Wer hat hier das Sagen?

  • Es ist einfach so geil, eine Rechtsabteilung im Forum zu haben! Wer hat das sonst?


    Gwen mag dich, auch wenn du, sagen wir mal, hin und wieder übertreibst.:D

    Auf allen Bildern, die ich poste, bin ich selbst zu sehen.

    Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das.


    Bitte beachtet die Forumsregeln

  • Das Hausrecht greift immer. Wenn jemand in meiner Wohnung Naziparolen brüllt, schmeiße ich ihn raus - und zwar mit Recht - Hausrecht. Genauso passiert es auch den "Störern" in diesem Forum.

    Ich schrieb doch gerade: "... solange diese Äußerungen keine strafrechtliche Relevanz haben." Bei Naziparolen wäre genau das der Fall. Somit wären Sie im Recht. Aber was sind "Störer", und haben ihre Äußerungen strafrechtliche Relevanz? Das müsste zunächst nachgewiesen werden.

  • Nur dies zum letzten Satz: Richtig! Aber auch das Eigentumsrecht von privaten Webseitenbetreibern steht nicht über den Menschenrechten. Und zu denen gehört nunmal auch die Meinungsfreiheit.


    Hast du dich eigentlich mal wirklich mit der rechtlichen Lage beschäftigt oder redest du hier wie es dir passt?


    Die Meinungsfreiheit in Foren wird in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Sie ermöglicht es jedem, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, jedoch nicht ohne Grenzen. Forumbetreiber sind in der Regel nicht verpflichtet, Meinungsfreiheit zu gewährleisten, sondern können Inhalte löschen, wenn sie gegen Gesetze oder die Hausordnung verstoßen, insbesondere wenn sie beleidigend, diffamierend oder illegal sind.


    Elaboration:


    Grundlage der Meinungsfreiheit:

    Artikel 5 des Grundgesetzes sichert die Meinungsfreiheit, das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.

    Schranken der Meinungsfreiheit:

    Die Meinungsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Sie darf nicht in die Verfassung, die Menschenwürde, die Persönlichkeitsrechte oder andere Gesetze verstoßen.

    Forumbetreiber und Hausordnung:

    Forumbetreiber sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Sie können Inhalte löschen oder Sperren verhängen, wenn sie gegen die Hausordnung, Gesetze oder die Rechte anderer verstoßen.

    Löschung und Sperren:

    Forumbetreiber haben ein sogenanntes "virtuelles Hausrecht" und können Inhalte löschen oder Benutzer sperren, wenn sie z.B. gegen Beleidigungs- oder Diffamierungsgesetze verstoßen, illegalen oder schädlichen Inhalt posten oder gegen die Regeln der Plattform verstoßen.

    Balance zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechten:

    Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechten wie dem Schutz der Persönlichkeit oder der allgemeinen Ordnung ist eine wichtige Herausforderung für Forumbetreiber und die Gerichte.

    Strafbarkeit:

    Die Meinungsfreiheit schützt auch polemische und überzogene Kritik, solange sie nicht beleidigend, diffamierend oder strafrechtlich relevant ist.

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    Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das.


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  • Ich antworte nicht denen, sondern Dir: Der Vergleich hinkt. Ich habe keine Bilder mit politischen Parolen oder religiösen Botschaften ins Forum gestellt. Ich habe nur meine Meinung GESAGT. Um also Deinen Vergleich zu korrigieren: Lade ich Gäste in mein Haus ein und sie äußern Meinungen, die sich nicht mit meiner decken, habe ich kein "Eigentumsrecht", ihnen das zu verbieten, solange diese Äußerungen keine strafrechtliche Relevanz haben. Habe ich Personen freiwillig Zugang zu meinem Eigentum gewährt, kann ich ihre Grundrechte nicht beschneiden, wenn mein Eigentum dadurch keinen Schaden nimmt. Erst wenn das der Fall ist, greift das Hausrecht.

    Falsch!

    Hauseigentümer können Gäste jederzeit und auch ganz ohne Angabe von Gründen zum Gehen auffordern.


    Gehen die Gäste daraufhin nicht freiwillig, dürfen sie ihrem Gehen auch physisch nachhelfen.


    (Gleiches gilt übrigens auch für Wohnungseigentümer, Haus- und Wohnungsmieter usw.)


    Draußen auf dem öffentlichen Gehweg können die hinausgeworfenen Gäste dann aufgrund ihrer Meinungsfreiheit eine Ansprache dazu halten, was ihnen widerfahren ist, und wie sie das finden.

    Meine erste Kurzgeschichte: "Das Mädchen am Bahnhof" - Download hier  😊


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!

  • Zitat

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5


    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze [...]
    (3) [...]

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  • Korrekt. Aber auch realitätsnah? Wenn Sie Gäste zu sich nach Hause einladen, kalkulieren Sie doch mit ein, dass bei Gesprächen auch Meinungen geäußert werden, die nicht der Ihrigen entsprechen. Oder sind Sie dann so intolerant, jeden Gast rauszuwerfen, der Ihre Ansichten nicht teilt? Bei Beleidigungen oder anderen verbalen Straftatbeständen wäre das legitim. Aber sonst?

  • Korrekt. Aber auch realitätsnah? Wenn Sie Gäste zu sich nach Hause einladen, kalkulieren Sie doch mit ein, dass bei Gesprächen auch Meinungen geäußert werden, die nicht der Ihrigen entsprechen. Oder sind Sie dann so intolerant, jeden Gast rauszuwerfen, der Ihre Ansichten nicht teilt? Bei Beleidigungen oder anderen verbalen Straftatbeständen wäre das legitim. Aber sonst?

    Interessanter Wechsel der argumentativen Ebene, von Recht und Unrecht zu Klugheit und Unklugheit.


    Allerdings:

    Sein Recht, sofern und soweit man es eben hat, kann man einfordern.


    Dass ein anderer in welchem Sinne auch immer "klug" verfährt, hingegen nicht.

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  • Zur einleitenden Frage: sowohl als auch ...🤣 Aber Spaß beiseite ...

    Zur Sache: Ich greife nur einen Satz heraus. "Forumbetreiber sind in der Regel nicht verpflichtet, Meinungsfreiheit zu gewährleisten, sondern können Inhalte löschen, wenn sie gegen Gesetze oder die Hausordnung verstoßen, insbesondere wenn sie beleidigend, diffamierend oder illegal sind." - Heißt doch, Forumbetreiber können Meinungsäußerungen zensieren, sofern diese gegen geltendes Recht verstoßen. Heißt aber auch, das darf nicht willkürlich geschehen, sondern muss begründet werden. Der Hinweis auf eine Hausordnung reicht nicht. Denn auch diese Hausordnung darf geltendem Recht nicht zuwiderlaufen.

    Demnach genügt sicher nicht eine pauschale Diffamierung Andersdenkender als "Störer", um eine Unterdrückung ihrer Meinungsäußerungen zu legitimieren.

  • Da ich gerade noch in einem anderen Thread gelesen habe, das da zu weit gegangen sei und auch eine Entschuldigung gefordert wird....

    Nö, im Leben nicht!

    Zankt euch gerne weiter und dann werde ich es eben machen, wie andere User vor mir, dem Forum den Rücken kehren....is dann halt so 🤷

    Wäre sehr schade....

  • Doch der Hinweis auf die Hausordnung reicht vollkommen. Oder wo steht genteiliges?

    Die Rechtsprechung ist verpflichtet, Einschränkungen der Meinungsfreiheit stichhaltig zu begründen. Aber im Forum soll das nicht gelten? Hier schrieb kürzlich jemand, auch das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Also richtet euch bitte danach. Sonst setzt ihr euch selbst ins Unrecht.

  • Es gibt Menschen, die verpassen einfach den Moment, wo man besser mal den Ball flach halten sollte und machen immer weiter 🤦

    Früher habe ich immer gedacht, so dumme Menschen kann es doch gar nicht geben, werde aber immer wieder eines besseren belehrt 🤦


    Eigentlich, ohne Worte...

  • Es gibt Menschen, die verpassen einfach den Moment, wo man besser mal den Ball flach halten sollte und machen immer weiter 🤦

    Früher habe ich immer gedacht, so dumme Menschen kann es doch gar nicht geben, werde aber immer wieder eines besseren belehrt 🤦


    Eigentlich, ohne Worte...

    Das Wort Dumm ist zu hart. Würde eher sagen unklug . Man sollte es wirklich auch mal gut sein lassen und sich dem eigentlichen Sinn und Zweck dieses Forums zuwenden.