Alles anzeigenDie vorgebrachte Meinung, dass die Missachtung von Urheberrechten dieselbe sei wie Diebstahl oder das Stoßen von Menschen in Warteschlangen, ist eine Übervereinfachung und ignoriert die Komplexität des Urheberrechts.
In unserem Fall kann die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers als eine Form der Zitierung oder der kritischen Auseinandersetzung mit dem Werk angesehen werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Meinungsfreiheit und der kulturellen Entwicklung, der durch das Urheberrecht geschützt werden muss.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht in § 51 eine Schrankenregelung vor, die es unter bestimmten Umständen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Urhebers zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Zitierung (§ 51 UrhG) oder die Nutzung für die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG).
In diesem Fall kann die Nutzung von Werken Dritter als Anschauungsbeispiel auf einem halböffentlichen Forum als eine Form der Zitierung angesehen werden, die durch § 51 UrhG gedeckt ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird.
Ich lass' mich jetzt auf keinen juristischen Streit darüber ein sondern halte mich damit endgültig raus. Wie schon gesagt, war Urheberrecht nie meine Stärke. Ich bin da ideologisch eher bei CreativeCommons & Co. https://creativecommons.org/ https://publiccode.eu/de/
Sofern man dieser Auslegung folgen möchte, ist der entscheidende Satz dieser: "Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird." Genau an den Quellenangaben mangelt es aber bislang. Und um Ideologie geht's schon gar nicht. Sondern um geltendes Recht.