Gültig ab 5. Januar 2011
1.) Die Geschichten müssen sich an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften orientieren. Nicht zulässig sind insbesondere die Schilderung sexueller Handlungen von oder an Personen unter 16 sowie Tieren.
2.) Das Thema des Schambereich ist die einseitige weibliche Nacktheit. Diese sollte daher im Mittelpunkt der Geschichten stehen. Männliche Nacktheit ist möglich, wo sie dramaturgisch sinnvoll ist, z.B. beim Sex.
3.) Die Geschichten sollten ein Mindestmaß handwerklicher Sorgfalt und damit das Interesse des Autors an seinen Lesern zeigen. Geschichten, die durch ein Übermaß an Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern, fehlende Absätze oder ungünstige Formatierungen kaum lesbar sind, sind im Schambereich fehl am Platze. Gleiches gilt für extrem kurze Texte von unter einer Manuskriptseite bei Standardformatierung (12 Punkt mit 1-zeiligem Abstand).
4.) Geschichten, die nach 5 Tagen beim Voting die Wertung 4,0 nicht übersteigen, werden nicht in den Schambereich übernommen.
5.) Pro Tag und Autor ist maximal 1 Veröffentlichung zulässig, insgesamt maximal 3 in 6 Tagen.
6.) Texte dürfen nur durch den Verfasser bzw. den Inhaber der Urheberrechte hochgeladen werden. Der Einsteller versichert durch das Hochladen, diese Rechte zu besitzen, und überträgt das Recht zur Veröffentlichung widerrufbar an den Schambereich.
Die Redaktion des Schambereich behält sich das Recht vor, Texte, die einer dieser Regeln widersprechen, jederzeit ohne Nachricht an den Einsteller oder Angabe von Gründen zu entfernen.
Diese Regeln gelten ab sofort für alle neu eingestellten Geschichten.
Nico Scheerbarth
Schambereich