Ja genau Ela, daher weiß ich jetzt gar nicht, warum Gwen hier das Gesetz zitiert.
Denn ob jemand das Gesetz verletzt hat oder nicht, stand hier doch gar nicht wirklich zur Debatte.
Wenn Frau z.B. mit einem Shirt wie das in meinem Profilbild, juckt das keinen so wirklich (in unangenehmer Form), und nur dann wäre es eine Belästigung nach welchem §§ auch immer.
Ich habe mit meinen Partnerinnen und Gespielinnen schon sehr viel erlebt, selbst mit einer Gruppe aus einem Forum für frivoles Ausgehen, bei Usertreffen, wo dann gleich mehrere Paar sehr viel gezeigt haben, gab es niemals etwas anstößiges, was zu einer Anzeige geführt hätte.
Im Gegenteil, es waren eher einige interessiert.
Daher Gwen, wenn Du dich selber als Spaßbremse siehst, dann hast Du mein Mitgefühl, denn Du weißt gar nicht, welcher Spaß Dir entgeht.
Dass Du die §§ sofort benennen kannst, OK, ist vielleicht für die Anfänger durchaus interessant. Wobei die Links hier nicht wirklich weiter helfen, um zu wissen, wie weit man gehen kann und was nicht geht.
So gilt immer noch ein entblößter Busen, nicht wirklich als anstößig (also in Köln/Düsseldorf/Bonn auf keinen Fall), die primären Geschlechtsorgane dagegen schon.
Bei Männern ist es allerdings noch mal verschärft und wird schnell die Polizei auf den Plan gerufen.
Bei Frauen hingegen wo der Rock definitiv zu kurz ist, wird oft nur die Nase gerümpft, oder sich mal kurz aufgeregt (aber doch sehr interessiert hingeschaut), aber dann ist es auch gut.
Aber wie Ela schon sagt, man sollte sein Umfeld, gerader als Mann, immer gut im Blick behalten, und wo Kinder sind, sich bedeckt halten.