sittliche und unsittliche Nacktdarstellungen

  • Ich hatte mich kürzlich online durch eine alte FKK Zeitschrift geklickt und war im Einleitungstext auf folgende Formulierung gestoßen:

    Zitat

    die veröffentlichen Bilder sind von einem Gremium von mindestens 6 Personen, zusammengesetzt aus Anhängern der Freikörperkultur und Außenstehenden, in Hinblick auf ihre sittliche Reinheit überprüft worden.

    Also ich persönlich sehe mir gerne nackte Frauen an, und so gesehen sind bei mir alle Nacktdarstellungen unsittlich. Aber es gibt im Allgemeinen die Unterscheidung zwischen künstlerischen und sittlichen Nacktdarstellungen und andererseits Nacktdarstellungen die als unsittlich gelten.

    Zu ganz früheren Zeiten galt jede Darstellung des nackten Körpers als unsittlich. Aber da gab es auch die Ausnahme, das Nacktheitheit in der Darstellung biblischer Themen noch gerade als sittlich angesehen wurde.

    Ich kann mich an einen englischen Spielfilm erinnern, dass im England der vierziger Jahre letzten Jahunderts Nacktheit auf der Bühne solange erlaubt war, wenn sich die unbekleideten Frauen auf der Bühne nicht bewegten, was für quasi Erotische Shows genutzt wurde, und es im späteren Verlauf der Geschichte zu einer Liberalisierung kam, nach der sich die nackten Frauen auf der Bühne auf bewegen durften.



    Nun meine Frage an das Forum: Was macht eine Nacktdarstellung unsittlich, und welchen Regeln müssen befolgt werden, damit eine Nacktdarstellung sittlich bleibt?

  • Interessantes Thema. Ich würde sagen, die explizite Darstellung von Geschlechtsteilen, was Erektionen einschließt, könnte man als unsittlich bezeichnen. Es ist schon gut, wenn das von mehreren Personen entschieden wird. In Foto-Foren wird darüber auch oft und lange diskutiert.

    Auf allen Bildern, die ich poste, bin ich selbst zu sehen.

    Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das.


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  • Guten Morgen. Ich denke, unsittlich geht in die Richtung Sex/Geschlechtsakt bzw. Verbotenes. Bleibt die Abgrenzung zur Kunst...

    Im Zweifelsfall dürfte die Frage vor Gericht geklärt werden. Aber vielleicht haben wir hier juristisch bewanderte Foren-Teilnehmer...😉

  • Also ich persönlich sehe mir gerne nackte Frauen an, und so gesehen sind bei mir alle Nacktdarstellungen unsittlich.


    Das hast du sehr schön auf den Punkt gebracht.


    Vor allem die zentrierte Darstellung der Möse ist ganz und gar unsittlich.


    Pervers ist das ...


    Andererseits, wenn man anatomisch interessiert ist, dann geht das eine oder andere Bild wohl in Ordnung.


    Das ändert sich ja auch laufend, das mit der Sittlichkeit. Früher waren Schwule ja unsittlich, jetzt aber ist man es, wenn man nicht selbst ein bisschen schwul ist.


    Mir ist es eigentlich wichtiger, das ein Bild schön ist. Wenn es Lebensfreude ausstrahlt. Da sind mir die Augen einer Frau viel wichtiger als deren Organe.

    Aber trotzdem ist man als alter Sack natürlich schon unsittlich, wenn man nackte Frauen anguckt.


    Ich schäme mich jetzt ein viertel Stunde.

  • Ich kann mit der Unterscheidung sittlich-unsittlich nichts anfangen. Nacktheit per se ist nie unsittlich. Ich unterscheide aber sehr wohl zwischen ästhetisch und unästhetisch. Die Bilder auf der Startseite gehören überwiegend - und immer mehr - der zweiten Kategorie an. Ein Typ, der sich Stumpel nennt (nomen est omen?) postet da seit Monaten täglich wenigstens 20 Bilder, bei denen es sich überwiegend um pornographischen Dreck handelt. Die früheren Beiträge von Renegade, der sich hier zu Wort gemeldet hat, sind dagegen ganz der Ästhetik verpflichtet. Auch Vivaldis Bilder sehe ich mir immer wieder gerne an.

  • Was sittlich und was unsittlich ist, bestimmt doch die Gesellschaft, besser die Menschen, die zusammenleben. Deshalb ist des auch ein schönes Thema, um darüber zu diskutieren.:)

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    Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das.


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  • Wenn man sich die verschiedenen Zeitepochen anschaut, dann gab es Zeitspannen, da war das gar kein Problem, wenn man mehr Haut sah.
    Andere Epochen, waren da reichlich prüder.


    Aber es gab auch mal eine Zeit, da durften Frauen z.B. die Brüste gar nicht verhüllen, es gab mal ein Brustband.


    Bis vor wenigen hundert Jahren, da war Unterwäsche ohnehin nur etwas für sehr gut betuchte, und selbst dort manchmal nicht viel genutzt, weil Frauen für die Toilette, sich hätten erst komplett ausziehen müssen. Ergo, lies man die Unterwäsche weg, und pinkelte z.B. einfach im stehen.


    Ja, dadurch roch es mit Sicherheit deutlich anders und für heutige Nasen wesentlich unangenehmer.


    Jede Epoche hatte ihre eigenen Sitten, und damit eine andere Vorstellung von Unsittlichkeit.


    Heute bestimmt das manchmal die Sozialen Medien wie Tiktok, Insta, FB und die vielen Stars und vermeintlichen Stars, indem Sie es möglichst Reichweiten stark, jedem unter die Nase reiben.

    Die Lemminge manchen es dann brav nach.


    Hier mal Beispiele, was sich verändert hat. Vor rund 20 Jahren gab es das alles nicht.



    https://www.tiktok.com/@amateu…32416637898016?lang=de-DE



  • ...und ich dachte immer, Nacktheit ist auf YouTube verboten. Selbst habe ich eine dauernde Verwarnung vor Jahren bekommen, weil zufällig mal ein bisschen mehr zusehen war.

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  • Im deutschen Strafrecht ist dies seit den großen Reformen der 1970er-Jahre der Fall, als auch das Sexualstrafrecht erheblich reformiert wurde (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches; dort sind auch die Pornografiedelikte verortet). Von dem Zeitpunkt an schützt das Sexualstrafrecht nicht mehr die private Ehre und die "öffentliche Moral", sondern wie der Rest des Strafgesetzbuches Rechtsgüter, und zwar im Falle des Sexualstrafrechts die individuelle sexuelle Selbstbestimmung (in der Schweiz sexuelle Integrität, was aber mehr oder weniger dasselbe Rechtsgut bezeichnet).

    Im älteren Reichsstrafgesetzbuch war dies in der Tat anders. Dort spielte "Sittlichkeit" und die Pönalisierung "unzüchtiger Schriften" noch eine Rolle. Letzteres war bis 1974 auch im Strafgesetzbuch der BRD der verwendete Begriff; danach wurde er durch "pornografische Schriften" ersetzt (unterdessen abstrakter gefasst als "pornografische Inhalte").

    Heute werden Rechtsnormen, bei denen der Verdacht besteht, sie würden eher Moralvorstellungen schützen statt anerkannte Rechtsgüter, von manchen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern als (bloße) "Moralschutz-Delikte" kritisiert, da der Schutz von Moralvorstellungen allein nie ein Rechtsgut darstellt.

    Die besagte FKK Zeitschrift ist aus Deutschland der frühen 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Gab es da noch gesetzliche Bestimmungen zu Sittlich und Unsittlich ?

    Kannst Du eventuell interessante Urteile nennen?


    P.S. bist Du zufällig der große Bruder von Gwenhwyfar ? ;) 

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    Gwenhwyfar