Alles anzeigenDie Darstellerinnen in den "Schulmädchen-Report"-Filmen waren zum Zeitpunkt der Entstehung der Filme mehrheitlich zwischen 16 und 19 Jahren alt.
Anlässlich ihrer Erstveröffentlichung wurden die Filme nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Prüfung vorgelegt, sondern kamen ungeprüft in die Kinos - was nach § 7 JÖSchG a. F. bedeutete, dass nur Personen über 18 Jahren Zutritt zu den Filmen hatten.
In den 1980er Jahren nahm anlässlich des allmählichen Entstehens des Heimvideomarktes die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) die Filme nach § 1 Abs. 1 und 3 GjS a. F. in die Liste jugendgefährdender Schriften (umgangssprachlich "Index") auf, was u. a. bedeutete, dass die Filme fortan nicht mehr an für Kinder und Jugendliche zugänglichen Orten bzw. in für Kinder und Jugendliche zugänglichen Medien beworben, zum Verkauf ausgestellt, oder im Versandhandel vertrieben durften. Sie durften jedoch weiterhin z. B. in Sex-Kinos gezeigt, und "unter dem Ladentisch" an Erwachsene verkauft werden (§§ 3, 4 GjS a. F.)
In den 1990ern liefen, wie in diesem Thread bereits erwähnt, die Filme in gekürzten Fassungen im Nachtprogramm privater Fernsehsender.
In den 2000er Jahren strich die mittlerweile umbenannte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einige Teile der Reihe vom "Index" (§ 18 Abs. 7 JuSchG n. F.), diese wurden daraufhin vom Rechteinhaber der FSK vorgelegt, und erhielten teils die Prüfergebnisse "Freigegeben ab 16 Jahren", teils "Keine Jugendfreigabe" (§ 14 Abs. 2 JuSchG n. F.).
Die entsprechenden Teile der Reihe dürfen seit ihrer Listenstreichung auch wieder öffentlich beworben, in Geschäften ausgelegt bzw. ausgestellt werden usw., und könnten ungekürzt im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Ferner gibt es teilweise stark - um bis zu rund ein Drittel der Laufzeit gekürzte - Schnittfassungen der nach wie vor indizierten Teile der Reihe, die von der FSK geprüft und ab 16 bzw. 18 Jahren freigegeben sind, diese Fassungen kann man auf DVD z. B. bei Amazon bestellen, oder bei Maxdome streamen.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien schätzt infolge Gesetzesänderungen (§§ 184b, 184c StGB) zwei der Filme (Teile 1 und 3, falls es jemand genau wissen möchte) zwar seit mittlerweile mehreren Jahren als kinder- bzw. jugendpornografisch ein, bisher hat sich dem jedoch keine Staatsanwaltschaft angeschlossen, sodass auch diese beiden Teile weiterhin "nur" indiziert sind, an Erwachsene aber unter den entsprechenden Einschränkungen verkauft bzw. ihnen vorgeführt werden dürfen.
Kein Film der Schulmädchen-Report-Reihe ist oder war jedoch jemals zu irgendeiner Zeit in Deutschland beschlagnahmt bzw. eingezogen (= "verboten")!
Schon sehr interessant, deine umfangreiche Recherche zu dieser Filmreihe. Sofern ich dich richtig verstanden habe, sind die aktuell erhältlichen Ausgaben teilweise immer noch gekürzt. Demzufolge ist meine bisherige Annahme nicht korrekt, indem nur diejenigen Teile gekürzt sind, welche auf DVD mit FSK16 gekennzeichnet sind.
ich bin übrigens auf diese Filmreihe nur deswegen besonders aufmerksam geworden als ich im Internet nach div. Schauspielerinnen wie z.B. Jutta Speidel recherchierte.