World naked Bike Ride - WNBR

  • Wobei man hier erwähnen kann, dass Frauen bezüglich Nacktheit, viel mehr machen dürfen als Männer.
    Zumindest regt man sich nicht soo schnell auf und ruft die Polizei.
    Bei Männern, ist das leider anders.

    Wobei ich selbst nicht der bin, der sich gerne in der Öffentlichkeit unbedingt nackt zeigen möchte oder muss.
    Ich hätte zwar auch nicht unbedingt Probleme damit, aber ich muss es nicht.


    Was CMNF (das Hauptthema dieser Seite) angeht, ist ja dabei auch ein etwas anderer Gedanke, als einfach nur FKK/Nudisten/Naturalisten oder so.

  • die Organisatoren melden das glaube ich an

    Nein Hannah, da es ein allgemeines Verbot in Deutschland dafür gibt, deswegen hatte ich geschrieben, einfach machen und hoffen das man nicht erwischt wird…😊

    Echter Nordhesse mit Hang zur Frauenheilkunde in der Schamsituation. ( persönliches Erlebniss hat mir gezeigt das es mich anmacht )

    Ich liebe und verehre euch Frauen und verwöhne Euch gerne mit meinen großen Händen Der Körper der Frau faszinert mich und wie er sich verändert im laufe eines Lebens und möchte ihn mit Euch erforschen. Was sind Eure Phantasien, Träume und Erlebnisse die Ihr mit mir teilen möchtet.

    Schreibt mir und lasst uns eregende geschichten und erlebnisse austauschen.

    Grüße vom Loewen14 (75)

  • Nein Hannah, da es ein allgemeines Verbot in Deutschland dafür gibt, deswegen hatte ich geschrieben, einfach machen und hoffen das man nicht erwischt wird…😊

    Öhm, das glaube ich nicht, oder wo steht das Verbot?

    Auf allen Bildern, die ich poste, bin ich selbst zu sehen.

    Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das.


    Bitte beachtet die Forumsregeln

  • Öhm, das glaube ich nicht, oder wo steht das Verbot?

    Hatte es vor einiger Zeit schon mal nachgeschaut und bin auf diesen Artikel gestoßen, den ich hier auch schon mal verlinkt hatte..


    https://www.ride-mtb.com/de/ne…verbietet-nackt-radfahren

    Sonst hätte ich es nicht erwähnt.

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    Schreibt mir und lasst uns eregende geschichten und erlebnisse austauschen.

    Grüße vom Loewen14 (75)

  • Hatte es vor einiger Zeit schon mal nachgeschaut und bin auf diesen Artikel gestoßen, den ich hier auch schon mal verlinkt hatte..


    https://www.ride-mtb.com/de/ne…verbietet-nackt-radfahren

    Sonst hätte ich es nicht erwähnt.

    Dieser lustige Beitrag aus dem Jahr 1999 (!) gibt interessanterweise weder an, welches Landgericht genau denn die zitierte Entscheidung gefällt haben soll, noch wann und zu welchem Aktenzeichen? 🤔


    Außerdem wäre die Anfechtungsklage gegen das Verbot eines Aufzugs nach § 15 Abs. 1 VersammlG a. F. auch gar nicht beim Landgericht, sondern beim Verwaltungsgericht zu erheben gewesen, siehe § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO 😉

    Meine erste Kurzgeschichte zum Herunterladen: Das Mädchen am Bahnhof 😊


    Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nacktfotos von mir ins Netz stellen wollte, würde ich das auf OnlyFans tun, um damit Geld zu verdienen - Anfragen hier sind dementsprechend zwecklos!

  • Dieser lustige Beitrag aus dem Jahr 1999 (!) gibt interessanterweise weder an, welches Landgericht genau denn die zitierte Entscheidung gefällt haben soll, noch wann und zu welchem Aktenzeichen? 🤔


    Außerdem wäre die Anfechtungsklage gegen das Verbot eines Aufzugs nach § 15 Abs. 1 VersammlG a. F. auch gar nicht beim Landgericht, sondern beim Verwaltungsgericht zu erheben gewesen, siehe § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO 😉

    https://urteile.news/VG-Karlsr…am-Weltnacktradeltag~N580


    Ich sauge mir sowas ja auch nicht aus den Fingern, nur um den Leuten den Spaß zu nehmen.

    Aber es gibt halt Entscheidungen von Gerichten, die auch anfechtbar sind, aber ob sich das im Einzelfall lohnt sei dahingestellt. Ich hatte ja schon gesagt, einfach machen und wenn’s am Ende 25 oder mehr Radfahrer sind die nackt unterwegs sind, wird die Aktion der Polizei wahrscheinlich direckt in der Presse landen 😄👌🏼

    Echter Nordhesse mit Hang zur Frauenheilkunde in der Schamsituation. ( persönliches Erlebniss hat mir gezeigt das es mich anmacht )

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    Schreibt mir und lasst uns eregende geschichten und erlebnisse austauschen.

    Grüße vom Loewen14 (75)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Loewe75 ()

  • https://urteile.news/VG-Karlsr…am-Weltnacktradeltag~N580


    Ich sauge mir sowas ja auch nicht aus den Fingern, nur um den Leuten den Spaß zu nehmen.

    Aber es gibt halt Entscheidungen von Gerichten, die auch anfechtbar sind, aber ob sich das im Einzelfall lohnt sei dahingestellt. Ich hatte ja schon gesagt, einfach machen und wenn’s am Ende 25 oder mehr Radfahrer sind die nackt unterwegs sind, wird die Aktion der Polizei wahrscheinlich direckt in der Presse landen 😄👌🏼

    Meine Anmerkung sollte keine Kritik an dir, sondern vielmehr nur an der ursprünglich von dir verlinkten Quelle sein, die - anders als nun dieser Beitrag - weder das erkennende Gericht, noch das Datum, noch das Aktenzeichen der Entscheidung genannt hat.


    Solche Verweise auf Gerichtsentscheidungen sind mit Verlaub wertlos.


    Wie man nun dieser, die vorbeschriebenen Angaben enthaltenden Meldung entnehmen kann, hat in der betreffenden Angelegenheit das angerufene Gericht gar nicht durch Urteil in der Hauptsache entschieden, sondern lediglich durch Beschluss über einen Antrag, nach § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des nach § 68 VwGO einer Anfechtungsklage zunächst vorgeschalteten Widerspruchs gegen einen von der erlassenden Behörde für sofort vollziehbar erklärten Verwaltungsakt wiederherzustellen.


    Dabei, und hier ist die Darstellung der Quelle dann doch wieder etwas ungenau, hat das Gericht lediglich eine prognostische Entscheidung über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten des Widerspruchs getroffen, und diese eben als zu gering bewertet, um dem Antrag zu entsprechen.


    Entscheidend könnte dabei die anscheinend erklärte Absicht des Anmelders des betroffenen Aufzuges gewesen sein, die Öffentlichkeit zu schockieren bzw. zu provozieren o. ä., worin Verwaltungsbehörde und Gericht wohl zutreffend eine vorsätzliche Verwirklichung des Tatbestandes des § 118 Abs. 1 OWiG erblickt haben.


    Inwiefern der Widerspruchsführer anschließend überhaupt ein Verfahren in der Hauptsache angestrengt hat, weil er sich ernstlich in seinen Rechten verletzt gesehen hat, ist nicht bekannt. Möglicherweise bis wahrscheinlich hat er seinen geplanten "Schabernack" mit der unterstellten Bestätigung des Verbots des von ihm angemeldeten Aufzugs durch das Regierungspräsidium als der Kreisverwaltung vorgesetzte Behörde auf sich beruhen lassen.


    Durchaus denkbar ist allerdings, dass die Entscheidung des Gerichts u. U. anders ausgefallen wäre, hätte der Organisator der "Nacktradel-Aktion" diese etwa glaubhaft als eine Übung zur ernsthaften Pflege der naturistischen Weltanschauung deklariert, wodurch diese zunächst dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG unterfallen wäre, in den nicht durch ein einfaches Gesetz wie z. B. das OWiG, sondern nur im Ergebnis der sachgerechten Abwägung gegen ein gleichrangiges Verfassungsgut eingegriffen werden kann.

    Meine erste Kurzgeschichte zum Herunterladen: Das Mädchen am Bahnhof 😊


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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Gwenhwyfar () aus folgendem Grund: Unvollständigen Satz vervollständigt

  • Habe das auch nicht als Kritik verstanden Gwen, aber wie steht es denn jetzt um das nackt Radeln in Deutschland, 🇩🇪 welche Chancen hat man nun, um so etwas in einer größeren Gruppe genehmigt zu bekommen?

    Dich dabei zu haben kann auf jeden Fall nicht schaden 😊

    Echter Nordhesse mit Hang zur Frauenheilkunde in der Schamsituation. ( persönliches Erlebniss hat mir gezeigt das es mich anmacht )

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    Grüße vom Loewen14 (75)

  • Habe das auch nicht als Kritik verstanden Gwen, aber wie steht es denn jetzt um das nackt Radeln in Deutschland, 🇩🇪 welche Chancen hat man nun, um so etwas in einer größeren Gruppe genehmigt zu bekommen?

    Dich dabei zu haben kann auf jeden Fall nicht schaden 😊

    Versuche doch, eine Veranstaltung zu organisieren, dann kannst Du Dir selbst durch eigene Erfahrung alle Fragen selbst beantworten und uns daran teilhaben lassen.

  • Versuche doch, eine Veranstaltung zu organisieren, dann kannst Du Dir selbst durch eigene Erfahrung alle Fragen selbst beantworten und uns daran teilhaben lassen.

    Oder Du machst das, da ich kein FKK Anhänger bin hast Du dazu vielleicht einen besseren Zugang.

    Dann kannst Du ja berichten 😊

    Eigentlich wollte ich von Gwen die rechtlichen Möglichkeiten wissen…



    Anmerkung von Nicole: Achtung! Bitte die Lösch-Regeln beachten.

  • Versuche doch, eine Veranstaltung zu organisieren, dann kannst Du Dir selbst durch eigene Erfahrung alle Fragen selbst beantworten und uns daran teilhaben lassen.

    Da ich nicht der FKK Szene angehöre, machst Du das ja vielleicht und lässt uns an den Ergebnissen Teil haben. Eigentlich wollte ich nur von Gwen nochmal die Möglichkeiten wissen, die man diesbezüglich in Deutschland hat.

    Anscheinend gibt es da regionale Unterschiede.

    Echter Nordhesse mit Hang zur Frauenheilkunde in der Schamsituation. ( persönliches Erlebniss hat mir gezeigt das es mich anmacht )

    Ich liebe und verehre euch Frauen und verwöhne Euch gerne mit meinen großen Händen Der Körper der Frau faszinert mich und wie er sich verändert im laufe eines Lebens und möchte ihn mit Euch erforschen. Was sind Eure Phantasien, Träume und Erlebnisse die Ihr mit mir teilen möchtet.

    Schreibt mir und lasst uns eregende geschichten und erlebnisse austauschen.

    Grüße vom Loewen14 (75)

  • Da ich nicht der FKK Szene angehöre, machst Du das ja vielleicht und lässt uns an den Ergebnissen Teil haben. Eigentlich wollte ich nur von Gwen nochmal die Möglichkeiten wissen, die man diesbezüglich in Deutschland hat.

    Anscheinend gibt es da regionale Unterschiede.

    Im Münsterland und Sachsen gibt es sowas soweit ich weiß und Hessen. Aber ob spontan oder angemeldet kann ich nicht sagen.