Ihr glücklichen ![]()
Bild des Tages
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Herrliche Titten
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ganz nackt vor dem haus, macht sie gut
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Eines meiner Favoriten:)
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wer hat die schöne Frau fotografiert?
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ein gutes bild jedenfalls, schöne nackte frau
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ok
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Ist zwar nur ein netzfund aber eines der schönsten nudes die ich kenne 😁
ich find die Haare sexy
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ich find die Haare sexy
die oben oder unten?
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Beide
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Die unten..;))
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Ist zwar nur ein netzfund aber eines der schönsten nudes die ich kenne 😁
*Servicepost*
Es gibt keine „Netzfunde“.
Finden kann man nur Sachen, die zuvor ein anderer verloren hat (§ 965 BGB).
Bilddateien im Netz sind nicht nur erstens keine Sachen (§ 90 BGB), sie hat zweitens auch insbesondere niemand im Netz verloren:
Typischerweise hat der Inhaber des Urheber- und/oder eines Verwertungsrechts an einem Bild dieses in Ausübung seines Rechts an diesem im Netz verbreitet oder Dritten gezielt zugänglich gemacht.
Die unerlaubte Vervielfältigung und/oder Weiterverbreitung der entsprechenden Bilddatei durch Dritte verletzt regelmäßig die Rechte des Urhebers sowie ggf. Verwertungsberechtigter an diesem Bild.
Die Kennzeichnung des widerrechtlich verbreiteten Vervielfältigungsstücks als sog. „Netzfund“ beseitigt - auch wenn dies in der irrigen Annahme erfolgte, dabei entsprechend einem angeblichen „Gewohnheitsrecht des Internets“ o. ä. zu verfahren und entsprechend durch dieses geschützt zu werden - nicht vor den zivil- und strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (§§ 15, 97, 106 UrhG).
*Servicepost Ende* -
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*Servicepost*
Es gibt keine „Netzfunde“.
Finden kann man nur Sachen, die zuvor ein anderer verloren hat (§ 965 BGB).
Bilddateien im Netz sind nicht nur erstens keine Sachen (§ 90 BGB), sie hat zweitens auch insbesondere niemand im Netz verloren:
Typischerweise hat der Inhaber des Urheber- und/oder eines Verwertungsrechts an einem Bild dieses in Ausübung seines Rechts an diesem im Netz verbreitet oder Dritten gezielt zugänglich gemacht.
Die unerlaubte Vervielfältigung und/oder Weiterverbreitung der entsprechenden Bilddatei durch Dritte verletzt regelmäßig die Rechte des Urhebers sowie ggf. Verwertungsberechtigter an diesem Bild.
Die Kennzeichnung des widerrechtlich verbreiteten Vervielfältigungsstücks als sog. „Netzfund“ beseitigt - auch wenn dies in der irrigen Annahme erfolgte, dabei entsprechend einem angeblichen „Gewohnheitsrecht des Internets“ o. ä. zu verfahren und entsprechend durch dieses geschützt zu werden - nicht vor den zivil- und strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (§§ 15, 97, 106 UrhG).
*Servicepost Ende*erzähle uns doch lieber die Geschichte zu deinem Profilbild
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Sorry dann löscht den Post bitte
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erzähle uns doch lieber die Geschichte zu deinem Profilbild
Ich habe einer KI eine Frau beschrieben, die mir äußerlich entsprechen oder ähnlich sehen könnte oder nicht, und habe ihr gesagt, sie soll sie nackt, mit verschränkten Armen und träumerisch-melancholischem Blick in einen herbstlichen Park stellen.
Ende der Geschichte 😉 -
Ey kein Streit bitte 😂
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Ey kein Streit bitte 😂
Wieso Streit? 🤔
patrim30 hat einen Vorschlag gemacht, und ich bin dem gefolgt - mehr ist nicht passiert 😉
