• Ich bin ein sportlicher gepflegter attraktiver Naturist und Hobbyaktmodel aus dem schönen Schwabenland und freue mich auf nette Kontakte.

    Ich zeige mich gerne Nackt, auch vor Publikum und mit Erektion. Masturbation vor Zuschauern finde ich erregend.

    Grüße von Stefan

    Sportlicher gepflegter Naturist und Masseur aus dem schönen Schwabenland.

    50 Jahre. Meine Tochter ist 17 Jahre.

    FKK

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    Aktmodel

    Masseur

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Natursportfkk ()

  • Bei der Vorstellung darf ich mich Nackt zeigen?

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  • "Als Ausnahme dürfen sich männliche User in ihrem Vorstellung-Thread nackt zeigen. Diese Ausnahme gilt nur für User, die in ihrem Profil als männlich gekennzeichnet sind."

    als mann soll man sich nicht nackt zeigen? das ist ja schon fast eine diskriminierung. wobei, mir gefällt es ja, wenn sie die frauen textillos zeigen, als mann kann ich mir cmnf durchaus vorstellen

  • Ich bin ein sportlicher gepflegter attraktiver Naturist und Hobbyaktmodel aus dem schönen Schwabenland und freue mich auf nette Kontakte.

    Ich zeige mich gerne Nackt, auch vor Publikum und mit Erektion. Masturbation vor Zuschauern finde ich erregend.

    Grüße von Stefan

    Huhu und willkommen hier im Forum 😛

  • als mann soll man sich nicht nackt zeigen? das ist ja schon fast eine diskriminierung.

    Begrifflich ist das zunächst zweifellos eine Diskriminierung, denn lateinisch "discriminare" bedeutet zu Deutsch „trennen" oder "unterscheiden“.


    Interessanter ist also die Frage, ob es sich bei dieser in diesem Forum geltenden Regel rechtlich um eine unzulässige Benachteiligung von Männern handelt.


    Da Art. 3 Abs. 3 S. 1 1. Alt. GG ("Niemand darf wegen seines Geschlechts [...] bevorzugt oder benachteiligt werden") nach Art. 1 Abs. 3 GG nur Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht bindet, müsste ein Mann, der begründet eine rechtswidrige Benachteiligung im Rechtsverkehr mit einem nichtstaatlichen Akteur rügen will, sich dazu auf ein einfachgesetzliches Schutzgesetz berufen können.


    Infrage kommt hier § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG, dem zufolge: "Eine Benachteiligung [...] wegen des Geschlechts [...] bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen [...] unzulässig" ist.


    Zu prüfen ist sodann systematisch zunächst, ob es sich bei der Nutzung dieses Forums um die Durchführung eines zivilrechtlichen Schuldverhältnisses zwischen dessen Betreiber und den jeweils einzelnen Nutzern handelt.


    Zwar können Schuldverhältnisse in Ausnahmefällen auch kraft Gesetzes entstehen - z. B. bereicherungsrechtliche Ansprüche (§§ 812 ff. BGB), oder deliktische Schadenersatzansprüche (§§ 823 ff. BGB) -, setzen ansonsten jedoch den Austausch zweier kongruenter und vom Rechtsbindungswillen des jeweils Erklärenden getragener Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB) voraus.


    Von einem solchen ist vorliegend jedoch im Zweifel weder seitens des Betreibers dieses Forums, noch seinen Nutzern auszugehen:

    Weder will der Betreiber dieses Forums sich gegenüber dessen Nutzern zu irgendwas - Betrieb, Erreichbarkeit, Geschwindigkeit usw. des Forums, Zugriffsmöglichkeit auf Inhalte bestimmter Art und/oder Güte, Erlaubnis zur Nutzung des Forums zur Verbreitung bestimmter Inhalte o. ä. - verpflichten, noch will wer sich in diesem Forum als Nutzer anmeldet, sich damit gegenüber dessen Betreiber zu irgendwas - Gewährung einer Vergütung für die Möglichkeit zu dessen Nutzung, regelmäßige Aktivität, Zulieferung irgendwelcher Inhalte, und dies erst recht nicht bestimmter Art und/oder Güte - verpflichten.


    Salopp gesagt, wollen beide Parteien jederzeit ohne Rücksicht auf die jeweils andere tun und lassen können, was immer sie wollen:

    Der Betreiber will das Forum ggf. jederzeit temporär oder dauerhaft vom Netz nehmen, umgestalten oder umnutzen, Inhalte verändern oder entfernen oder Nutzer ausschließen können, ohne dabei an Gründe , Fristen oder Zustimmungen gebunden zu sein.


    Die Nutzer wiederum wollen dem Betreiber dieses Forum keinerlei Form von Gegenleistung für dessen Nutzung versprechen - sei es die Entrichtung eines Entgelts, die Leistung von Diensten (Aktivität im Forum in einem bestimmten Umfang), die Herstellung und Übereignung oder jedenfalls zeitweise Überlassung von Werkstücken (Geschichten, Graphiken), sondern dieses Forum nutzen, wie und solange es ihnen Spaß macht, aber auch jederzeit teilweise, vorübergehend oder dauerhaft inaktiv werden können.


    In somit übereinstimmender Ermangelung eines Rechtsbindungswillens bei der Einrichtung und dem Betrieb bzw. der Registrierung in diesem Forum und dessen nachfolgender Nutzung handelt es sich bei der Beziehung zwischen Betreiber und Nutzern um kein Schuldverhältnis im Sinne der §§ 241 ff. BGB, sondern um ein zivilrechtlich tatbestandsloses Gefälligkeitsverhältnis, bei dessen Begründung, Durchführung und Beendigung die Beteiligten nicht den Schranken nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 2. Alt. GG unterworfen sind.


    (Von hilfsweisen Untersuchungen, welcher Art besonderen Schuldverhältnisses nach §§ 433 ff. BGB die Beziehung zwischen Betreiber und Nutzer dieses Forums bei unterstelltem Rechtsbindungswillen - bei fernerem Vorliegen der rechtsdogmatischen Voraussetzungen ggf. im Wege des Analogieschlusses - zuzuordnen wäre, und inwiefern wiederum dann möglicherweise der Privilegierungstatbestand der sachlich gerechtfertigten Differenzierung nach § 20 Abs. 1 S. 1 AGG eingreifen würde, wird an dieser Stelle abgesehen.


    Meinem alten Freund Adamit bietet dieser Text auch so sicherlich bereits genügend Anlass und Stoff dazu, sich königlich zu beeumeln 😁️)


    Eine vom Betreiber dieses Forums aufgestellte Regelung, der zufolge Abbildungen unbekleideter Männer im Unterschied zu Abbildungen unbekleideter Frauen in diesem Forum entweder gar nicht, oder nur unter Beachtung einschränkender Regularien verbreitet werden dürfen, begegnet somit unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Geschlechter keinen rechtlichen Bedenken.

    "Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein." (Nicolás Gómez Dávila)


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht.


    Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!

  • Ich mache es halt so: ...Bevor ich mich in einem Forum -egal zu welchem Thema- registriere, informiere ich mich zunächst als nichtregistrierter Besucher ausgiebigst. Sofern das Forum interessant erscheint, registriere ich mich -unauffällig- und schaue mir all diejenigen Dinge an, an welche ich als Besucher nicht herangekommen bin. Unter anderem natürlich auch die Regeln. Jedes Forum hat eigene Regeln.


    Wenn ich natürlich auf oberflächliche Showeinlagen aus bin, dann erscheint mir obige Vorgehensweise als viel zu umständlich......



  • Meinem alten Freund Adamit bietet dieser Text auch so sicherlich bereits genügend Anlass und Stoff dazu, sich königlich zu beeumeln 😁️)


    Nun ja, fasziniert ist wohl passender. Mit welcher Vehemenz und Leichtigkeit du juristische Sachverhalte aufzählst und kommentierst, das verschafft schon Respekt.


    Klar, rein inhaltlich passen die Paragrafen und ihre Auslegung hier in das Forum genauso rein wie die Bilder von nackten Männern. Aber da ich von Grund auf liberal und tolerant bin, macht mir das keinerlei Probleme. Im Gegenteil, mitunter versuche ich sogar den einen oder anderen Pragrafen nachzulesen um mich weiter zu bilden. Oder eben zu kontern, was ich auch sehr gerne mache...:*


    Aber Themendisziplin!!!


    Hier geht es um Stefan, der sich auch gerne nackt zeigen darf.


    Aber nur HIER :!: