher Art.
Denn welche tatsächlichen Voraussetzungen er dazu erfüllen muss, ist definiert, er muss nämlich ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender, individueller und einmaliger Schriftzug sein, der entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Ein stark vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann ausreichen, wenn der Unterzeichner auch sonst so oder ähnlich unterschreibt (Grüneberg/Ellenberger, 82. Auf. 2023, Rn. 10 zu § 126 BGB).
Aufgrund wesentlich auf die motorische Steuerungsfähigkeit wirkender physischer Ablenkung beim Versuch, den eigenen Namen auszuschreiben, einmalig und spontan kreierte unleserliche Fantasiezeichen erfüllen diese Kriterien nicht.
Dabei kommt es übrigens auch nicht darauf an, ob deren Urheber selbst sie als seine wirksame Namensunterschrift sieht, und die andere Partei sich dem anschließt (BGH NJW 1978, 1255).
Hätten wir es dann jetzt so langsam? 😉
Alles anzeigenRichtig, ob ein eigenhändig gefertigter Schriftzug eine Namensunterschrift im Sinne des § 126 Abs. 1 1. Alt. ist, ist eine Frage tatsächlicher Art.
Denn welche tatsächlichen Voraussetzungen er dazu erfüllen muss, ist definiert, er muss nämlich ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender, individueller und einmaliger Schriftzug sein, der entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Ein stark vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann ausreichen, wenn der Unterzeichner auch sonst so oder ähnlich unterschreibt (Grüneberg/Ellenberger, 82. Auf. 2023, Rn. 10 zu § 126 BGB).
Aufgrund wesentlich auf die motorische Steuerungsfähigkeit wirkender physischer Ablenkung beim Versuch, den eigenen Namen auszuschreiben, einmalig und spontan kreierte unleserliche Fantasiezeichen erfüllen diese Kriterien nicht.
Dabei kommt es übrigens auch nicht darauf an, ob deren Urheber selbst sie als seine wirksame Namensunterschrift sieht, und die andere Partei sich dem anschließt (BGH NJW 1978, 1255).
Hätten wir es dann jetzt so langsam? 😉
Weckt mich, wenn es vorbei ist 😴
Kannst aufwachen, ick hör jetzt uff... werde bestimmt nicht in der Bibliothek verschwinden, um BGH-Rechtsprechung von vor dem Onlinearchiv zu recherchieren.
Sieg durch technischen K. o. 😁
Um zur Ausgangsfrage zurückzukehren, ich würde mich niemals freiwillig nackt in der Öffentlichkeit zeigen. Der klassische Exhibitionismus, der aus gutem Grund verboten ist, also Frauen erschrecken, womöglich dabei noch ostentativ masturbieren, ist vollkommen widerwärtig.
Ich würde mir aber ganz tief in mir wünschen, zwangsweise nackt vorgeführt zu werden, natürlich die Hände hinter dem Rücken gefesselt, mich in Grund und Boden schämen, aber doch ganz unschuldig, ich kann ja nichts dafür! Allerdings gibt es wohl kaum gute Gelegenheiten, so etwas zu verwirklichen.
Es gibt in Clubs immer wieder mal Veranstaltungen mit solchen und ähnlichen Themen. Ich war mal, wie gesagt, zu einer Nacht der O, es geht mir immer noch durch und durch, wenn ich daran denke.
Es gibt in Clubs immer wieder mal Veranstaltungen mit solchen und ähnlichen Themen. Ich war mal, wie gesagt, zu einer Nacht der O, es geht mir immer noch durch und durch, wenn ich daran denke.
erzähl mal bitte mehr davon...
JA Nicole, diese Veranstaltung, aber auch andere, die ich besucht habe, wo "Sie" nur komplett nackt ist, bis auf Strümpfe und Schuhe, das gibt es auch.
Sehr geil, kann ich jedem Interessierten nur wärmstens empfehlen, weil es sehr gesittet zugeht.
Nix mit ungefragt angrabschen oder blöde Bemerkungen oder so.
Die meisten Männer, sogar im Anzug oder zumindest sehr Elegant/Business.
Mir hatte es jedes Mal gefallen, und meiner jeweiligen Begleitung, ebenfalls sehr.
Leider finden die zu selten Statt, was allerdings mit einem größeren Aufwand verbunden ist.
Ich war auch mal mit meiner Frau bei einem CFNM-Event. Das war in Wülfrath, direkt gegenüber den Zeugen Jehovas (schon mal ein Bonus in der B-Note!)
Es waren bestimmt drei Viertel der Gäste nackte Männer. Die anderen hübsch gekleidete Frauen, wobei ich gar keine gesteigerte Lust hatte, dass die sich mit mir beschäftigen (außer natürlich meiner Süßen!) -- wir waren schon einige Male im Swingerclub, obwohl der Partnertausch so überhaupt nichts für uns ist. Ich bin nun mal eine treue Seele und könnte mir nicht vorstellen, etwas mit einer Anderen anzufangen.
Die nackten Männer hatten ein Zeichen, einige eins für sinngemäß "mach mit mir, was du willst", andere (auch ich) das für "erst fragen". Letztere wurden eigentlich komplett in Ruhe gelassen, es waren ja mehr als genug da, die man nicht erst kompliziert kennenlernen musste, um sie zu verhauen.
Wir setzten uns also hin und schauten der Veranstaltung zu. Zu uns setzte sich ein sehr sympathischer nackter Mann, der erzählte, er habe auch gar kein Bedürfnis, irgendwie bearbeitet zu werden, er verbringe nur sehr gern einen nackten Nachmittag in netter Gesellschaft. Mit dem begutachteten und besprachen wir, wie die Frauen ihre Männer bearbeiteten. Das war soweit sehr unterhaltsam.
Obwohl ich die ganze Zeit nackt war und auch zeitweise die Hände gefesselt hatte, war es überhaupt nicht peinlich oder beschämend. Es war wie in der Sauna oder in der Dusche des Fitnesscenters, unter vielen nackten Männern, und dementsprechend auch nicht sonderlich aufregend.
Ich bereue es nicht, das erlebt zu haben, aber würde es so nicht unbedingt wiederholen.
Wie könnte man so etwas aufregender gestalten? Natürlich, ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis, wobei ich jedoch vermute, dass es mehr Männer gibt, die davon träumen, "vorgeführt" zu werden, als Frauen, die das sehen wollen. Vielleicht irgendwelche Spiele, Aufgaben, Wettbewerbe, die man nackt erledigen muss?
Mein völlig verrückter Traum ist, dass meine Frau ihre Freundinnen einlädt (also welche, die ich kenne!), und ich bin dabei als nackter gefesselter Diener, der ihnen Bier bringen muss, und Klapse auf den Po bekommt, weil ich mit den Fesseln natürlich zu langsam und ungeschickt bin. Vielleicht machen sie sich sogar lustig über meinen hüpfenden Penis, weil ich mit gefesselten Füßen auch hüpfen muss?
Wenn ihre Freundinnen aber in Wirklichkeit da sind, kommt mir diese Fantasie komplett abwegig vor, und nicht im Traum würde ich es wagen, mich auszuziehen. Vielleicht hilft Alkohol... Aber ich muss natürlich auch zugeben, dass es ihnen auch nicht in den Sinn kommt, mich nackt sehen zu wollen.
Als SM Paar waren wir ja schon wirklich sehr oft auf allen möglichen Veranstaltungen.
Die CMNF sowie die BDSM Veranstaltungen sind, wie JD es schon erwähnt hat, sehr gesittet und da herschen klare Regeln. Angefangen von Dresscode für die Männer, strenge Regeln für das Verhalten, usw. Uns gefällt es sehr gut... klar, ist unsere Welt, in der wir zu Hause sind...🥰
Aber auch private Partys oder "Veranstaltungen" sind im BDSM Bereich echt gut und machen sehr viel Spaß. Für Szene fremde ist es natürlich nicht einfach da rein zu kommen 🤷.
Früher waren wir auch schon mal in Swingerclubs, aber das ist nichts für uns und wir fühlen uns da nicht wohl.