Du hast das Wortspiel nicht verstanden.
Wenn wir schon ernsthaft darüber reden: Kein gesunder Mensch möchte Versionen, deren Darstellungen im höchsten Maße übergriffig sind.
Einverstanden ! Ich war eben dabei zu sehr sachlich orientiert.
Du hast das Wortspiel nicht verstanden.
Wenn wir schon ernsthaft darüber reden: Kein gesunder Mensch möchte Versionen, deren Darstellungen im höchsten Maße übergriffig sind.
Einverstanden ! Ich war eben dabei zu sehr sachlich orientiert.
Heute darf ich mal der Erste sein.
Herzlich willkommen !
Wer will davon schon ungekürzte Schnittfassungen? Es bleiben ungestutzte Schrittfassungen.
Du hast es demnach nicht verstanden. Das Kernthema lautete nicht wer welche Abfassung(en) haben möchte, sondern was wann wo in welcher Abfassung angeboten wurde. Die diesbezügliche Auflistung von Gwenhwyfar ist sehr übersichtlich, komplett und lässt keine Wünsche offen.
Nun zu deiner Anmerkung: Kein Mensch möchte eine gekürzte Variante sofern zugleich ungekürzte Versionen angeboten werden.
Alles anzeigenDer rechtliche Status der jeweils ungekürzten Schnittfassungen der einzelnen Filme der "Schulmädchen-Report"-Reihe in Deutschland ist aktuell folgendermaßen:
Schulmädchen-Report: Was Eltern nicht für möglich halten - FSK ungeprüft*, indiziert ***
Der neue Schulmädchen-Report. 2. Teil: Was Eltern den Schlaf raubt - FSK Keine Jugendfreigabe
Schulmädchen-Report. 3. Teil: Was Eltern nicht mal ahnen - FSK ungeprüft*, indiziert ***
Schulmädchen-Report. 4. Teil: Was Eltern oft verzweifeln läßt - FSK ungeprüft*, indiziert **
Schulmädchen-Report. 5. Teil: Was Eltern wirklich wissen sollten - FSK ungeprüft*, indiziert **
Schulmädchen-Report. 6. Teil: Was Eltern gern vertuschen möchten - FSK ungeprüft*, indiziert **
Schulmädchen-Report. 7. Teil: Doch das Herz muß dabei sein - FSK ungeprüft*, indiziert **
Schulmädchen-Report. 8. Teil: Was Eltern nie erfahren dürfen - FSK Freigegeben ab 16 Jahren
Schulmädchen-Report. 9. Teil: Reifeprüfung vor dem Abitur - FSK ungeprüft*, indiziert **
Schulmädchen-Report. 10. Teil: Irgendwann fängt jede an - FSK ungeprüft*, indiziert **
Schulmädchen-Report. 11. Teil: Probieren geht über Studieren - FSK Keine Jugendfreigabe
Schulmädchen-Report. 12. Teil: Junge Mädchen brauchen Liebe - FSK Freigegeben ab 16 Jahren
Schulmädchen-Report 13. Teil: Vergiß beim Sex die Liebe nicht - FSK Freigegeben ab 16 Jahren
* = Entgegen durchaus verbreiteter Annahme, besteht tatsächlich keine Verpflichtung, Filme vor ihrer öffentlichen Vorführung bzw. ihrer Verbreitung auf Trägermedien von der FSK prüfen und freigeben zu lassen. Ein ungeprüfter Film ist dementsprechend nicht "verboten", er darf lediglich Kindern und Jugendlichen nicht öffentlich vorgeführt, oder ihnen auf einem Trägermedium (DVD, Blu-ray) überlassen werden (§§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 JuSchG).
** = Film wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil A der Liste jugendgefährdender Medien (vulgo: "Index") eingetragen, da die BPjM den Film zwar nicht für strafrechtlich bedenklich, jedoch für jugendgefährdend hält (§ 18 Abs. 1 JuSchG). Infolge dessen dürfen die Filme insbesondere Kindern und Jugendlichen nicht auf Trägermedien zugänglich gemacht, für sie zugänglich oder sichtbar ausgestellt oder beworben, oder im Versandhandel verkauft werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 - 6 JuSchG). Unter Beachtung dieser Beschränkungen dürfen diese Filme aber Erwachsenen öffentlich vorgeführt, auf Trägermedien vermietet oder verkauft, oder sonst zugänglich gemacht werden.
*** = Film wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil B der Liste jugendgefährdender Medien (vulgo: "Index") eingetragen, da die BPjM den Film für strafrechtlich bedenklich - hier konkret: kinder- bzw. jugendpornografisch (§§ 184b, 184c StGB) - hält (§ 18 Abs. 6 JuSchG). Staatsanwaltschaften und Gerichte sind dem bisher aber nicht gefolgt, sodass für diese Filme die gleiche Rechtslage besteht wie für die in Teil A der Liste jugendgefährdender Medien eingetragenen Filme.
Somit dürfen die Teile 2, 8, 11, 12 und 13 ungekürzt ganz normal im Kino gezeigt und die Vorstellungen öffentlich beworben, auf Trägermedien in Geschäften oder im Versandhandel angeboten, und ab 22 (Teil 8, 12 und 13) bzw. 23 Uhr (Teil 2 und 11) im Fernsehen gezeigt werden.
Die übrigen Teile dürfen ungekürzt zwar im Prinzip auch im Kino gezeigt werden, allerdings dürfen die Vorstellungen nicht für Kinder und Jugendliche wahrnehmbar angekündigt oder beworben werden. Auch auf Trägermedien dürfen die Filme an Erwachsene verkauft werden, aber ebenfalls nur auf eine Weise, dass Kinder und Jugendliche weder die Hüllen, noch sonst Werbung für die Filme sehen, und auch nicht im Versandhandel. Im Fernsehen dürfen die Filme nicht gezeigt werden.
Natürlich steht es dem Rechteinhaber frei, jeden der Filme so zu kürzen, dass die entsprechende Schnittfassung eine FSK-Prüfsiegel erhält, dann darf diese auch öffentlich ausgestellt, beworben usw. und im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Deine perfektionierte Auflistung macht richtig Eindruck. Hattest du dir alle mal angesehen ?
Ich kann mich nur noch als Kind daran zurückerinnern, dass an Kinos oftmals die Überschrift "Schulmädchenreport" zu lesen stand und als diese dann viele Jahre später im TV ausgestrahlt wurden, schaute ich mir diese teilweise auch an. Mich störte dabei aber der scheinbare Aufklärungsstil womit die einzelnen Episoden etwas pseudowissenschaftlich aufgepeppt werden sollten. Im Nachhinein frage ich mich aber dennoch, welche Filmszenen zu einer Indizierung geführt haben könnten. Echte HC-Szenen können m.E. in keiner Ausgabe enthalten sein. Ganz besonders interessant finde ich die Tatsache, dass einige namhafte Schauspielerinnen (z.B. Jutta Speidel) in diesen Filmchen ihre Anfänge hatten und später trotzdem Rang und Namen erlangt hatten.
Kein Problem 😎 ich war 15 Jahre lang Undertaker bzw Totengräber...
Es wird niemandem auffallen 🤣
🤣Jetzt wird es gruselig. Halloween kommt doch erst in fünf Monaten 🤣🤣🤣
Vor Gericht, vorführen?
Warum nicht ? Es soll angeblich auch unbedarfte Juristen geben. Vor Gericht etwas beispielhaft vorführen zu können kann sehr hilfreich sein.
Wenn diese von einer nackten Frau getragen werden und nicht vom Opa, istcdoch alles ok, solange der Opa angezogen ist
Du hast Recht, soweit hatte ich dabei gar nicht gedacht.
Dar gibt es ja auch einiges im Internet die man bestellen mit unterschiedliche Plugs. Wer hat auch sowas zuhause rumliegen?
Ich glaube Plugs oder etwas genauer: "Analplugs" sind hier im Forum momentan weniger gefragt...😂
Für mich erklärst du hier die Rolle eines Mannes in einer, für mich jedenfalls, gesunden Partnerschaft.
Ich kann jetzt deinen Post missverstehen, und falls ich das tue bitte ich vielmals um Verzeihung, aber worauf bezieht sich die Frage? Auf den Mann in der Gesellschaft? Den Mann in der Partnerschaft, oder ganz animalisch gesagt, den Mann als Säugetier?
Ich finde du hast deine Aspekt gut und verständlich dargelegt und ich stimme dir in allen Punkten überein - nur um eventuell an dieser Unterhaltung sinngemäß anzuknüpfen, sind diese oben genannten Fragen mir in den Sinn gekommen.
Und dieses mal sogar ganz ohne englische Fachausdrücke....
Du schaffst das schon. Aber dann bitte in deinem eigenen Thread 😉
Nicht dass es am Ende ein geschwänzeltes Durcheinander gibt.
Aber Lotte könnte vermutlich auch dabei behilflich sein
liebe Ela, ich glaube damit hast du alle sprachlos gemacht. Demnach sogar die Doms
Hast...du....hast du echt "Alter" gesagt? 😂
Wir haben eine sehr junge Moderatorin die noch viel jünger aussieht. Nur deswegen.
Wieso hab ich jetzt plötzlich STAATSFEIND NR. I Vibes...😅
Plötzlich jedenfalls nicht ! Wir alle sind es eben gewohnt, dass sich "Neue" erst mal etwas defensiver verhalten. Als einen Feind wirst du aber dennoch bei niemanden von uns angesehen.
Möglicherweise bislang nur leicht kritisch....
Quatsch, ihr Dom schert sich doch einen Scheiß um die Unterschrift, und die Bank umgekehrt weiß von dem Ei erstmal gar nix
Sachlich absolut korrekt !!
Deswegen hatte ich u.a. auch geschrieben: "Alles eine Frage der Deklaration"
Nötigung zu einer Unterschrift durch eine vorsätzliche Herbeiführung von Orgasmusähnlichem Zustand mittels widerrechtlicher Verwendung von Vibro-Ei......
Oder so ähnlich !
Ich weiß, das gibt es in D nicht,bevor ich jetzt gleich wieder belehrt werde.
Alles nur eine Frage der Deklaration !
Die Demonstration zur Beweisführung wäre für ein Geschworenengericht bestimmt interessant
Und erst für die Rechtsanwältin
Nicht wichtig !
Jetzt ist es mir wieder eingefallen. Das war doch im Zusammenhang von Männern in Sandalen und hochgezogenen Socken mit blauen Streifen oder so ähnlich.
Wenn du mit zusammengepezten Beinen, gebeugt, am Schalter, dich krampfhaft festhälst, dir auf die Hand beißt, damit du nicht schreist, kein Wort mehr heraus bekommst, die gute Frau am Schalter fragt, ob alles in Ordnung ist, alle sich nach dir umdrehen, auch vom Nachbarschalter, ist das Fingerspitzengefühl?
Unterschreiben hätte ich in dem Moment eh nix gekonnt.
Höchsten mit: *&=/€[_/zioirf%^&[
Ob das gültig wäre?
In aller Regel hast du ohnehin ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht. Sind deine Sonderzeichen ein Geheimcode. (Den Ausdruck hatte ich übrigens hier schon einmal irgendwo gelesen )
Ja, ich mag das sehr, wenn er die Kontrolle übernimmt
...mit "kontrolliert" meinte ich dass er insofern die richtige Dosierung gefunden hatte damit du nichts verkehrtes unterschreibst. Womit wir erneut bei meinem Lieblingsthema: "Fingerspitzengefühl" angekommen sind.