Mangas und ähnliches

  • Hm muss man drüber nachdenken, aber stechen finde ich Naja oder stechen lassen.....


    wobei mir gerade so ein anderer Gedanke überhaupt bei dem Post hier so kommt.... aber gut

    Jeder hat seine eigenen Fantasien, aber ich könnte es mir dennoch nicht vorstellen, dass es geil sein soll, im Intimbereich von Insekten geentert zu werden. Erst Recht nicht, wenn ich mir zusätzlich noch vorstelle, dass das Ganze am Ende in einem "Notaufnahme-Event" endet. :huh:

  • Hm, für mich sehen die aus wie Kinder. Weiß nicht, was daran geil ist. Überlege, es zu löschen - war ja vor meiner Zeit.

    Auf allen Bildern, die ich poste, bin ich selbst zu sehen.

    Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das.


    Bitte beachtet die Forumsregeln

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Nicole_Havefun () aus folgendem Grund: Bild entfernt

  • Hm, für mich sehen die aus wie Kinder. Weiß nicht, was daran geil ist. Überlege, es zu löschen - war ja vor meiner Zeit.

    Das Einbinden dieser bildlichen Darstellung in einem öffentlich zugänglichen Forum erfüllt - für das fachkundige Auge einfach erkennbar - den Tatbestand der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Lit. b) und c) StGB.


    Und allein der Umstand, dass diese Abbildung offensichtlich KI- bzw. computergeneriert ist, verhindert es, dass wer diese auch nur zur Vergrößerung anklickt und somit wissentlich und willentlich in seinen Browsercache gelangen lässt, sich wegen Abrufs bzw. Besitzes eines kinderpornografischen Inhalts nach ebd. Abs. 3 strafbar macht.

    Meine erste Kurzgeschichte: "Das Mädchen am Bahnhof" - Download hier  😊


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!

  • Das Einbinden dieser bildlichen Darstellung in einem öffentlich zugänglichen Forum erfüllt - für das fachkundige Auge einfach erkennbar - den Tatbestand der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Lit. b) und c) StGB.


    Und allein der Umstand, dass diese Abbildung offensichtlich KI- bzw. computergeneriert ist, verhindert es, dass wer diese auch nur zur Vergrößerung anklickt und somit wissentlich und willentlich in seinen Browsercache gelangen lässt, sich wegen Abrufs bzw. Besitzes eines kinderpornografischen Inhalts nach ebd. Abs. 3 strafbar macht.

    Also jetzt erst Recht ! Weg damit !

  • Ich bin selbst in der Materie nicht drin, aber so, wie ich das sehe ist der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), nicht rechtswidrig.


    Dies ist so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei.


    Wobei nach weiterer Recherche Gwen wohl recht hat, dass die Verbreitung oder öffentlich Zugänglichmachung dennoch strafbewehrt ist, auch wenn es sich um rein fiktives Material handelt. (§ 184b (1) 2)

  • @ Laila völlig unabhängig, ob es nun gesetzlich verboten ist oder nicht, oder noch in der Grauzone.


    Ist es das Hauptthema des Forums?
    ist es etwas, was hier gerne gesehen wird?

    Wenn man sich die bisherigen Stimmen so ansieht, ob Zustimmen oder mittels Beitrag zum Ausdruck gebracht, dann denke ich, ist doch klar, das es keine große Mehrheit für solche Werke gibt!


    Das wäre zumindest die demokratische Seite des Ganzen.
    Stehst Du auf Kinderpornografie, egal in welcher Form?

  • Ich bin selbst in der Materie nicht drin, aber so, wie ich das sehe ist der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), nicht rechtswidrig.


    Dies ist so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei.


    Wobei nach weiterer Recherche Gwen wohl recht hat, dass die Verbreitung oder öffentlich Zugänglichmachung dennoch strafbewehrt ist, auch wenn es sich um rein fiktives Material handelt. (§ 184b (1) 2)

    Ist ganz sicher sehr lieb von dir gemeint.


    Aber wenn solche Abbildungen hier die Runde machen, dann besteht immer die Gefahr, dass "Nachahmer" einen obendrauf setzen.


    Bei manchen Themen ist es wohl besser nach dem Motto vorzugehen: "Wehret den Anfängen....." ;)

  • Kann man sich nicht darauf einigen, das solche Abbildungen nicht hier her gehören.
    bei Rule34 gibt es reichlich Bilder von Frauen die Älter sind und in Schamsituationen feststecken die nicht gleich den Bezug zu Kinderpornografie beflügeln.
    da sollte doch was zu finden sein, genauso wie ich dort auch mein Profilbild gefunden habe.

    Was perfekt ins Thema passt.

    Seid mal ein bisschen kreativ ohne gleich schlafende Hunde zu wecken. Auf der Hauptseite geistern auch ein Haufen Bilder rum die im Schlimmsten Fall dafür sorgen das dieses Forum irgendwann dicht gemacht wird. Und da sind es Fotos und keine Manga oder Hentai Bilder.

    Echter Nordhesse mit Hang zur Frauenheilkunde in der Schamsituation. ( persönliches Erlebniss hat mir gezeigt das es mich anmacht )

    Ich liebe und verehre euch Frauen und verwöhne Euch gerne mit meinen großen Händen Der Körper der Frau faszinert mich und wie er sich verändert im laufe eines Lebens und möchte ihn mit Euch erforschen. Was sind Eure Phantasien, Träume und Erlebnisse die Ihr mit mir teilen möchtet.

    Schreibt mir und lasst uns eregende geschichten und erlebnisse austauschen.

    Grüße vom Loewen14 (75)

  • Ich bin selbst in der Materie nicht drin, aber so, wie ich das sehe ist der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), nicht rechtswidrig.

    Das kommt darauf an, was man mit solchen Darstellungen tut.


    Sie lediglich zum eigenen Konsum abzurufen oder sich Besitz an ihnen zu verschaffen, ist - wie ich bereits sagte - in der Tat nicht strafbar:

    Und allein der Umstand, dass diese Abbildung offensichtlich KI- bzw. computergeneriert ist, verhindert es, dass wer diese auch nur zur Vergrößerung anklickt und somit wissentlich und willentlich in seinen Browsercache gelangen lässt, sich wegen Abrufs bzw. Besitzes eines kinderpornografischen Inhalts nach ebd. Abs. 3 strafbar macht.

    Hier hingegen verstehst du die von dir zitierten Quellen offensichtlich falsch:

    Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei.

    Die Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, die Herstellung, der Bezug, die Lieferung, das Vorrätighalten, das Anbieten, das Bewerben, das Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr auch solcher kinderpornografischen Inhalte, die kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben - also etwa per Computerprogramm oder KI generierter oder bearbeiteter, gemalter oder gezeichneter Darstellungen, selbst von Texten, die fiktive Ereignisse beschreiben - um diese Inhalte zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, einem anderen zugänglich zu machen oder ihm Besitz an ihnen zu verschaffen, sind jeweils strafbar (§ 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 4 StGB).

    Meine erste Kurzgeschichte: "Das Mädchen am Bahnhof" - Download hier  😊


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!

  • Hm, für mich sehen die aus wie Kinder. Weiß nicht, was daran geil ist. Überlege, es zu löschen - war ja vor meiner Zeit.

    Ich hab das Bild ja durch meinen Kommentar wieder hervorgeholt. Irgendwie hat es mich auf eine Weise gleichzeitig angesprochen und abgestoßen, die ich nicht wirklich erklären kann.

    Jetzt ist es weg und das ist auch gut.

  • Ich hab das Bild ja durch meinen Kommentar wieder hervorgeholt. Irgendwie hat es mich auf eine Weise gleichzeitig angesprochen und abgestoßen, die ich nicht wirklich erklären kann.

    Jetzt ist es weg und das ist auch gut.

    Das kann ich verstehen, weil sich vieles was mit sexuellen Reizen und Veränderungen zu tun hat in der Pubertät abspielt. Solange es deine Gedanken als erwachsene Frau sind und Du davon erzählst ist das alles in Ordnung. Nur es bildlich dazustellen und es in Umlauf zu bringen ist dann Strafrechtlich relevant.

    Echter Nordhesse mit Hang zur Frauenheilkunde in der Schamsituation. ( persönliches Erlebniss hat mir gezeigt das es mich anmacht )

    Ich liebe und verehre euch Frauen und verwöhne Euch gerne mit meinen großen Händen Der Körper der Frau faszinert mich und wie er sich verändert im laufe eines Lebens und möchte ihn mit Euch erforschen. Was sind Eure Phantasien, Träume und Erlebnisse die Ihr mit mir teilen möchtet.

    Schreibt mir und lasst uns eregende geschichten und erlebnisse austauschen.

    Grüße vom Loewen14 (75)