Beiträge von notapolitician

    Isses ja auch nicht, ist ein Bild von einem Esel ;)


    Hab auch niemanden zwingen wollen, sich dem Zielpublikum anzuschliesen, und nur für's Protokoll: Ich mag das Szenario "unglaubwürdige Erpressung" auch nicht.

    Mangelnde Glaubwürdigkeit des "Erpressungsmaterials" ist ein Konstruktionsfehler, der bei gefühlt 90% oder mehr der derartigen Geschichten anzutreffen ist. Die wahrscheinliche Ursache: Es kommt den Autoren nur auf die Existenz irgendeines Kooperationsgrundes oder Machtverhältnisses bzw. in vielen Fällen speziell auf das Vorliegen einer Erpressung an, die Glaubwürdigkeit dieser Erpressung interessiert weder die Autoren noch das Zielpublikum auch nur für 5 Cent.

    Ich würd' gern mal wissen, welche Bank einem diesen Scheck einlöst ;)


    Sorry wegen des Wortwitzes, aber dieser kleine Rechtschreibfehler genau in der Überschrift war ganz einfach viel zu irreführend, da *musste* ich was zu kommentieren - dabei ist die Rechtschreibung ansosnten recht ordentlich.

    Zitat

    Original von tomnude
    Ein See mit Strömung ? Kenne ich eigentlich nur von größeren Gewässern, wie Meer und Flüssen.


    Viele Seen haben Zu- und Abflüsse. Und an Engstellen wie z.B. zwischen dem Ufer und einer Insel ist die Strömung immer stärker als anderswo.


    Zitat

    Original von tomnude
    Und der Hinweis auf die angeblich unpassende Kleidung der älteren Damen ist wenig realistisch. Wer sich verhüllen will nimmt notfalls auch einen Sack.


    Wenn er oder sie einen bekommt. Der Hinweis auf die nicht passende Kleidung kam ja von der "alten Dame", die über ihre eigene Kleidung ja die volle Verfügungsgewalt hat, so daß der Protagonistin, die in diesem Moment keinen unmittelbaren Besitz an irgendwelcher Kleidung hat, nichts übrig bleibt, als nolens volens zuzustimmen.

    Gefällt mir, ist mal was Anderes hier auf SB. Der Schreibstil ist gut, die Art der wenigen Fehler läßt allerdings darauf schließen, daß eine "Endkontrolle" mit ein wenig Abstand nach dem Schreiben hier helfen würde.


    Die Hanndlung scheint vom Anfang von "summer at Grandma's" inspiriert, allerdings mit genug Änderungen, vor allem ganz am Ende, so daß ich vermute, daß es jetzt ganz anders weitergeht...


    Bin echt gespannt, mehr davon!

    Äh, lieber Columbo, Dir ist aber schon klar, daß hier von der sexuellen Befriedigung der "mißbrauchten" (meiner Ansicht nach ein im Zusammenhang konsensualen Geschlechtsverkehrs eher unglücklicher Begriff) bzw. körperlich gequälten die Rede war?

    Zitat

    Original von eightball65


    da stand q.e.d. und das steht für "quod erat demonstrandum" wörtlich übersetzt "was bewiesen werden musste". Wird heute aber mehr als "was zu beweisen wäre" benutzt.


    Q.e.e. wäre demnach für "quod erat expectandum", also etwa "was zu erwarten war" ;)

    Das Thema ist nicht neu, *könnte* aber immer wieder gut sein. Was hier vorliegt, ist aber eher die Inhaltsangabe, aus dem Stoff hätte man 2-3 Teile von ordentlicher Länge machen können.


    Vielleicht ja eine Ãœberarbeitung, evtl. unter dem Titel "Der Drang zur Nacktheit"?


    Oder vielleicht ja auch "Der Trank zur Nacktheit", als eine mögliche Erklärung für das plötzliche Auftauchen der Neigung ;)

    Die Codes sind nur ein paar Buchstaben, die jeder Autor ganz einfach dem Titel seiner Geschichte hinzufügen kann, mit einem Komma oder besser einer Klammer abgegrenzt. Und zack, schon ist der Leser informiert. Programmieraufwand: gar keiner, die bisherige Software wird unverändert weitergenutzt.


    Einen Programmieraufwand hätte man nur, wenn man das Archiv nach den Codes durchsuchbar würde machen wollen. Wobei dabei dann auch der Altbestand nachträglich mit Codes versehen werde müsste, was schon für sich ein Riesenaufwand wäre.


    Zwei Probleme bleiben: Erstens bilden die Codes zwar theoretisch ein geschlossenes Kennzeichnungssystem, aber nicht jeder Autor wird verstehen (bzw. sich die Zeit nehmen wollen, zu verstehen), was wofür steht und wie sich ähnliche Codes voneinander abgrenzen.


    Zweitens gehen verschiedene Autoren - vermutlich - je nach persönlicher Philosophie unterschiedlich vor bei der Festlegung der "Erotisierungsschwelle". Den Begriff habe ich jetzt mal aus dem Stegreif gewählt zur Beschreibung des folgenden Problems: Ein Tod irgendwo in der Handlung ist noch kein "snuff", ein einzelner beiläufiger Klaps auf den Po bedingt kein "spank", die Tatsache daß ein Charakter verheiratet ist macht es nicht notwending zu einer "cuckold"-Geschichte, die in der Handlung nicht weiter auftauchenden, nur durch ihre Existenz der Charakterierung einer Person dienenden Kinder derselben sind nicht anstößig, usw, usw.


    "Zweieinhalbtens" ist das System natürlich auch von niemandem verbindlich standardisiert, so daß die oben behauptete Geschlossenheit des Systems vermutlich auch nicht für alle gleich ist, je nach Erfahrungshorizont.

    Ich starte den Thread mal selber, weil ich folgendes loswerden wollte: Wer die Teile 1-3 vorher noch mal lesen sollte, gibt in die Suchfunktion am besten "Jana" ein. ;)


    Ich hab noch ein Teil auf Vorrat, und endlich auch eine Idee für den Teil danach, werde aber noch ne Weile brauchen, bis ich Zeit zum Schreiben habe...

    Ich bezog mich hierauf:


    Zitat

    Original von Leseratte
    Die Geschichte hat, wie der Verfasser es auch selbst erwähnte, eine ganze Menge mit dem Thema dieser Seite zu tun - mehr jedenfalls als manch billige Fickstory!...


    Wer diese Geschichte hier aus vorgeblichen Gründen der Themaverfehlung ablehnt, der soll gefälligst genauso laut schreien, wenn eine Vögelorgie beschrieben wird, alle beteiligten letzten Endes nackt sind, oder irgendein anderes Detail, das nicht absolut das Thema "einseitig weibliche Nacktheit" verkörpert, zu lesen ist!

    Da ich die Fickstorys immer abgelehnt habe, halte ich mich für berechtigt, diese Geschichte als "Thema verfehlt" abzulehnen. Da auch andere Geschichten, die das Thema verfehlten (Fickstorys) nie aus diesem Grunde gelöscht wurden, erhebe ich keine weiteren Forderungen.


    Und jetzt geh ich und guck mal, ob ich Jochen finde, dann saufen wir einen auf die alten Zeiten.

    das die bestehende gesetzliche Regelung und Regelungspraxis sinnvoll sei, habe ich nie behauptet, ganz im Gegenteil, siehe mein erster Post hier.


    Du scheinst davon auszugehen, daß Grundrechte, Gesetze, Rechtsprechungspraix und Strafverfolgungspraxis gleichsam zwangläufif insgesamt stimmig seien, so daß Du damit argmentieren kannst: "Was keinen Sinn ergibt, kann nicht die Realität sein". Das ist aber nicht so.


    Ich habe ja schon darauf hingewiesen, daß mit dem § zur Jugendpornographie eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Hier gilt, daß Gemeinschaftsrecht vor dem Recht der MGS gilt, auch vor derem Verfassungsrcht einschließlich Grundrechte. Nun gibt es zwar auch auch Gemeinschaftsebene Grundrechte einschl. einer Kustfreiheit, aber der zuständige EuGH hat in mehreren Jahrzehnten *noch nie* einen Gemeinschaftsrechtsakt wegen Grundrechtsverstoß für nichtig erklärt.


    Achso, und zu Erklärung: Leseratte hatte früher den Nick "Leser", iund eine andere, mehrköpfige Besetzung

    Kater, nicht alles, was den Schutzbereich eines Grundrechtes betrifft, ist deswegen schon grundrechtswidrig. Meinungsfreiheit ist zwar strenger geschütztals Bewegungsfreiheit, aber Kinder sind auch wichtiger als Verkehrsfluß.


    Kuscheltier, wie war es denn früher? Stört Dich nur die zunenehmende Menge and Mainstream/off topic Inhalt mit Marginalisierung des eigentlichen Themas, oder meinst Du noch mehr?

    Die Gesetzeslage sagt:


    Willst Du poppen, muß Deine Partnerin bzw. Dein Partner mindestens 14 sein.


    Willst Du übers Poppen lesen, ist das OK, denn der Tatbestand verlangt "Wirklichkeitsnähe", die nur bei bildlichen Darstellungen gegeben sein kann.


    Willst Du aber übers Poppen schreiben, oder veröffentlichen, so müssen alle Beteiligten über 18 sein.


    Ein systematischer Grund steckt da nicht hinter, es ist einfach so, daß man nach Deutschen Recht nur bis einschließlich 13 "Kind" ist, danach Jugendlicher. Der Jugendpornoparagraph wurde eingeflickt, weil nach UN- und damit EU- Verständnis 17-jährige noch Kinder sind.


    So sinnvoll der Schutz Minderjähriger eigentlich ist, kann mir trotzdem keiner erzählen, daß die Regelungen hier insgesamt rund und stimmig sind.


    Bei reinen Wichsvorlagen ist das Alter tatsächlich insofern egal, daß man getrost 18+ in den PLatzhalter schreiben kann, aber manche Handlungen setzen halt bestimmte Lebenssituationen voraus. Glück im Unglück: ist mehr Handlung als Sex vorhanden, ist das Ganze nicht pornographisch, dann sind Altersgrenen völlig ohne Belang.

    Naja, der Zähler wertet jeden Klick als einen "Leser". Also auch Leute, die diese Geschichte zum dritten Mal lesen, solche, die plötzlich wegmüssen und später mit neuem Klick weiterlesen, solchen, die nur abspeichern und offline lesen und so weiter


    Manche lesen auch nur ein paar Zeilen und entscheiden dann, daß es gar nicht ihr Ding ist.


    Dann ist es auch so, daß man zum Voten eingeloggt sein muß, es also eine Hürde gibt.


    Und außerdem gibt es noch die Fraktion derer, die im Internet nur konsumieren wollen, und für die deshalb schon ein Abstimmen zu aktiv, zu viel Arbeit, zu viel Entscheidung ist.