Beiträge von notapolitician

    1. Ich bin oder mache mich jetzt barfuß.

    (Ergänzt bitte, was ihr noch anhabt und wo ihr seid.)


    Ich bin schon seit gestern Nachmittag barfuß und bin in der Küche (🤔 böse Zungen behaupten, das sei eine artgerechte Haltung...🤔)

    Das is wunderbar artgerecht, und wenn Du barfuß in meiner Küche wärst, würd ich Dich auch (artgerecht und lecker) bekochen. Mein Geschirrspüler macht auch den Abwasch ;)

    Kannst aufwachen, ick hör jetzt uff... werde bestimmt nicht in der Bibliothek verschwinden, um BGH-Rechtsprechung von vor dem Onlinearchiv zu recherchieren.

    Du hast es demnach nicht verstanden. Das Kernthema lautete nicht wer welche Abfassung(en) haben möchte, sondern was wann wo in welcher Abfassung angeboten wurde. Die diesbezügliche Auflistung von Gwenhwyfar ist sehr übersichtlich, komplett und lässt keine Wünsche offen.


    Nun zu deiner Anmerkung: Kein Mensch möchte eine gekürzte Variante sofern zugleich ungekürzte Versionen angeboten werden.

    Ich glaube, daß Du sein Wortspiel mit schamhaarfeindlicher Stoßrichtung viel zu ernst genommen hast ;)

    Ich habe das durchaus so verstanden, daß sie versucht, Ihren Namen zu schreiben und es wie eine unsinnige Folge von Sodnerzeichen lediglich aussieht. Die Sonderzeichen mit Absicht zu schreiben, entzieht sich irher Fähigkeit in dem Moment, das ist ja der Kern der Aussage.


    Somit ist das meiner Meinung nach keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage. Ohne graphologisches Gutachten kommen wir also nicht weiter.


    Die Unterzeichnung nach § 126 Abs. 2 S. 2 BGB habe ich ausdrücklich als etwas Mögliches, aber Fernliegendes angeführt - da sind wir uns in Wirklichkeit also einig.

    Nein, falsch:


    Wenn für ein Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, muss die Vertragsurkunde von beiden Parteien mit jeweils ihrem Namenszug unterzeichnet werden.

    Dieser muss zwar nicht leserlich sein, aber eben den Namen des Unterzeichners oder ggf. eines von diesem vertretenen Dritten wiedergeben.


    Handzeichen anderen Inhalts, wie etwa bloße Initialen, Paraphen oder Zeichenfolgen wie die sprichwörtlichen „drei Kreuze“ genügen der Schriftform nur, wenn die Identität des Unterzeichners durch einen Notar beglaubigt wird.

    Die Ausführungen sind zwar nicht falsch, aber nicht wirklich relevant. Es ging um Unleserlichkeit, daß sie mit Weihnachtsmann (Weihanchstsfrau? Mary Christmas?) unterschreibt, stand nicht zur Debatte.


    Genausogut könnte ich Deine Ausführungen für falsch erklären, weil es nicht notwendig "die Vertragsurkunde" ist, es können schließlich auch zwei Urkunden sein (natürlich identisch, anschließenden Austausch für den Zugang nicht vergessen).

    Wenn du mit zusammengepezten Beinen, gebeugt, am Schalter, dich krampfhaft festhälst, dir auf die Hand beißt, damit du nicht schreist, kein Wort mehr heraus bekommst, die gute Frau am Schalter fragt, ob alles in Ordnung ist, alle sich nach dir umdrehen, auch vom Nachbarschalter, ist das Fingerspitzengefühl?

    Unterschreiben hätte ich in dem Moment eh nix gekonnt.

    Höchsten mit: *&=/€[_/zioirf%^&[

    Ob das gültig wäre?

    Ja, wenn es nachweisbar Deine Handschrift ist. Du kämst aus dem Vertrag dann nur mit einer Anfechtung raus, wozu Du erklären müßtest, wie es dazu kam :)

    Achja, der Schulmädchen-Report, Samstag um 23:00 Uhr auf Sat1, wo der kleine nap gemerkt hat, daß er nackte Mädels mag... muß mir direkt mal eine 70er Softporno CD aus der Schubalde holen (VHS-Rekorder hab ich vor Jahren abgeschafft)

    Unhöflicherweise hatte ich diese Frage ganz übersehen 😯


    Allerdings muss ich darauf auch erst einmal meinerseits rückfragen, was hier jeweils mit linker und rechter Seite gemeint ist? 🤔

    Das ist jetzt ne Weile her und ich bin gerade auch zu sehr "samstagsmorgens", um Deinen originalen Post nochmal zu finden und durchzulesen. Aber so wie ich mich kenne, ging es um eine ungewöhnliche und lustig gemeinte Interpretation von einseitiger weiblicher Nacktheit. Also halbnackt mal anders, linke (rechte) Körperhälfte nackt, rechte (linke) Körperhälfte bekleidet (wobei man Kleidung von der Stange wohl nur bedingt verwenden könnte, aus praktischen Gründen).

    Wenn du lieber in Vorder- und Rüclseite aufteilen möchtest, wäre das natürlich auch interessant. Oben/Unten ist dann aber schon wieder zu konventionell.

    Es entspricht ganz bestimmt nicht meinem Anspruch, mich in einem Forum, dessen intellektuelles Niveau sich irgendwo deutlich unterhalb des RTL II-Programms, und knapp oberhalb von Jan Böhmermann bewegt, kostenlos als Wichsvorlage herzugeben, damit meine Fotos dann zur Krönung wahrscheinlich auch noch munter vervielfältigt und überall weiterverbreitet werden, am besten noch, um sich als mich auszugeben ... 🙄

    Das gibt einen Like für den wunderschönen Böhmermann-Diss


    Würdest Du, rein hypothetisch, eher die linke oder rechte Seite nackt zeigen?

    Nee nee! Nichts zu wissen bringt nur Nachteile, in jeder Hinsicht! Es sei denn, man ersetzt Nichtwissen durch Skrupellosigkeit/Gewissenlosigkeit/Unmenschlichkeit, wie manche Despoten uns gerade zeigen.

    *witz erklär* Das ist ein Wortspiel. Im Lichte des ersten Satzes ist der zweite Satz zu verstehen als "wer nix weiß, hat halt keine Macht" */witz erklär*