Hallo mal so gefragt wer von euch euch hat schon welche Sportarten nackt betrieben?
Sport - aber nackt
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Hallo mal so gefragt wer von euch euch hat schon welche Sportarten nackt betrieben?
Tischtennins
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Hallo mal so gefragt wer von euch euch hat schon welche Sportarten nackt betrieben?
Ich trainiere ab und an zu Hause nackt Karate
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Hallo mal so gefragt wer von euch euch hat schon welche Sportarten nackt betrieben?
Volleyball , Indiaca und Badminton
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Volleyball , Indiaca und Badminton
Indiaca kenne ich gar nicht und habe es noch nicht gespielt wie geht das?
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Indiaca kenne ich gar nicht und habe es noch nicht gespielt wie geht das?
einfach googeln, kannte ich auch nicht
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Tauchen
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Tauchen
Wohl kaum, dann hätte sie sicherlich auch Tauchen genannt.
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Hallo mal so gefragt wer von euch euch hat schon welche Sportarten nackt betrieben?
Schwimmen
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Schwimmen
Gute Antwort !
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Hallo mal so gefragt wer von euch euch hat schon welche Sportarten nackt betrieben?
bisher nur schwimmen, wandern, radeln. Leider finde ich die Spiegel Reportage nimmer, vor ca 15 Jahren waren die auf einer Radtour sogar mal dabei.
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Jetzt kommt ja wieder die Jahreszeit wo man nackt Sport treiben kann oder gibt es für den Winter spezielle Sporthallen wo man es auch tun kann?
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hey super, und wo kommt das Bild her?
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hey super, und wo kommt das Bild her?
aus dem internet
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aus dem internet
Das ist keine Antwort auf die Frage nach der Herkunft des Lichtbildes ... 🙄
Der Fotograf, der es aufgenommen hat, hat als Urheber das gesetzliche Recht, über dessen Verwertung - darunter fallen u. a. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung - zu bestimmen.
Hast du seine Erlaubnis dazu eingeholt, das Lichtbild von seiner Fundstelle herunter- und hier wieder hochzuladen, oder hat er entsprechende Nutzungen allgemein erlaubt, etwa indem er das Lichtbild unter eine sog. "freie Lizenz" (z. B. GNU GPL oder Creative Commons) gestellt hat, und hast du bei der Nutzung des Bildes die Bedingungen dieser Lizenz beachtet?
"Da, von wo ich das Lichtbild heruntergeladen habe, stand davon nichts, also gehe ich davon aus, der Fotograf hat nichts dagegen", ist übrigens auch keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für Urheberrechtsverletzungen.
Insbesondere schon deshalb nicht, weil du das Lichtbild möglicherweise von einem ebenfalls bereits unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstück weitervervielfältigt hast, und dort, wo das Bild von seinem Urheber oder einem entsprechend Nutzungsberechtigten rechtmäßig zugänglich gemacht wurde oder wird, sehr wohl entsprechende Hinweise stehen könnten.
Aber selbst wenn nicht, das Urheberrecht an einem Werk entsteht automatisch mit dessen Erschaffung, und muss nicht erst durch entsprechende "Beschriftung" des veröffentlichten Werks beansprucht werden.
Faustregel: Wenn man nicht positiv weiß, dass man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutze darf, und dabei die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen beachtet, dann nutzt man es offensichtlich widerrechtlich.
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Das ist keine Antwort auf die Frage nach der Herkunft des Lichtbildes ... 🙄
Der Fotograf, der es aufgenommen hat, hat als Urheber das gesetzliche Recht, über dessen Verwertung - darunter fallen u. a. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung - zu bestimmen.
Hast du seine Erlaubnis dazu eingeholt, das Lichtbild von seiner Fundstelle herunter- und hier wieder hochzuladen, oder hat er entsprechende Nutzungen allgemein erlaubt, etwa indem er das Lichtbild unter eine sog. "freie Lizenz" (z. B. GNU GPL oder Creative Commons) gestellt hat, und hast du bei der Nutzung des Bildes die Bedingungen dieser Lizenz beachtet?
"Da, von wo ich das Lichtbild heruntergeladen habe, stand davon nichts, also gehe ich davon aus, der Fotograf hat nichts dagegen", ist übrigens auch keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für Urheberrechtsverletzungen.
Insbesondere schon deshalb nicht, weil du das Lichtbild möglicherweise von einem ebenfalls bereits unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstück weitervervielfältigt hast, und dort, wo das Bild von seinem Urheber oder einem entsprechend Nutzungsberechtigten rechtmäßig zugänglich gemacht wurde oder wird, sehr wohl entsprechende Hinweise stehen könnten.
Aber selbst wenn nicht, das Urheberrecht an einem Werk entsteht automatisch mit dessen Erschaffung, und muss nicht erst durch entsprechende "Beschriftung" des veröffentlichten Werks beansprucht werden.
Faustregel: Wenn man nicht positiv weiß, dass man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutze darf, und dabei die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen beachtet, dann nutzt man es offensichtlich widerrechtlich.
oh wie "schön" die Hohepriesterin der Justiz hat wieder was zu mosern..... was habe ich das nicht vermisst....
Auch wenn Du auf jeden Fall wieder absolut recht hast..... sorry mit deinem Verhalten würgst du jede Spontanität hier ab....was Dir nicht in den Kram passt wird abgestraft.... ja ja ich weiß Du hast recht und unsere Modertorin wird Dir auch wieder recht geben....
Nur Spaß machen tun bestimmte Foren dank Dir nicht mehr...also mir jedenfalls nicht.
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oh wie "schön" die Hohepriesterin der Justiz hat wieder was zu mosern..... was habe ich das nicht vermisst....
Auch wenn Du auf jeden Fall wieder absolut recht hast..... sorry mit deinem Verhalten würgst du jede Spontanität hier ab....was Dir nicht in den Kram passt wird abgestraft.... ja ja ich weiß Du hast recht und unsere Modertorin wird Dir auch wieder recht geben....
Nur Spaß machen tun bestimmte Foren dank Dir nicht mehr...also mir jedenfalls nicht.
Was würdest du sagen, wenn während du eine Straße entlanggehst, plötzlich jemand von hinten herangestürmt kommt, dich rüde zu Boden stößt und dir im Weglaufen noch zuruft:
"Tut mir leid, ich weiß, ich hatte kein Recht, das zu tun. Aber ich wollte mir die Spontaneität einfach nicht abwürgen, ohne die mir die Benutzung dieses Gehwegs keinen Spaß mehr macht?" -
solch Bbeiträge sind auch der Grund weshalb ich mich hier sehr sehr zurückhalte...