Auch die Einbindung eines Lichtbildes in einen Wikipedia-Artikel bedeutet übrigens nicht, dass man dieses Lichtbild einfach beliebig vervielfältigen und weiterverbreiten darf, "weil die Inhalte auf Wikipedia nicht urheberrechtlich geschützt sind und frei verwendet werden dürfen", oder so.
Denn zunächst einmal sind auch die Texte, Lichtbilder, Grafiken und alle anderen nach § 2 UrhG geschützten Werke, die für die Wikipedia erstellt und/oder dort zugänglich gemacht werden, urheberrechtlich geschützt.
Die Schöpfer dieser Werke räumen mit deren Zugänglichmachung über Wikipedia lediglich unentgeltlich ein sog. einfaches Nutzungsrecht für jedermann nach §§ 31 Abs. 2, 32 Abs. 3 S. 3 UrhG an diesen ein. Im Internet spricht man in diesem Fall üblicherweise von einer sog. "freien Lizenz".
Und auch wenn die Urheber für dieses Nutzungsrecht wie gesagt kein Entgelt verlangen, ist die Nutzung ihrer Werke dennoch an Bedingungen gebunden, das hier vervielfältigte und zugänglich gemachte Lichtbild steht etwa unter der von der amerikanischen Non-Profit-Organisation Creative Commons formulierten und zur Verwendung durch jedermann angebotenen Lizenz Attribution-ShareAlike 4.0 International (kurz CC BY-SA 4.0), deren Vorgaben bei der Weiterverwertung eines unter dieser Lizenz veröffentlichten Werkes zu beachten sind.
Dazu genügt es nicht, einfach unter das vervielfältigte und weiterverbreitete Lichtbild einen Link auf die Wikipedia-Seite zu setzen, von der man es vervielfältigt hat.
Vorliegend hätten z. B. der Urheber des Werkes in der von ihm bestimmten Form genannt, ein Hyperlink auf den Text der Lizenz beigefügt sowie angegeben werden müssen, ob es sich lediglich um ein Vervielfältigungsstück, oder um eine Bearbeitung des originalen Werkes handelt - die dann automatisch ebenfalls unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 stünde.