Das jüngste Modell war 13 Jahre alt. Diese Bravoausgabe wurde verboten. Zu diesem Zeitpunkt war diese Bravoausgabe schon millionfach verkauft worden.....
Es werden noch einige diese Ausgabe im Keller, auf dem Dachboden oder in der Schublade haben.
Hier ist das nicht dabei.
Das stimmt so nicht:
Der Verkauf oder gar der bloße Besitz der entsprechenden Ausgabe der BRAVO wurde damals nicht "verboten", sondern diese wurde in die nach § 1 Abs. 1 des damals geltenden Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) von der damaligen sog. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (§§ 8 ff. GjS a. F.) zu führende Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen.
Damit durfte diese Ausgabe Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden (§ 3 GjS a. F.), außerdem durfte sie nicht mehr an Kiosken oder von reisenden Zeitschriftenhändlern auf der Straße oder an Haustüren verkauft werden (§ 4 Abs. 1 GjS a. F.), und auch in Zeitschriftenläden - in denen sie grundsätzlich weiter an über 18-jährige Kunden verkauft werden durfte - nicht mehr öffentlich ausgelegt oder ausgehängt, oder sonst - etwa durch Anzeigen Plakate, Prospekte o. ä., ausgenommen in Fachblättern des Fachhandels - beworben werden (§ 5 Abs. 2 GjS).
Im Jahre 2003 wurde das alte GjS mit dem alten Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) zum neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) zusammengeführt.
§ 18 Abs. 7 S. 2 JuSchG bestimmt, dass die Aufnahme eines Mediums in die Liste der jugendgefährdenden Medien nach Ablauf von 25 Jahren ihre Wirkung verliert, da man davon ausgeht, dass Medien entsprechenden Alters für Jugendliche nicht mehr interessant sind - schließlich wurden diese hergestellt und sind erschienen, bevor sie überhaupt auf der Welt waren.
Sog. Folgeeintragungen auf der Liste sind zwar rechtlich möglich, halte ich aber aus genannten Gründen für unwahrscheinlich, denn welchen heutigen Jugendlichen interessiert ein uraltes Nacktselfie einer heute über 40-Jährigen, die seine Mutter sein könnte, aus einer dreißig Jahre oder wie alten gedruckten Jugendzeitschrift?
Mutmaßlich dürfte die entspreche BRAVO-Ausgabe antiquarisch heute also auch unter 18-Jährigen gezeigt oder verkauft werden, und gegenüber Erwachsenen war das wie gesagt sowieso nie verboten.