Zur Information: Neudefinition "Jugendpornographie"

  • Artikel aus dem heise-Newsticker, der vielleicht für den ein oder anderen Autoren relevant ist:


    Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"


    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden.


    Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".


    Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.


    Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen.

  • Nicht mehr lange und hier gilt die Sharia *kotz*

    Hier gibt es Leute, die im Namen der political Correctness ehrliche Menschlichkeit vernichten um sich zu profilieren.


    So lange diese wandelnde Beleidigung hier sein Unwesen treibt, bin ich hier weg!
    Ciao

  • Zitat

    Original von Leser
    Nicht mehr lange und hier gilt die Sharia *kotz*


    Absolut nicht einverstanden. Kinder- und Jugendpornographie verherrlicht ein Verbrechen oder macht ein solches mindestens salonfähig. Pornographische Bilder von Kindern und Jugendlichen sind nicht Bilder mit selbstbestimmten Menschen. Auch wer bezüglich erotischer / pornographischer Darstellungen sehr liberal und sehr tolerant eingestellt ist, muss aus meiner Sicht für die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornographie eintreten. Das hat mit Sharia nichts zu tun und sollte in jeder Kultur, sei sie nun westlich oder arabisch, christlich, jüdisch, islamisch, usw. oder atheistisch, gelten.

  • Das ist doch genau die Gretchenfrage: Geht es hier um die Beschreibung erster sexueller Erfahrungen von Jugendlichen untereinander oder um die Darstellung sexueller Gewalt an Jugendlichen?


    Warum soll man nicht erzählen dürfen, wie 15-, 16jährige die erste Liebe erleben und auch den ersten Sex haben?
    Wem ist damit geholfen, was wird dadurch verhindert, daß Jugendliche in Wort und Bild ausschließlich als nichtsexuelle Wesen auftauchen?


    Davon zu trennen ist die sexuelle Gewalt an Jugendlichen. Daß man die nicht darstellen darf, kann ich nachvollziehen.
    Schwierig ist die Definition von "Pornographie". Wenn das bloße Beschreiben sexueller Handlungen bereits Pornographie ist, macht sich sogar der Lehrer im Aufklärungsunterricht strafbar.

  • @AlfaBeta:


    Selbstverständlich soll sich ein Lehrer nicht strafbar machen, wenn er im Aufklärungsunterricht sexuelle Handlungen beschreibt und dabei auch auf die besondere Situation Jugendlicher (erste Erfahrungen, "das Erste Mal") eingeht. Dasselbe gilt für wissenschaftliche Studien über Jugendsexualität, Beratungsmedien wie klassisch "Dr. Sommer" im "Bravo".


    Klar sollte sein, dass die (bildlliche wie textliche) Darstellung von sexueller Gewalt an Jugendlichen, sofern sie nicht der Information (z.B. Journalismus) und der Wissenschaft dient, strafbar sein sollte.


    Die Grenze zwischen strafbar und straflos zu ziehen, ist schwierig. Nehmen wir die "Schambereich.net"-Seite. Sie dient in erster Linie der erotischen Animation Erwachsener. Ich halte dafür, dass die detaiilierte Darstellung erster Liebe von 15-jährigen, selbst wenn sie im konkreten Fall "beglückend" ist, hier nichts zu suchen hat. Dies dient weder der Information noch der Wissenschaft. (Offen lassen möchte ich den Spezialfall, dass ein User über seine eigenen ersten Erfahrungen berichtet, wobei ich dies auch hier nur im Rahmen des Forums als Diskussionsbeitrag sehe, nicht aber durch Heraufladen von Bildern oder durch eine Geschichte.)


    Vermutlich bin ich in diesem Punkt strenger als AlfaBeta. Die Praxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird früher oder später die Grundsätze herausarbeiten, wie verbotene Jugendpornographie zu definieren ist. Jedenfalls habe ich in der Information, welche iiony hier ins Forum gestellt hat, nichts entdeckt, was mich erstaunt hat und was ich als ungerechtfertigte Einschränkung des Erotikbild und -textkonsums von Usern des Typs "Schambereich.net"-Member verstanden habe. Wahrscheinlich ist es wirklich nötig, um einen Ausdruck von AlfaBeta aufzunehmen, dass im Rahmen einer Erotikseite Jugendliche als "nichtsexuelle Wesen" in Erscheinung treten, auch wenn dies mit der Lebenswirklichkeit nicht übereinstimmt. Zu leicht kann unter dem Eindruck der freien Atmosphäre von "Schambereich.net" (welche ich schätze) eine Grenze überschritten werden oder in einen Graubereich eingetreten werden.


    In dem Sinn plädiere ich für ein eher rigoroses Vorgehen der Administratoren, was die Löschung von jugenderotischen Beiträgen (Bilder oder Geschichten) angeht, so dass die Website klar auf der legalen Seite des etwas undeutlichen Grenzstrichs verbleibt. Ich möchte nicht riskieren, plötzlich die Polizei im Haus zu haben, weil ich Konsument der Schambereich.net-Seite bin und es auf dieser Seite auch Beiträge hat, die mit Bezug auf Jugendpornographie heikel sind. (Dass ich und 90 oder mehr Prozent der User solche Beiträge entweder gar nicht ansehen, oder rasch wegklicken mit oder ohne tiefer Bewertung, hilft hier wenig.)

  • Zitat

    Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".


    Leider ist das ein sehr weit gefasster Gummiparagraf.
    Dieses Gesetzt hat die Rechtsunsicherheit nur noch weiter erhöht!
    Auch wenn ich nicht damit rechne, das Besucher, Geschichtenschreiber und Betreiber wie dem Schambereich sich gleich den Staatsanwalt oder die Polizei ins Haus holen, befinden wir uns hier jetzt noch tiefer als vorher in einer gewissen rechtlichen "Grauzone".


    Darum sollte der Admin im Interesse aller noch schneller als in der Vergangenheit durchgreifen, wenn Geschichten und Bilder von fragwürdigem Inhalt gepostet werden!!!

  • Cove,
    du hast von juristischen Formulierungen offenbar überhaupt keinen blassen Schimmer - das halte ich dir lieber zugute, als davon auszugehen, daß du wirklich glaubst, was du da geschrieben hast.


    Wie qwertzu77 noch so schön farblich hervorgehoben hat, betrifft es jeglichen sexuellen Inhalt, der in irgendeiner beliebigen Form mit Menschen unter 18 vollendeten Lebensjahren zu tun hat... somit wohl auch eine der mit aktivsten sexuellen Phasen eines Menschen schlicht totgeschwiegen und weggelogen werden muss - gesetzlich verordnete Lüge - das IST nichts anderes als das Gesetz der Sharia - wer Wahrheiten und Tatsachen offen anspricht, riskirt seine Execution!


    Die Formulierung stellt es sogar unter Strafbarkeit, wenn sich Eltern in einem Erziehungsforum darüber austauschen, wie sie mit der Entwicklung ihrer Kinder umgehen sollen - es stellt sogar den Liebesbrief unter Strafe, den ein Jugendlicher seiner Liebsten schreibt! Von Fotos, die junge Liebende anfertigen mal ganz zu schweigen..


    Es stellt Eltern unter Strafbarkeit, die ihr Schafzimmer nicht abschließen, wenn sie in irgendeiner beliebigen Form sexuell aktiv werden, und dabei von ihren "Kindern" erwischt werden könnten, die selbst normalerweise nicht weniger aktiv sind...


    Es ist einfach absolut verlogen, wenn per Gesetz das völlig natürliche und gesunde Sexualleben von Menschen, die noch nicht volljährig sind, weggelogen werden soll.
    Es ist absolut unverantwortlich VOR ALLEM den Jugendlichen gegenüber, was in dem Text steht - begreift das eigentlich keiner, oder seid ihr auch alle so verlogene kleine Flachwichser, die sich eine kleine heiligenscheinbedeckte Wunschgesellschaft nach aussen zurechtlügen und hinter verschlossenen Türen dann die Sau rauslassen???


    Nein, tut mir leid - Der Kampf gegen KINDER PORNO darf nicht auf Kosten der FREIHEIT gehen - NIE ! KEIN STÜCK !



    "Wer bereit ist, grundlegende Freiheiten aufzugeben, um sich vorübergehend ein wenig Sicherheit zu erkaufen, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit"
    (Benjamin Franklin)

    Hier gibt es Leute, die im Namen der political Correctness ehrliche Menschlichkeit vernichten um sich zu profilieren.


    So lange diese wandelnde Beleidigung hier sein Unwesen treibt, bin ich hier weg!
    Ciao

  • ...beängstigend interessant geworden!


    erstmal: jaaaaa, ihr seid alle ganz wichtig!


    dann: Zitat: "In dem Sinn plädiere ich für ein eher rigoroses Vorgehen der Administratoren, was die Löschung von jugenderotischen Beiträgen (Bilder oder Geschichten) angeht, so dass die Website klar auf der legalen Seite des etwas undeutlichen Grenzstrichs verbleibt."


    - einfach nur, weils voll witzig is!


    dann: Zitat: "Es ist absolut unverantwortlich VOR ALLEM den Jugendlichen gegenüber [...] begreift das eigentlich keiner, oder seid ihr auch alle so verlogene kleine Flachwichser, die sich eine kleine heiligenscheinbedeckte Wunschgesellschaft nach aussen zurechtlügen und hinter verschlossenen Türen dann die Sau rauslassen???
    [...] Der Kampf gegen KINDER PORNO darf nicht auf Kosten der FREIHEIT gehen - NIE ! KEIN STÜCK !"


    - einfach nur, weils absolut zitatwürdig is. ehrlich! in den 80ern hätt ich mir daraus voll engagiert nen "atomkraft?-nö-lass-mal!-button" gebastelt...


    achso: :O nen belesenheitsbeweisenden und haltungskomprimierenden spruch hab ich auch noch:


    "nix wird so heiß gegessen, wies gekocht wird!" (kapuze seine oma) - vielleicht n bisschen schlicht, aber mal ehrlich: is doch so!

  • Es ist richtig, dass wenn man die Formulierung absolut wörtlich nimmt, jede Darstellung von sexuellen Handlungen vom Begriff "Pornographie" umfasst sein könnte. Hier hat qwertzu77 Recht, wenn er von einem Gummiparagraphen spricht.
    Aber Leser übersieht, dass man für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift nicht einfach sklavisch sich auf die Gesetzesbuchstaben stürzen darf, sondern dass der Wille des Gesetzgebers und der Sinn, der mit dem Gesetz verbunden ist, zu erfragen sind. Ich versuchte in meinem Beitrag von gestern, diesen Sinn etwas herauszuarbeiten. Ich bleibe dabei: nicht jede Darstellung kindlicher Sexualität ist Pornographie im Sinne des zitierten Gesetzes. Es kommt darauf an, was mit der Darstellung bezweckt ist und wie die Darstellung gestaltet ist (also ob sachlich-informativ oder eben in aufgeilender Weise ausschmückend).


    Die Freiheit eines Menschen findet dort ihre Grenzen, wo die Unfreiheit des Mitmenschen anfängt. Der Ausspruch von Leser, der Kampf gegen Kinderpornos dürfe nicht auf Kosten der Freiheit gehen, ist zynisch. Kinderpornographie ist Missbrauch von Kindern und damit Ausfluss von Unfreiheit von Kindern. Der Schutz von Kindern vor Ausbeutung hat klar Vorrang vor der Freiheit des Erwachsenen, sich an der Darstellung von Kindersex aufgeilen zu können. Freiheiten können auch im liberalsten Staat zugunsten höherrangiger Güter eingeschränkt werden. Dem Franklin-Zitat, das Leser wiedergibt, kann ich voll und ganz folgen. Franklin spricht, was Leser offenbar in der Hitze des Gefechts übersieht, von grundlegenden Freiheiten. Die Freiheit des Genusses von kinderpornographischen Darstellungen ist keine grundlegende Freiheit im Sinne von Franklin.

  • Und genau da liegt der Haken, Cove:


    Es werden pauschal Freiheiten verkauft, die mit dem zu schützenden Gut direkt nichts zu tun haben!


    Das ist das selbe wie der "große Lauschangriff" zur Terrorbekämpfung - inakzeptabel, aber mit Schlagworten verpackt, die Emotionen über rationalen Verstand stellen.


    Auch und vor allem die Tatsache, daß die Auslegung des Sinns eines Gesetzes in die freie Interpretation von Staatsanwaltschaft und Richtern gelegt wird, ist ein himmelschreiender Wahnsinn!
    Dadurch ist es möglich, nach Gutdünken (oder Böswillen) über Strafbarkeit zu entscheiden, oder freizustellen, was immer diese Personen in ihrer eigenen Wertevorstellung für richtig erachten.


    Daß das nicht funktioniert, ist seit ewigen Zeiten schon am §118 OWiG zu sehen: Er wird regelmäßig dazu mißbraucht, bloße Nacktheit an öffentlichen Orten mit Bußgeld zu belegen, obwohl die in dem Gummiparagraphen selbst sogar geforderten Tatvoraussetzungen absolut nicht gegeben sind - ganz einfach weil es Behörden und Richtern so in den Kram passt!


    Wenn der Gesetzgeber nichtmal dazu in der Lage ist, wirklich greifbar zu definieren, was unter "Pornografie" überhaupt zu verstehen ist, wie soll dann die Rechtsprechung dazu erst aussehen?



    Und nochmal zum runden Abschluss:
    Zum Kampf gegen KinderPorno dürfen NUR Rechte und Freiheiten eingeschränkt werden, die unmittelbar damit zu tun haben - KEINE ANDEREN !

    Hier gibt es Leute, die im Namen der political Correctness ehrliche Menschlichkeit vernichten um sich zu profilieren.


    So lange diese wandelnde Beleidigung hier sein Unwesen treibt, bin ich hier weg!
    Ciao

  • Es wird immer schlimmer.


    Es macht hier überhaupt keinen Spaß mehr.


    Und das finde ich schade.


    Ich gebe dem Leser vollkommen recht.
    Daß Sexualität von Jugendlichen totgeschwiegen werden soll, in dem es plötzlich unter Strafe gestellt wird, ist einfach der Gipfel. So viel Zynismus, Scheinmoral und Impertinenz findet man wohl selten.


    Was aber heißt das nun konkret?
    Darf man keine erotischen Geschichten mehr schreiben, in denen Personen unter 18 Jahren vorkommen?
    Dann kann ich hier gleich einpacken! Denn diese Personen kommen in vielen meiner Geschichten vor, und das ist auch gut so. Und ich lasse sie in meinen Geschichten Sex erleben, freiwillig natürlich, meist sogar auf eigenen Wunsch, mit Gleichalterigen oder auch mit Personen über 18.
    Gerade bin ich an einer neuen Geschichte angefangen, in der auch so etwas vorkommen soll.
    Kann ich die jetzt knicken, oder was? Das wäre ja das letzte!


    Ausgerechnet jetzt, wo ich noch so viele Ideen habe!
    Jugendliche in der Pubertät, die ihre ersten sexuellen Erlebnisse haben, bieten eben einen ganz besonderen Reiz, auch in Geschichten.
    Und so soll es bitte auch bleiben!

  • ...frecherweise ignoriert werde:


    "sharia...gipfel des zynismus...scheinmoral...impertinenz"


    sach ma, habt ihr alle nen heydeman gefrühstückt? den untergang des okzidents inmitten von tittenbildern und "erotischen (aber bloß kein gv!!! weil hey, wär ja sonst voll porno und sowas von "unsinnlich")- geschichten" zu beklagen, is irgendwie...naja...freundlich ausgedrückt: abgefahren!


    ihr glaubt doch nich, dass das irgend ne konsequenz für irgend jemanden von euch haben wird?


    viel wichtiger: is jemandem schon ma aufgefallen, dass herr "einzelmann" bei obi arbeitet? (wer das kapiert, is mein seelenverwandter!)... :D ...hach...ich werd nich mehr ihr nasen!

  • Es kommt von jenseits des "Großen Teiches", über Gesetze braucht man nicht zu diskutieren, sie sind von den von uns gewählten Volksvertretern beschlossen, auch eine neue Partei zu gründen würde nichts ändern, da wir inzwischen eine europaweite, gar weltweit angestrebte einheitliche Norm bekommen.


    Das Foto seiner unbekleideten Freundin auf Computer oder Handy kann einen Jüngling straffällig werden lassen.


    Zitat

    Warum soll man nicht erzählen dürfen, wie 15-, 16jährige die erste Liebe erleben und auch den ersten Sex haben?
    Wem ist damit geholfen, was wird dadurch verhindert, daß Jugendliche in Wort und Bild ausschließlich als nichtsexuelle Wesen auftauchen?


    Damit einschlägig interessierte prüde Kreise weiterhin glauben , Menschen unter 18 seien asexuell.


    Außer der Kriminalisierung sehr vieler Menschen erreicht man aber durch dieses Gesetz nichts, es sei denn, dass einfach über bestimmte unaussprechliche Dinge nicht mehr gesprochen wird, wie vor 100 Jahren.
    Und viktorianische "Sittsamkeit" einkehrt.


    Ist es das, was man will?


    Egal, es ist das, was kommt!

  • Was mir dabei "Angst" macht, ist das dieses Gesetz an der Öffentlichkeit so gut wie vorbei gegangen ist.
    Es scheint auch niemanden wirklich zu interessieren.
    Die großen Newsseiten im Internet oder auch das Fernsehen haben - wenn überhaupt nur am rande - darüber berichtet.


    Leider ist die allgemeine Stimmung wohl auch so, das eine Klage gegen dieses Gesetzt - aus moralischen Gründen - so gut wie ausgeschlossen ist.
    Was wird wohl passieren wenn die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben dann berichtet ...
    Ich wette, es werden dann Wörter wie "Pädophile Kinderschänder wollen neues Gesetz kippen" etc. fallen.


    Und gerade dann wird es wieder eine große Aktion geben, die die Notwendigkeit solch eines Gesetztes unterstreicht, wetten?
    Dann werden wieder wie vor einem Jahr tausende von angeblichen KiPo Konsumenten ermittelt, es werden Hausdurchsuchungen stattfinden, die betroffenen werden nicht nur ihr Gesicht verliehen und nicht nur die besagte Zeitung hat wieder ihre Schlagzeile.
    Wenn die Verfahren dann eingestellt werden, wird wieder kaum einer Berichten.


    Im Namen des Kampfes gegen Kinderpornos (aber auch Terrorismus und Tauschbörsen) lässt sich dem gemeinen Pöbel beinahe alles was mit Überwachung und Verboten zutun hat verkaufen.


    "Denkt denn niemand an die armen Kinder?" ...
    Und außerdem, "Ich habe doch nichts zu verbergen" ...

  • Zukünftig wird es politisch/juristisch korrekt heißen: "Name, Berufsbezeichnung, Titel, Personenbezeichnung - Klammer auf, Zahl größer gleich 18, Klammer zu.


    Zum Beispiel: Schülerin (18 Jahre).


    Tja - und wenn die Schülerin in der Geschichte naive, unschuldig ist - einen kindlichen Körper hat und in die achte Klasse geht?


    Dann heißt es: Schülerin (18 Jahre, mehrmals sitzengeblieben).

  • In der Sache selbst schließe ich mich der Einschätzung von Cove an. Der Einwurf von Kapuze: "nix wird so heiß gegessen, wies gekocht wird!" (kapuze seine oma) ist richtig. Sollten die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden die Anwendung des Paragrafen überdehnen wollen, werden sie in der Arbeit ersaufen. Es wird in der Praxisw nichts übrig bleiben, als die Strafverfollgungen auf die klaren und krassen Fälle zu beschränken. Die Frage des Widerstreits zwischen dem Schutz von Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung durch Kinder- und Jugendpornografie und der Freiheit des Worts und der Kultur wird eine theoretische sein.

  • Zitat

    Original von Luxor
    Die Frage des Widerstreits zwischen dem Schutz von Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung durch Kinder- und Jugendpornografie und der Freiheit des Worts und der Kultur wird eine theoretische sein.


    Wobei jeder Autor befürchten muss, von irgendwelchen Fundamentalisten angezeigt zu werden und dann erstmal ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben, wenn er sich in der Grauzone befindet.

  • Tja, ich habe schon längere Zeit den Eindruck, dass das Pendel zurückschwingt und die Moralisten und Scheinheiligen wieder auf dem Vormarsch sind. Ende der 70er war es ganz normal, dass meine Freundin beim Baden oben ohne rumlief. Oft waren wir sogar ganz nackt. Letzte Woche wurden in Stettin 2 Frauen zu einer Geldstrafe verknackt, weil sie an einem öffentlichen Strand ihr Bikinioberteil ausgezogen hatten.
    Vor einigen Jahren sah man an jedem Kiosk Barbusige auf den Titelblättern der Zeitschriften. Heute beim Einkauf habe ich mal einen Blick auf das Zeitschriftenregal geworfen. Nackte Busen? Fehlanzeige! Wer so was will, muss schon suchen.
    Da passt dieser Paragraph 184c StGB schon ins Bild.
    Als nächstes wird wohl verboden, dass minderjährige in eine öffentliche Sauna gehen und in ein paar Jahren verbrennen wir wieder Hexen.
    Meine Antwort darauf wird wohl eine Sexgeschickte aus dem Altersheim sein. Flaschendrehen unter Dementen, Nacktrennen mit den Rolatoren auf dem Flur: Viagradiebstahl in der Anstaltsapotheke. Der Fantasie sind ja keine Grenzen gesetzt. :D

  • Ich bin selten einer Meinung mit Leser, aber diesmal hat er richtige Worte gefunden, einen Skandal wie diesen, Skandal zu nennen.


    Es wird uns von der Justizministerin gesagt, daß ein Bild eines nackten Menschen keine Jugendgefährdung und auch sonst kein Verbrechen darstelle, aber bei einem nackten Jugendlichen lägen die Dinge anders – die Bilder könnten erzwungen sein und es könnten sich Erwachsene daran ergötzen! Also werden Darstellungen von Jugendlichen, sofern deren Genitalien zu sehen sind, ganz verboten, dies vor allem, weil jemand dadurch auf unzüchtige Gedanken kommen könnte, denn sonst ist der Verbot solcher Schriften, also Geschichten, nicht zu verstehen!


    Das ist nichts anderes als der Versuch, Gedankenpolizei zu installieren – mit einer Argumentation aus dem Mittelalter.


    Die Kinder werden immer früher reif und erleben die Sexualität ergo auch immer früher, aber wir sollen jetzt so tun, als ob die Sexualität generell erst mit 18 Jahren beginne und statthaft sei. Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für FKK-Zeitschriften, die ja schon bisher unter besonderer Beobachtung standen und mehr als einmal auf den Index gesetzt worden sind. Und die Autoren werden jetzt noch mehr aufpassen müssen, was sie schreiben, vor allem eigene Sex-Erlebnisse aus der Kindheit und Jugend dürfen sie nicht wiedergeben, selbst wenn das Geschehen damals unter Gleichaltrigen stattfand.


    Dabei schöpfen alle Autoren vor allem aus ihrer eigenen Biographie, denn die Kinder- und Jugendzeit ist prägend für das ganze Leben. Nun aber ist dieser Bereich absolutes Tabu, hat nicht zu exstieren, und wenn doch, kommt der Staatsanwalt.


    Eine Geschichte zu schreiben ist eine Kunst und Kunst ist laut Verfassung ohne Einschränkung frei (Kunstfreiheit ist nicht zu verwechseln mit Pressefreiheit, die Beschränkungen unterliegt). Daher ist dieses Gesetz verfassungswidrig und wird keinen Bestand haben – es sei denn, die Mehrheit dieses Volkes will es so haben. Und das ist das Problem, denn jeder, der gegen dieses Gesetz protestiert, wird sofort in die Nähe der Pädophilen gerückt und wer will schon als deren Freund gelten?


    Auch die Tatsache, daß das Gesetz just an dem Tag der Wahl des amerikanischen Präsidenten in Kraft trat und deswegen in den Medien fast vollständig unterging, hat dazu beigetragen, daß eine öffentliche Diskussion gar nicht stattfindet – außer natürlich in Internetforen, die aber leider nicht zu schweigenden Mehrheit zählen, die aber entscheidend bei den Wahlen ist. Diese Klientel zu bedienen ist das oberste Gebot jeden Abgeordneten, der wieder gewählt werden will.


    Wir müssen uns darüber nicht wundern, denn jedes Volk hat die Gesetze und die Regierung, die es verdient – die Mehrheit will es so. Basta.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend

  • Zitat

    Original von romanowsky
    Als nächstes wird wohl verboden, dass minderjährige in eine öffentliche Sauna gehen und in ein paar Jahren verbrennen wir wieder Hexen.


    Ist es ein vielen Bädern nicht sowieso erst mit 16 erlaubt (zumindest ohne Erwachsenen Begleitung) in die Sauna zu gehen?
    Sicher könnte man diese Grenze auf 18 hoch setzten und jugendlichen dann den Zugang ganz verwehren.


    Hexen werden dann aber virtuell "Verbrannt".
    Indem man sie wegen vermeintlichen KiPos (also zb. harmlosen nackt Fotos) vor Gericht zerrt und so mit ihr Leben zerstört.
    Auch die kleine Tochter wird dann von sogenannten Psychologen "weichgekocht", denn schließlich hat Papa bestimmt schon einmal ihre Pipi nach dem Baden beim abtrocknen angefasst...
    Und wer erstmal öffentlich in irgendwelchen Kinderschänderdatenbanken steht, wird sicher keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen. Auch der Job ist weg und die Nachbarn wissen bescheid. Schließlich müssen diese ja informiert sein, das ein "Kinderschänder" in der Nachbarschaft lebt...


    Zitat

    Original von Erpan
    Daher ist dieses Gesetz verfassungswidrig und wird keinen Bestand haben – es sei denn, die Mehrheit dieses Volkes will es so haben. Und das ist das Problem, denn jeder, der gegen dieses Gesetz protestiert, wird sofort in die Nähe der Pädophilen gerückt und wer will schon als deren Freund gelten? .


    Genau das denke ich auch, wie ich oben geschrieben habe. Wer gegen dieses Gesetzt klagt, gewegt sich auf ganz dünnen Eis.
    Denn schließlich geht es um den Schutz unserer Kinder! Die Presse wird das dann schon zum ausschlachten wissen und die Kläger in eine gewissen Ecke drängen, da bin ich sicher.