Bild des Tages

  • Das Verkaufen von alten Bravos könnte doch auch juristische Aspekte haben. Ich bin juristischer Laie. Ich kann das nicht beurteilen.

    Ich kann mich erinnern, dass nach dem Skandal von Sebastian Edahty die Gesetze verschärft wurden, und danach auch keine Naccktaufnahmen von Minderjährigen ohne sexuellen Bezug mehr kommerziell gehandelt werden dürfen.

    Also wenn jemand auf seinem Dachboden den kompletten Bravo Jahrgang von 95 findet ( da gab Nacktbilder von 15 und ich glaube sogar 14 Jährigen ) und diesen Jahrgang bei Ebay anbietet.

    Macht derjenige sich dadurch strafbar? Dürfte er dieseen Jahrgang überhaupt noch besitzen?

    Wie gesagt. Ich bin Laie und kann das nicht beurteilen.

    Ach ja, diese selten behämmerte Lex Edahty (§ 201a Abs. 3 StGB) ... :rolleyes:


    Objektiv erfüllen das Verkaufen/Kaufen oder Vermieten/Mieten - nicht aber das Verschenken/als Geschenk erhalten oder Verleihen/Ausleihen - alter BRAVO-Ausgaben mit Nacktabbildungen unter 18-Jähriger tatsächlich diesen Tatbestand.


    Subjektiv ist aber von einer Rechtfertigung durch Einwilligung der Abgebildeten auszugehen, sofern diese bei Entstehung der Fotos mindestens 14 Jahre alt, und nach ihrer charakterlichen und geistigen Entwicklung in der Lage waren, die Auswirkungen ihrer Einwilligung zu beurteilen. Einer Einwilligung der Personensorgeberechtigten bedarf es übrigens nicht (Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 201a Rn. 51-52).


    Diese Auslegung der entsprechenden Norm dürfte dem Gesetzgeber zwar immer noch stinken, er muss aber nun mal damit leben, dass er nicht alles komplett und ausnahmslos verbieten kann, was ihm nicht passt.


    Die Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG erlauben ihm zwar eine erheblich weiterreichende Regelungswut, als der juristische Laie es zumeist vermutet (weil er die Schranke der "verfassungsmäßigen Ordnung" in der Regel falsch versteht), trotzdem greift an gewissen Punkten auch hier die Trias der sog. "Schranken-Schranken", nämlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Regelung bzw. eines Verbots.


    Und endlich handelt es sich bei Taten nach § 201a Abs. 3 StGB um sog. Antragsdelikte, die also überhaupt nur verfolgt werden können, wenn der Verletzte - also die abgebildete zum Zeitpunkt der Aufnahme minderjährige Person, oder, solange diese noch minderjährig ist, die Personensorgeberechtigten - dies beantragen, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörden sehen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.


    Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn jemand gewerblich mit FKK-Fotos von unter 14-Jährigen handelt, aber sicherlich nicht beim privaten Verkauf antiquarischer Jugendzeitschriften.

    "Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein." (Nicolás Gómez Dávila)


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht.


    Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!

  • also 2€ wären für mich drin

    Na dann viel Glück bei der Suche nach einer Freiwilligen ...


    (Tipp: Die BRAVO hat vor 15 Jahren immerhin schon "ca. 400 €" - das entspricht heute knapp 540 € - gezahlt.


    Aber angesichts deiner Vorstellungen wäre es ersichtlich die Mühe nicht wert, dir meine Preise und Konditionen vorzustellen ...)

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  • In der Klasse 12 b des örtlichen Gymnasiums werden neue Formen des Anatomieunterichts ausprobiert.

    Nicht nur die Jungen haben ihren Spass daran.







    "Wir müssen zusehen, dass wir mit unserem Lehrstoff durchkommen. Fürs Anziehen haben wir keine Zeit mehr. Das könnt Ihr später machen. Setzt Euch jetzt schnell auf Eure Plätze." drängte der Lehrer.




    Was ich hier schreibe könnte eventuell der Lebenswirklichkeit entsprechen. Könnte aber auch absolut nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen!

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  • war es denn schön warm im klassenzimmer?

  • war es denn schön warm im klassenzimmer?

    Also den Jungen ist richtig heiß geworden.

    Bei mir früher im Altbau meiner Schule, wenn die Sonne voll auf die großen Fenster knallte. Klimaanlage gab es in dem alten Kasten nciht.

    Warm genug wäre es schon gewesen.

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  • war es denn schön warm im klassenzimmer?


    Auch in der 12 a des örtlichen Gymnasiums gibt es neue Unterichtsformen.

    Hier gibt es eine Kombination aus Englisch - und Anatomieuntericht.

    Die Klimaanlage ist kaputt und es ist unerträglich heis.

    Klara und Celine sind froh, es luftig zu haben, wärend die Jungen elendig schwitzen müssen!



    Was ich hier schreibe könnte eventuell der Lebenswirklichkeit entsprechen. Könnte aber auch absolut nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen!

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