Bild des Tages

  • Guter Punkt.

    Nun könnte man einwenden, dass a) dort ausschließlich die Schmuddelecke ist und es daher auch nicht weiter schlimm ist, wenn dort geklaute Bilder veröffentlicht werden, b) eine Quellenangabe (so überhaupt möglich) die Verletzung des Urheberrechts auch nicht heilt und c) nur hier im Forum die wahren Erotosophen sitzen, die in der Lage sind, nur mit der Kraft des geschriebenen Wortes, eben diese Bilder im Kopf anderer Menschen zu evozieren, wo wohingegen der schlichte Geist des Schmuddelforums - also der Erosplebs - entsprechendes Bildmaterial benötigt.


    Sarkasmus aus...

  • Ich persönlich kann daran nichts verwerfliches finden, Bilder zu tauschen, auch wenn es juristisch in einer eher dunkleren Schattierung der Grauzone liegt.

    Die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke liegt in überhaupt keiner "juristischen Grauzone", sondern ist gesetzlich verboten.


    Dabei handelt es sich auch nicht um irgendeine in Zweck und Wirkung diskutable Regelung, oder deutsche Beklopptheit, die etwa im Ausland niemand versteht - und von denen es sicherlich genug gibt -, sondern dieses Verbot ist erstens unmittelbarer Ausfluss essenzieller Grundwerte auf Freiheit, Gerechtigkeit und Humanität gegründeter Gesellschaften, nämlich dem Respekt vor der sich in geistiger Schöpfung ausdrückenden individuellen menschlichen Persönlichkeit, sowie dem Eigentum als Produkt persönlicher körperlicher und/oder intellektueller Leistungen.


    Dementsprechend bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen in praktisch jedem Staat der Welt, koordiniert in zwei Dutzend internationalen Abkommen unter dem Dach der World Intellectual Property Organisation (WIPO).


    Es ist mir nach wie vor unbegreiflich, wie hier lamentiert, laviert und gefeilscht werden kann, dass diese gesetzlichen Regelungen doch unsinnig oder lächerlich seien, sie zu missachten doch nur eine angeblich vernünftige Auslegung derselben sei usw.


    Klaut ihr eigentlich auch im Supermarkt, oder stoßt und tretet in Warteschlangen die Leute vor euch zu Boden, um eher an der Reihe zu sein? Denn nein, das ist nichts anderes als das, was einige hier tun, und auch noch verteidigen:


    Die grobe Missachtung der Rechte anderer zum eigenen Nutzen und Vorteil.


    Was würdet ihr eigentlich sagen, wenn Teile eures Einkommens, für das ihr gearbeitet habt, von anderen Leuten abgezweigt würden, die nichts dazu geleistet haben, euch aber auf Nachfrage erklären, ihr wäret doch "Spaßbremsen", wenn ihr euch deren - höflich gesprochen - Schmarotzertum verbittet?

    Meine erste Kurzgeschichte: "Das Mädchen am Bahnhof" - Download hier  😊


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!


  • Was würdet ihr eigentlich sagen, wenn Teile eures Einkommens, für das ihr gearbeitet habt, von anderen Leuten abgezweigt würden, die nichts dazu geleistet haben, euch aber auf Nachfrage erklären, ihr wäret doch "Spaßbremsen", wenn ihr euch deren - höflich gesprochen - Schmarotzertum verbittet?

    das nennt man "Steuern"


    doch Spaß beiseite.
    Urheberrecht war nie meine Stärke und das aus gutem Grund.


    ich glaube ich hör wieder auf, mich dazu zu äußern.

  • Das ist kein Freibrief für Rechtsverstöße. Und jeder Mensch, der solche Verstöße begeht, ist für die Folgen selbst verantwortlich. Nur weil viele Menschen Ladendiebstähle begehen, werden die deshalb noch lange nicht legal.

  • Die vorgebrachte Meinung, dass die Missachtung von Urheberrechten dieselbe sei wie Diebstahl oder das Stoßen von Menschen in Warteschlangen, ist eine Übervereinfachung und ignoriert die Komplexität des Urheberrechts.


    In unserem Fall kann die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers als eine Form der Zitierung oder der kritischen Auseinandersetzung mit dem Werk angesehen werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Meinungsfreiheit und der kulturellen Entwicklung, der durch das Urheberrecht geschützt werden muss.


    Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht in § 51 eine Schrankenregelung vor, die es unter bestimmten Umständen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Urhebers zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Zitierung (§ 51 UrhG) oder die Nutzung für die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG).


    In diesem Fall kann die Nutzung von Werken Dritter als Anschauungsbeispiel auf einem halböffentlichen Forum als eine Form der Zitierung angesehen werden, die durch § 51 UrhG gedeckt ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird.


    Ich lass' mich jetzt auf keinen juristischen Streit darüber ein sondern halte mich damit endgültig raus. Wie schon gesagt, war Urheberrecht nie meine Stärke. Ich bin da ideologisch eher bei CreativeCommons & Co. https://creativecommons.org/ https://publiccode.eu/de/

  • Sofern man dieser Auslegung folgen möchte, ist der entscheidende Satz dieser: "Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird." Genau an den Quellenangaben mangelt es aber bislang. Und um Ideologie geht's schon gar nicht. Sondern um geltendes Recht.

  • Sofern man dieser Auslegung folgen möchte, ist der entscheidende Satz dieser: "Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird." Genau an den Quellenangaben mangelt es aber bislang. Und um Ideologie geht's schon gar nicht. Sondern um geltendes Recht.

    Ach, Kurt, Du doppelmoraliger Forenbrandstifter. 1. Viele Bilder hier im Forum liken, teilweise wohlwollend (oder sollte ich sagen: vor Wollust sabbernd?) kommentieren und sich dann aber darüber aufregen, dass das Urheberrecht durch die Postenden verletzt wurde. 2. Mit einer scheinheilig vorgebrachten Frage, unsere Urgeberrechtsexpertin auf den Plan rufen, um... - ja, um was? Was ist Deine Mission eigentlich? Das hab ich leider noch nicht verstanden...

  • Einfach köstlich wie manche diese rechtlichen Hinweise zur Glaubensfrage degradieren. Sind doch nahezu alle Gefängnisse voll mit Leuten die den falschen Glauben hatten. Sie glaubten nahezu alle daran "nicht erwischt zu werden".

    Dazu kommen dann noch diejenigen die andere angestiftet haben etwas zu tun und daran zu glauben dass das alles in Ordnung sei und sie deswegen auch nichts zu befürchten haben und sich sogar noch über Leute beschweren die korrekt handeln.


    Ich denke der Name dieses Forums sagt doch eigentlich genügend darüber aus weshalb es existiert. Der Sinn ist doch die nackte Frau zusammen mit angezogenen Männern. Welchen Sinn sehen denn da einige wenn sie nur ein pornografisches Bild einer Frau posten? Wo ist da ein Zusammenhang mit CMNF ? OK, im Einzelfall kann ich das noch verstehen, aber nicht nach 20 und mehr solcher Bilder nacheinander. Vielleicht sollten die Leute die möglichst viele solcher Bilder posten oder ansehen wollen überlegen ob sie hier richtig sind.

  • Ist das wirklich eine notwendige Diskussion hier?

    Ich liebe schöne Bilder nackter Frauen, egal ob in bekleideter männlicher Gesellschaft oder nicht. Die Betonung liegt dabei auf *schön*. Reine Fotzenpics und ähnliches können mir getrost gestohlen bleiben. Und ich fotografiere selbst und hab auch an meine eigenen Bilder einen hohen ästhetischen Anspruch.


    Ob das Teilen von Bildern, die man selbst für schön, anregend, erregend oder sonstwie sehenswert hält nun zu 180% wasserdicht legal ist, interessiert mich in diesem Zusammenhang wenig. Für mich ist dieses Forum eher wie ein gemütlicher Jungs-Abend, bei dem man sich gegenseitig Fotos zeigt. Da kräht auch kein Hahn danach, woher die stammen.


    Ich weiß, dass das einige anders sehen, aber muss man sich wirklich so darüber aufregen? Calm down, oder wie meine Tochter (22) sagen würde:"Cill mal dein Leben!"


    Ich zieh jetzt eine Bong durch und genieße, dass der Arzt gesagt hat, ich soll heute noch zu Hause bleiben, damit ich niemanden anstecke.

  • Hallo Alfons21,


    grudsätzlich ist es richtig, das Persönlichkeitsrecht anderer nicht zu verletzen und alles was mit unter 18/21 jährigen zu tun hat strafrechtlich zu ahnden.

    Was man bei der Sache Fotografie im Erwachsenenbereich über 18/21 jedoch nicht aüßer Acht lassen darf, im Moment des fotografierens ist die fotografiert werdende Person damit enverstande dass dies geschieht. Man sieht im www viele Fotos wo die fotografierten ihren Spass an der Sache an ihrer Ausdrucksweise, Gestik wie auch Äußerungen zeigen und somit bestätigen. Es gehören also immer 2 oder mehrere dazu um Erwachsenenfotos zu generieren. Und an Hand des heutigen Bildungsstandes sollte auch jeder/jede die mit digitalem Equipmend fotografiert wurden wissen und erkennen dass diese Fotos rassant im Internet Verbreitung finden können.

    Bedeutet in meiner Sicht weise, wer sich in intimsten Momenten fotografieren und filmen läßt, der/die sind in dem Moment damit einverstanden dass dies geschieht. Zum Thema veröffentlichen im www, sind Urheberrechtliche Fragen!

    Klar ist jedoch auch derjenige der solche Fotos veröffentlicht um der fotografierten Person zu schaden, der begibt sich einer Straftat.

  • das sehe ich genauso! Danke laila

  • Oft werden auch Fotos an Hand des Stotzes des Jägers veröffentlicht, also aus einem Grund der Entwicklung in der Evolution.

    Ein Jäger präßentiert seine Beute!!

    Ein Fotograf (Jäger) präßentiert seine Fotos (Beute)


    Es hat oft nichts mit jemanden Blosstellen zu wollen zu tun, sondern mit Stoltz, derjenige zu sein, der soch Fotos machen hat dürfen!

  • Die vorgebrachte Meinung, dass die Missachtung von Urheberrechten dieselbe sei wie Diebstahl oder das Stoßen von Menschen in Warteschlangen, ist eine Übervereinfachung und ignoriert die Komplexität des Urheberrechts.

    In der Tat ist Urheberrecht komplex, und kann im rechtssicheren praktischen Umgang umfangreiche Recherchen, Abwägungen, Bewertungen, Lizenzvereinbarungen usw. unter Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälte erforderlich machen.


    Das gilt aber nur für Personen, die beruflich mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun haben, weil sie diese selbst erstellen und anschließend außerhalb des Privatbereichs verwerten wollen, oder außerhalb des Privatbereichs verwerten oder sonst nutzen wollen, ohne sie selbst erstellt zu haben - also Künstler wie Maler, Fotografen, Musiker und Schriftsteller, Journalisten und Verleger, Galeristen, Konzertveranstalter u. a. m.


    Für die kleine Frau und den kleinen Mann zuhause vor dem Rechner ist Urheberrecht wirklich ganz einfach:


    Es ist zivil- und strafrechtlich verboten, fremde Texte, Lichtbilder und anderweitige bildliche Darstellungen, Tonwiedergaben sowie Filmdarstellungen unerlaubt von Website A zu vervielfältigen, um sie auf Website B weiterzuverbreiten.


    Wer dabei erwischt wird, und sich dann mit grob falschen, ggf. sogar politisch motivierten (vgl. den Text in deiner Signatur) rechtlichen Erwägungen zu verteidigen versucht, wie etwa:

    In unserem Fall kann die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers als eine Form der Zitierung oder der kritischen Auseinandersetzung mit dem Werk angesehen werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Meinungsfreiheit und der kulturellen Entwicklung, der durch das Urheberrecht geschützt werden muss.


    Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht in § 51 eine Schrankenregelung vor, die es unter bestimmten Umständen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Urhebers zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Zitierung (§ 51 UrhG) oder die Nutzung für die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG).


    In diesem Fall kann die Nutzung von Werken Dritter als Anschauungsbeispiel auf einem halböffentlichen Forum als eine Form der Zitierung angesehen werden, die durch § 51 UrhG gedeckt ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird.

    der schießt sich damit übrigens gleich das nächste Eigentor, indem er nämlich ausdrücklich bekennt, bei seinen Taten sogar vorsätzlich gehandelt zu haben, nämlich wusste, dass er fremde Urheberrechte verletzt, sich über diese Erkenntnis aber aus Gleichgültigkeit gegenüber Recht und Unrecht hinweggesetzt hat.


    Kein Richter würde ihm abnehmen, dass er sich mit der gebotenen Sachkunde, Sorgfalt und vor allem Ergebnisoffenheit (!) etwa mit dem Zitierrecht nach § 51 UrhG auseinandergesetzt hat, sondern aus der Lebenserfahrung herleiten, dass er erst nach dem Tatentschluss - oder ggf. auch erst nach der Aufdeckung seiner Tat - einen grob sachwidrigen Rechtfertigungsversuch anhand Gesetzestextes zu konstruieren versucht hat.

    Ich lass' mich jetzt auf keinen juristischen Streit darüber ein sondern halte mich damit endgültig raus. Wie schon gesagt, war Urheberrecht nie meine Stärke. Ich bin da ideologisch eher bei CreativeCommons & Co. https://creativecommons.org/ https://publiccode.eu/de/

    Rat unter Freunden Fremden:


    Auch die sog. "freien Lizenzen" à la Creative Commons & Co. bauen auf den international anerkannten rechtlichen Standards zum Urheberrecht bzw. Copyright auf.


    Sie verstehen sich nicht als politisch-ideologischer Gegenentwurf zu diesen, sondern als eine Möglichkeit, diesen rechtlichen Rahmen positiv durch rechtsgeschäftliche Gestaltung auszufüllen und zu nutzen.


    Dementsprechend bedeuten auch freie Lizenzen nur, dass der Erwerb von Verwertungsrechten an einem durch eine solche geschützten (!) Werk zwar keiner individuell geschlossenen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung bedarf, und der Urheber für diese vom Verwerter insbesondere kein Entgelt verlangt.


    Sie besagen hingegen nicht, dass urheberrechtlich geschützte Werke "frei Schnauze" kopiert und verwertet werden dürfen, sondern dabei immer noch - durchaus komplexe - Regeln und Schranken zu beachten sind.


    Mit der rechtlich wie ethisch verqueren Gratis-(Un-)Kultur des Internets - "Wer seine persönlichen geistige Schöpfungen ins Internet stellt, willigt damit automatisch darin ein, dass andere diese vervielfältigen und weiterverbreiten, denn das ist ja der Sinn des Internets. Wer das nicht will, darf eben nichts ins Internet stellen" - haben freie Lizenzen rein gar nichts zu tun.

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  • Leute, wenn ihr nackte Frauen sehen oder zeigen wollt, warum dann nicht in einschlägigen Foren? Weshalb in diesem CMNF-Forum?

    Ob Erotikfotos von jemandem im Internet gezeigt werden dürfen wird jeder vernünftige Fotograf abklären BEVOR Aufnahmen gemacht werden. Jedes Erotikfoto kann negative Auswirkungen auf das Leben oder die Zukunft haben und für mich ist es eine Frage der Ehre dass ich keine Fotos ohne schriftliches Einverständnis des/der Abgebildeten im www veröffentliche.

  • Sofern man dieser Auslegung folgen möchte, ist der entscheidende Satz dieser: "Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Nutzung des Werks in einem angemessenen Umfang erfolgt und dass die Quelle des Werks angegeben wird." Genau an den Quellenangaben mangelt es aber bislang. Und um Ideologie geht's schon gar nicht. Sondern um geltendes Recht.

    Bevor man sich Gedanken darüber macht, wie man die Quelle eines nach § 51 UrhG ausnahmsweise auch ohne vorherige Verwertungsvereinbarung genutzten Werkes korrekt angibt, hat man zu prüfen, inwiefern der konkrete Verwendungszweck die Verwendung des Werkes überhaupt erlaubt.


    Das Gesetz nennt dazu einige Regelbeispiele, die zwar ausdrücklich nicht abschließend sind, aber den Rahmen für weitere, durch Auslegung zu ermittelnde erlaubte Verwendungszwecke setzen:


    Und Lichtbilder erotischen und/oder pornographischen Inhalts als Masturbationsvorlagen an Leute zu verbreiten, die zu geizig sind, für solche zu bezahlen, psychologisch vielleicht verbunden mit etwas Imponiergehabe, was zu diesem Zweck wie tolle Bilder man findet, und/oder noch einer Art Wettbewerb, wer die zu diesem Zweck meisten und/oder tollsten Bilder findet, ist auch ohne nähere rechtliche Prüfung und Bewertung erkennbar nicht nur kein nach § 51 UrhG erlaubter Verwendungszweck.


    Im Gegenteil, dabei noch die Absicht einer intellektuellen Auseinandersetzung im Sinne einer künstlerischen Rezension, gesellschaftlichen oder psychologischen Deutung o. ä. vorzutäuschen zu versuchen, indem man dazu bestimmte kurze Stammeltexte dazuschreibt, hat einmal mehr nur den Effekt, sich erst recht selbst in die Pfanne zu hauen, indem man nämlich zugibt, vom urheberrechtlichen Schutz des verwendeten Werkes gewusst, und sich nur eine Pseudorechtfertigung für dessen Verletzung gestrickt zu haben.

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  • Ach, Kurt, Du doppelmoraliger Forenbrandstifter. 1. Viele Bilder hier im Forum liken, teilweise wohlwollend (oder sollte ich sagen: vor Wollust sabbernd?) kommentieren und sich dann aber darüber aufregen, dass das Urheberrecht durch die Postenden verletzt wurde. 2. Mit einer scheinheilig vorgebrachten Frage, unsere Urgeberrechtsexpertin auf den Plan rufen, um... - ja, um was? Was ist Deine Mission eigentlich? Das hab ich leider noch nicht verstanden...

    Ja, sobald es komplexer wird, fehlt eben manchem das Verständnis - oder die intellektuelle Fähigkeit dazu. Menschliches Verhalten ist nicht auf schwarz oder weiß zu reduzieren. Ich kann vorhandene Bilder kommentieren, mit welchen Emotionen auch immer, aber ich werde mich hüten, Bilder selbst hier zu posten, schon gar keine widerrechtlich genutzten. Es gibt dabei keine Doppelmoral und keine Scheinheiligkeit, und mit den Hinweisen auf bestehende Rechtsverhältnisse begehe ich schon gar keine Brandstiftung. Derartige Unterstellungen sind übergriffig. Diese Argumentation ähneln den Strategieen blau-brauner Populisten. Und da hört für mich jede Sachauseinandersetzung auf.

  • Ja, sobald es komplexer wird, fehlt eben manchem das Verständnis - oder die intellektuelle Fähigkeit dazu. Menschliches Verhalten ist nicht auf schwarz oder weiß zu reduzieren. Ich kann vorhandene Bilder kommentieren, mit welchen Emotionen auch immer, aber ich werde mich hüten, Bilder selbst hier zu posten, schon gar keine widerrechtlich genutzten. Es gibt dabei keine Doppelmoral und keine Scheinheiligkeit, und mit den Hinweisen auf bestehende Rechtsverhältnisse begehe ich schon gar keine Brandstiftung. Derartige Unterstellungen sind übergriffig. Diese Argumentation ähneln den Strategieen blau-brauner Populisten. Und da hört für mich jede Sachauseinandersetzung auf.

    Oh, wie fein. Jetzt kommt die braune Keule. Angriff ist die beste Verteidigung, hm? Hoffst Du, mit dem Totschlagargument von Dir selbst anzulenken?

    Du hast auf gar nichts hingewiesen, sondern erst dann reagiert, als entsprechende Expertisen im Forum gepostet wurden und Dich der Meinung dienstbeflissen angepasst.

    Dein opprortunistisches Verhalten als komplex zu beschreiben, ist dann doch etwas sehr flach. Du passt mit der nach oben buckeln und nach unten treten Attitüde sehr gut in die von Dir beschriebenen und mir unterstellten politischen Gefilden.

    Naja. Egal. Es gibt ja noch andere Themen hier, die es sich mehr zu beleuchten lohnt...

  • Ob das Teilen von Bildern, die man selbst für schön, anregend, erregend oder sonstwie sehenswert hält nun zu 180% wasserdicht legal ist, interessiert mich in diesem Zusammenhang wenig.

    Eine bemerkenswerte Einstellung für einen Nutzer dieses Forums, der angibt, selbst Fotograf zu sein:


    Als Fotograf weißt du besser als Laien auf diesem Gebiet, wie viel Arbeit in der Vorbereitung eines gelungenen Fotos steckt, von der Konzeption über die Auswahl von Lokalität und Modell, Beleuchtung, Kleidung, Frisur, Make-up, Requisiten, Posen, Gesichtsdruck usw.


    Und du weißt ebenso besser, wie viel Geschick neben dem Arrangement all dessen auch die eigentliche Aufnahme des Fotos dann erfordert - und was was eine gute Kamera kostet ...


    Dass auf all diesen über viele Jahre erlernten und eingeübten Fähigkeiten deiner Kollegen und ihren persönlichen Beziehungen zu den unter deren Einsatz von ihnen geschaffenen Werken hier achtlos herumgetrampelt, indem von ihnen aufgenommene Fotos unerlaubt, ohne deren Wissen, geschweige denn Zustimmung, von überall zusammenkopiert und hier als Massenware für den schnellen "Schuss" gespammt werden, bekümmert dich so gar nicht?


    Darüber, dass diese Handlungen zu exakt 0 % legal sind, und welchen ideellen wie materiellen Schaden sie deinen Kollegen zufügen, machst du dich sogar noch lustig, indem du jovial kundtust, es störe dich nicht, wenn diese nicht "zu 180 % wasserdicht legal" sind?


    Du bist mir wirklich ein komischer Fotograf ...

    Für mich ist dieses Forum eher wie ein gemütlicher Jungs-Abend, bei dem man sich gegenseitig Fotos zeigt. Da kräht auch kein Hahn danach, woher die stammen.

    Aha, ein "Jungs-Abend" ist dieses Forum also für dich, was dann wohl zugleich heißt, die Mädels haben draußen zu bleiben, außer als ohne ihre Zustimmung anwesende "Gäste" auf geklauten Fotos, über die abgesabbert wird?


    Und da im realen Leben "Jungs-Abende" bekanntlich ein überkommenes Sonderrecht darauf haben, dass auf ihnen Fotos von Frauen gezeigt werden dürfen, die diesen gestohlen, oder für die sie ohne ihre Zustimmung oder unter Vorspiegelung der Zusicherung einer vertraulichen Behandlung der Bilder aufgenommen wurden, ist das unerlaubte Vervielfältigen von Fotos im Internet zwecks Weiterverbreitung in einem "Jungs-Abend-Forum" entsprechend natürlich genauso erlaubt, und geht den Persönlichkeitsrechten von Frauen genauso wie den Urheberrechten von Fotografen vor, nicht wahr?


    Soll ich dir mal ganz ehrlich was sagen?

    Von Typen wir dir sollte man Fotos an sämtlichen Ampel- und Laternenmasten in deiner Nachbarschaft aufhängen, mit der Bildunterschrift:


    "Frauen, hütet euch vor diesem Fotografen!

    Oder intime Fotos von euch enden "nicht zu 180 % wasserdicht legal" als Attraktion auf seinem nächsten "Jungs-Abend" offline oder im Internet!


    Ich bedauere es zutiefst, dass Gesetz und Recht so was jedoch nicht erlauben würden ...

    Meine erste Kurzgeschichte: "Das Mädchen am Bahnhof" - Download hier  😊


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  • Am Rande bemerkt. Sollte eine Frau feststellen dass Aktfotos von ihr im "Jungs-Abend" oder gar im Internet gezeigt werden, so wird ihr dies zumindest ein körperliches Unwohlsein bereiten. Eine Strafanzeige nach §223 StGB gegen den Verursacher ist dann kein Problem. Dazu noch zivilrechtliche Ansprüche...