Beiträge von notapolitician

    Nur mal so eine Frage zu dem Thema müsste dar nicht bei den Frauen hier im Forum nicht immer die weibliche Form stehen also "Fortgeschrittene", "Schülerin" usw. wie gesagt ist nur so ein Gedanke.

    Zweigeschlechtlichkeit überfordert offenbar die uralte Forumsoftware. Wenn du lieb bitte sagst, kann dir unsere Moderatorin aber per Hand eine weibliche Titelform geben. Allerdings gibt es dann keine automatischen "Beförderungen" mehr, weil das als Sondertitel zählt.

    Davon ist, explicit, in keinem Betrag die Rede das es reell auch genauso stattfindet. Du machst hier Fässer auf die sowieso schon einen Boden haben.

    Ich an deiner Stelle würde mich dann abmelden... Denn genügend solcher Handlungen werden in Geschichten auf Schambereich.org geschildert.

    Das ist aber OK, weil es ausschließlich Text ist

    1. Ich bin oder mache mich jetzt barfuß.

    (Ergänzt bitte, was ihr noch anhabt und wo ihr seid.)


    Ich bin schon seit gestern Nachmittag barfuß und bin in der Küche (🤔 böse Zungen behaupten, das sei eine artgerechte Haltung...🤔)

    Das is wunderbar artgerecht, und wenn Du barfuß in meiner Küche wärst, würd ich Dich auch (artgerecht und lecker) bekochen. Mein Geschirrspüler macht auch den Abwasch ;)

    Kannst aufwachen, ick hör jetzt uff... werde bestimmt nicht in der Bibliothek verschwinden, um BGH-Rechtsprechung von vor dem Onlinearchiv zu recherchieren.

    Du hast es demnach nicht verstanden. Das Kernthema lautete nicht wer welche Abfassung(en) haben möchte, sondern was wann wo in welcher Abfassung angeboten wurde. Die diesbezügliche Auflistung von Gwenhwyfar ist sehr übersichtlich, komplett und lässt keine Wünsche offen.


    Nun zu deiner Anmerkung: Kein Mensch möchte eine gekürzte Variante sofern zugleich ungekürzte Versionen angeboten werden.

    Ich glaube, daß Du sein Wortspiel mit schamhaarfeindlicher Stoßrichtung viel zu ernst genommen hast ;)

    Ich habe das durchaus so verstanden, daß sie versucht, Ihren Namen zu schreiben und es wie eine unsinnige Folge von Sodnerzeichen lediglich aussieht. Die Sonderzeichen mit Absicht zu schreiben, entzieht sich irher Fähigkeit in dem Moment, das ist ja der Kern der Aussage.


    Somit ist das meiner Meinung nach keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage. Ohne graphologisches Gutachten kommen wir also nicht weiter.


    Die Unterzeichnung nach § 126 Abs. 2 S. 2 BGB habe ich ausdrücklich als etwas Mögliches, aber Fernliegendes angeführt - da sind wir uns in Wirklichkeit also einig.

    Nein, falsch:


    Wenn für ein Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, muss die Vertragsurkunde von beiden Parteien mit jeweils ihrem Namenszug unterzeichnet werden.

    Dieser muss zwar nicht leserlich sein, aber eben den Namen des Unterzeichners oder ggf. eines von diesem vertretenen Dritten wiedergeben.


    Handzeichen anderen Inhalts, wie etwa bloße Initialen, Paraphen oder Zeichenfolgen wie die sprichwörtlichen „drei Kreuze“ genügen der Schriftform nur, wenn die Identität des Unterzeichners durch einen Notar beglaubigt wird.

    Die Ausführungen sind zwar nicht falsch, aber nicht wirklich relevant. Es ging um Unleserlichkeit, daß sie mit Weihnachtsmann (Weihanchstsfrau? Mary Christmas?) unterschreibt, stand nicht zur Debatte.


    Genausogut könnte ich Deine Ausführungen für falsch erklären, weil es nicht notwendig "die Vertragsurkunde" ist, es können schließlich auch zwei Urkunden sein (natürlich identisch, anschließenden Austausch für den Zugang nicht vergessen).