Kinderpornografie - "Zur Hure erzogen" (von AOslut)

  • Um es aufzuklären: Ich war inkonsequent und wollte nicht etwas anmerken, was sich möglicherweise als falsch herausstellt - deshalb wollte ich es euch überlassen, die Geschichte zu melden. Das war nicht in Ordnung. Genauso wie es nicht in Ordnung ist, sich öffentlich über mich lustig zu machen. Aber jeder macht Fehler und ich denke, wir können damit umgehen.

    Kommentatorin aus Leidenschaft :-)

    Frei nach Erich Kästner (Theorie) und Klaus Mann (Praxis):

     Schreibe nur über Dinge, die du selbst erlebt hast. Aber pass auf, dass sich keiner wieder erkennt :P


  • Wie in meiner Signatur unschwer zu erkennen ist, antworte ich aus bekannten Gründen derzeit nur noch im Thread "Vorschläge & Kritiken" - aber genau dort gehört dieser KiPo-Schund ja auch hin! Insofern du dich also weiter mit mir unterhalten möchtest, antworte bitte hier, da ich ansonsten nicht weiter auf dich eingehen werde.



    Zur BGH-Entscheidung hinsichtlich unserer Problematik sei anzumerken, er befasste sich aus schließlich mit dem E-Mail-Verkehr in einem Zweipersonenverhältnis und bezog sich ebenfalls ausschließlich auf die Absätze 2 und 4 des 184b StGB -


    [(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt]. -


    hier jedoch geht es um Absatz 1 dieses Paragraphen:


    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Insofern stellt er den grundsätzlichen Straftatbestand kinderpornografischer Texte keineswegs infrage. In der Urteilsbegründung heißt es sogar:


    Als inkriminierte Inhalte kinderpornographischer "Schriften" kommen grundsätzlich auch Darstellungen in Betracht, in denen der sexuelle Missbrauch von Kindern nur mit Worten beschrieben wird.


    Ist das soweit verdeutlicht? Ansonsten wird baer es dir sicherlich erklären können, vielleicht aber besser per PN (?).


    Auf deine Beleidigungen werde ich im Übrigen nicht eingehen, das verbietet mir der gesunde Menschenverstand. Dir würde ich allerdings empfehlen, nicht allzu viel Kinderstuben-Offenbarung zu betreiben, letztendlich outest du damit nicht mich, eher dich. ;)



    Eine Bitte noch an baer: Mit dem teilweisen Auszug von BGH-Entscheidungen bringst du die User hier nur in Verwirrung - siehe meissner. Also, entweder du zitierst und erklärst juristisch, oder du lässt es zukünftig sein, mit Teilzitaten eine verdrehte Rechtslage - wenn auch vielleicht unbewusst - herzustellen.



    @ meissner


    Wir sind nicht in der Position, geltendes Recht übergehen zu können und auch nicht, über Sinn und Unsinn diesbezüglicher Gesetze rechtsverbindlich zu entscheiden. Dafür haben wir die höchstrichterlichen Gerichtsbarkeiten - und das ist auch gut so. Wie bereits erwähnt, das von baer teilzitierte BGH-Urteil bezieht sich lediglich auf die Absätze 2 und 4 und schließt die Strafbarkeit kinderpornografischer Storys im SB nicht aus.


    Des Weiteren ist es eigentlich ganz einfach (wie bereits von dir aufgeführt):


    Unsere Regeln:


    1.) Die Geschichten müssen sich an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften orientieren. Nicht zulässig sind insbesondere die Schilderung sexueller Handlungen von oder an Personen unter 16 sowie Tieren.


    Nachtrag: Rebeccas "PS" (siehe Zitat)

    Die begehrenswerteste aller Frauen ist die, mit der ich weinen kann.



    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von mausbacher () aus folgendem Grund: Nachtrag: Rebeccas PS

  • Genauso wie es nicht in Ordnung ist, sich öffentlich über mich lustig zu machen. Aber jeder macht Fehler und ich denke, wir können damit umgehen.


    Sorry, lavie, ein solches "Lustigmachen" las ich nicht. Ich las konstruktive Kritik, ehrliche Meinungen und Missfallensäußerungen über vlt. unbedachte Handlungen. So geht Forum! Und das ist auch gut so!

  • Ich schließe mich mausbachers völlig korrekten juristischen Ausführungen zu §184b StGB an.


    Wir haben das ja bereits voriges Jahr ausführlich diskutiert und ich wollte nur ein paar Schlaglichter auf die Interpretation des BGH werfen.
    Ansonsten führt ja mein Link zu der alten Debatte mit vollständigen Zitaten.


    Auch ich sehe die Problematik, hier eine juristische Fachdiskussion zu führen.


    Worum es mir ging: Nicht alles, was Kinder und Sex betrifft, ist Kinderpornographie. Der Vergleich mit Zola macht mich sicher!


    baer

    Lector, intende,
    laetaberis!
    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • Zitat baer66:


    "... Worum es mir ging: Nicht alles, was Kinder und Sex betrifft, ist Kinderpornographie. Der Vergleich mit Zola macht mich sicher!..."



    Hier (unterstrichen) ging es aber um eine konkrete Story, die vom Betreiber gelöscht wurde. Zu Recht!

  • Zitat baer66:


    "... Worum es mir ging: Nicht alles, was Kinder und Sex betrifft, ist Kinderpornographie. Der Vergleich mit Zola macht mich sicher!..."


    Hier (unterstrichen) ging es aber um eine konkrete Story, die vom Betreiber gelöscht wurde. Zu Recht!


    Richtig!


    baer

    Lector, intende,
    laetaberis!
    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • mausbacher : einfach genial! Wie er meine Anmerkung zum Rechtsgrundsatz "Die Gedanken sind frei" ...und was ist, wenn sie den Kopf verlassen... sofort im Gesetzestext des Paragrafen 184b Abs. 1 StGB gefunden hat. Genau das hatte ich gemeint.
    Und ansonsten ist es so, wie er es sagt, wir können uns hier nicht über geltendes Recht hinweg setzen. Über Sinn und Unsinn von Gesetzen rechtsverbindlich zu entscheiden ist Sache der Legislative, die von uns allen durch freie Wahlen bestimmt wird und somit den Willen (der Mehrheit) des Volkes verkörpert. Die Anwendung der Gesetze ist Sache der Judikative und somit auch die höchstrichterliche Rechtssprechung.
    Allerdings gibt es immer wieder Leute, die sich auf ihre Grundrechte berufen. - Ich führte dazu aus. - Einige dieser Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden. Und auch darum geht es. Wer gegen Strafgesetze verstößt, kann sich nicht ohne Weiteres auf seine Grundrechte berufen. Das mit der Rechtsgüterabwägung möchte ich jetzt nicht noch einmal aufgreifen.
    Es ist auch manchmal etwas abenteuerlich, aus dem reinen Gesetzestext alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich derer Definitionen ablesen zu wollen. Wenn jemand im "Juris" einen vergleichbaren Fall und dessen höchstrichterliche Rechtssprechung gefunden haben sollte, dann bekommt die Sache Hand und Fuß. Ansonsten sind wir doch (bis auf Baer vielleicht) alle Laien auf diesem Gebiet. Daher möchte ich keinem Richter vorgreifen.
    Es gibt aber neben der rein rechtlichen Komponente die moralische. Den allgemein gesellschaftlichen Konsens, wie wir miteinander leben wollen, was gut ist und was nicht. Alle wissen, dass Gesetze nur dann befolgt werden, wenn sie allgemein akzeptiert werden. Alle Sanktionen können ansonsten auf Dauer nichts ausrichten.
    Es bleibt also die Frage: Wurde die Geschichte gelöscht aus Furcht, einen Straftatbestand verletzt zu haben oder weil der Konsens im SB ist, dass wir solche Geschichten nicht wollen?


  • Es bleibt also die Frage: Wurde die Geschichte gelöscht aus Furcht, einen Straftatbestand verletzt zu haben oder weil der Konsens im SB ist, dass wir solche Geschichten nicht wollen?


    Ich denke, es ist eine Kombination, weiß aber aus eigener Erfahrung von früher, dass Alex (Admin) kein Kipo und auch kein JuPo hier im SB will.


    Schön, dass du ähnlich denkst wie ich und auch einige andere hier im Forum! :)

  • Zunächst einmal freut es mich, dass baer66 zu den korrekten juristischen Ausführungen zu §184b StGB von mausbacher eindeutlig Stellung bezogen hat und somit hoffentlich die Verwirrung durch die vorab geposteten Teilauszüge beseitigt ist. Eine tiefergehende juristische Fachdiskussion hierüber halte ich (wie baer66) ebenso für wenig sinnvoll, wie Inhaltsangaben der Werke von Zola, zumal es im konkreten Fall eindeutig um Kinder- und/oder Jugendpornographie ging und zudem gegen die Regeln von SB verstieß.


    Was LaVie betrifft, so habe ich bei Dir in den gestrigen Posts Deine heute formulierte Haltung nicht erkennen können und war darüber sehr empört, was ich zum Ausdruck bringen wollte. Mich bei diesem Thema 'lustig zu machen' käme mir nicht in den Sinn und ich bin positiv überrascht von Deiner heutigen Richtigstellung.


    Dein Verhalten, RebeccaMontez, sowie Deine Attacken unterhalb der Gürtellinie sind nicht zu fassen. Normalerweise begebe ich mich nur ungern auf solches Niveau, aber hier müssen mal einige Sachverhalte klargestellt werden. Die Außenwirkung Deines Kommentares wirst Du wohl oder übel den Lesern überlassen müssen und allein bei mir ergab sich genügend Spielraum zur Auslegung. Ob Du nun mehr oder weniger ironisch von dem problematischen Alter beeindruckt warst, ändert nichts an der Aussage, dass Dir die Story sehr gut gefallen hat. Desweiteren wirfst Du naturalistische Romane und kinderpornographische Handlungsberichte in einen Topf und regst Dich auf, wenn jemand den Unterschied erläutert? Du wirst grundlos beleidigend - allein der Vergleich zu Deutschlands Vergangenheit ist eine bodenlose Unverschämtheit - und wirfst dann ausgerechnet mausbacher Unsachlichkeit vor. Du verstehst gepostete Teilauszüge eines BGH-Beschlusses genauso falsch, wie Du es gebrauchen kannst und kommst dann wieder mit Deiner auch mir bereits bekannten Belehrungsmasche. Mir ist schon mehrfach aufgefallen, wie schnell Du auf 'Krawall gebürstet' bist; Dich nun wörtlich auch noch an den Post von Lenny zu hängen, macht Dich mir noch weniger sympathisch.
    Und noch etwas in eigener Sache: Das gelinchen durchschaut mehr, als Du denkst. Aber wenn Dir die Vorstellung einer Verlagslektorin mit knöchellangem Damenkostüm, Lesebrille und Rohrstöckchen oder aber des kleinen Dummerchens hilfreich ist, so sei es Dir gegönnt.


    Zur resümierenden Frage von meissner: für mich trifft beides zu!


    Ich hoffe, dass sich eine eventuell weiter anstehende Diskussion in sachlicher und respektvoller Umgangsweise mit dem eigentlichen Thema beschäftigt.


    gelinchen



    Wir haben dann, ääh, einen Unterschied zwischen dem normal sich verhaltenden Bär, dem Schadbär, ääh, und dem Problembär. Ääh.
    (Edmund Stoiber)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von gelinchen ()

  • Ich denke, wir alle sollten in der Lage sein, vernünftig miteinander umzugehen und auch konträre Gedanken auszutauschen. Ebenso sollten wir jedem die Gelegenheit geben, wenn er oder sie einmal etwas gepostet haben, zu dem sie möglicherweise nicht mehr uneingeschränkt stehen, ohne Gesichtsverlust zurück zu rudern.
    Ich denke, LaVie und Rebecca wollen keine KiPo schönreden. Also lassen wir die Luft raus.

  • Ich äußere mich auch mal dazu.


    1.) Sorry Rebecca, aber ich sehe es wie gelinchen. Kontrovers diskutieren ist gut und deutlich spannender als wenn sich alle nur liebhaben. A-b-e-r der Ton macht die Musik - und unsachliche Beleidigungen laß bitte außen vor.


    2.) meissner du wirst mir immer symphatischer. :-)


    3.) KiPo - Nein danke! Wenn mir da was gemeldet wird (per PM), schaue ich mir das ganze in der Regel sehr zeitnah an und lösche die Geschichte ggf.


    Gesetze müssen sowieso beachtet werden. Unabhängig davon sind Kinder meines Erachtens eine moralische Grenze die zu überschreiten in keinster Weise Spannung beinhaltet und man möge mir die Eomotionalität verzeihen - schlichtweg einfach wiederlich ist. Ü16 ist eine Grenze mit der ich sehr gut leben kann, sie ist schlichtweg realistisch. Aber auch hier würde ich im Härtefall (40jähriger Kinderschänder angelt sich naive 16jährige) ggf. löschen.
    Von Fall zu Fall entscheiden erlaube ich mir bei anderen kriminellen Handlungen, denn z.B. eine brutale stumpfsinnige Vergewaltigung (würde ich löschen) ist etwas anderes als eine unfreiwillige erotische Zwangssituation, bei der auch die Frau auf ihre Kosten kommt (und sich dabei vielleicht tüchtig schämt).


    Lange rede kurzer Sinn, helft mir bitte zu helfen. - per PM.

  • Die ganzen Diskussionen um den Kinderpornomüll, ist vollkommener Schwachsinn.


    Ein BGH, der solche Paragraphen erläßt (die nur darauf zielen, einen Grund zu finden, um an Geld zu kommen) und STOPP - Schilder an KiPo - Seiten anbringt, anstatt sie wirklich zu sperren und zu verbieten, kann ich nicht ernst nehmen !


    Der § 184 ist absoluter Blödsinn, reißt unbescholtene Bürger ins Verderben, entzieht ihnen existenz. und finanz. Grundlagen, wie Menschenrechte u vieles mehr, treibt sie in den Wahnsinn, macht sie krank (auf Jahre) ...!!!


    Hier werden Menschen seelisch vergewaltigt, die weitaus schlimmer sind, als das Kind, worum es angeblich gehen soll.


    Bei Gerichtsverhandlungen (und/oder Strafbefehlen) werden alte Bilder (und/oder Filme) gezeigt, die man schon 1000 mal gesehen hat.




    Und glaubt mir eins: ICH weiß, wovon ich rede !



    Wenn man wirklich gegen KiPo vorgehen will, sollte man das Übel beseitigen und nicht unschuldige "Täter" bestrafen, die sich nie was haben zu schulden kommen lassen ...



    Und darüber zu schreiben, ist Ansichtssache, denke ich. Man muß es ja nicht lesen, wenn es nicht gefällt ...



    Wer Krimis liest, wird ja auch nicht zum Mörder !

    Es ist leichter mit einem Gescheiten über etwas Dummes zu reden, als mit einem Dummen über etwas Gescheites.