Beiträge von Gwenhwyfar

    Du glaubst also wirklich die ganzen angeblich wahren Geschichten von jugendlichen Mädchen und jungen Frauen, die zuhause immer nackt vor ihren ebenfalls nackten Vätern und Brüdern herumturnen? 🤣🤣🤣


    Wie schade, ich hatte dich eigentlich für intelligenter gehalten ... 🥴

    Ach übrigens:


    Eine Frau verlässt plötzlich gruß- und kommentarlos ein Internetforum, lässt dort aber zahlreiche angeblich eigene höchst intime Fotos mit teilweise sogar sichtbarem Gesicht zurück?


    Also, ich weiß ja nicht … 🤔

    To whom it may concern:


    Der Beitrag von Nutzerin „Ana Lena“ datiert vom 17. Januar 2023, und diese die Nutzerin hat sich zuletzt unter dem 13. Februar 2024 im Forum eingeloggt 🙄

    Dürfen zum Forum passende Netzfunde gepostet werden?

    Es gibt keine „Netzfunde“ 🙄


    Jedes Lichtbild, das im Internet zugänglich ist und ggf. vervielfältigt werden kann, hat einen Urheber, dessen gesetzliche Rechte bei einer weiteren Verwertung zu beachten sind.


    Ferner können auch noch vom Urheber bereits Dritten eingeräumt Nutzungsrechte, sowie bei Abbildungen von Personen deren Persönlichkeitsrecht eine Rolle spielen.


    Faustregel: Wenn man nicht gesichert weiß, dass, warum und unter Beachtung welcher Regeln man ein im Internet zugängliches Lichtbild verwerten darf, darf man es höchstwahrscheinlich auch nicht verwerten.


    Es trotzdem zu tun, kann empfindliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für sowohl den Anbieter dieses Forums, als auch dessen entsprechend handelnden Nutzer haben!

    Auch die Einbindung eines Lichtbildes in einen Wikipedia-Artikel bedeutet übrigens nicht, dass man dieses Lichtbild einfach beliebig vervielfältigen und weiterverbreiten darf, "weil die Inhalte auf Wikipedia nicht urheberrechtlich geschützt sind und frei verwendet werden dürfen", oder so.


    Denn zunächst einmal sind auch die Texte, Lichtbilder, Grafiken und alle anderen nach § 2 UrhG geschützten Werke, die für die Wikipedia erstellt und/oder dort zugänglich gemacht werden, urheberrechtlich geschützt.


    Die Schöpfer dieser Werke räumen mit deren Zugänglichmachung über Wikipedia lediglich unentgeltlich ein sog. einfaches Nutzungsrecht für jedermann nach §§ 31 Abs. 2, 32 Abs. 3 S. 3 UrhG an diesen ein. Im Internet spricht man in diesem Fall üblicherweise von einer sog. "freien Lizenz".


    Und auch wenn die Urheber für dieses Nutzungsrecht wie gesagt kein Entgelt verlangen, ist die Nutzung ihrer Werke dennoch an Bedingungen gebunden, das hier vervielfältigte und zugänglich gemachte Lichtbild steht etwa unter der von der amerikanischen Non-Profit-Organisation Creative Commons formulierten und zur Verwendung durch jedermann angebotenen Lizenz Attribution-ShareAlike 4.0 International (kurz CC BY-SA 4.0), deren Vorgaben bei der Weiterverwertung eines unter dieser Lizenz veröffentlichten Werkes zu beachten sind.


    Dazu genügt es nicht, einfach unter das vervielfältigte und weiterverbreitete Lichtbild einen Link auf die Wikipedia-Seite zu setzen, von der man es vervielfältigt hat.


    Vorliegend hätten z. B. der Urheber des Werkes in der von ihm bestimmten Form genannt, ein Hyperlink auf den Text der Lizenz beigefügt sowie angegeben werden müssen, ob es sich lediglich um ein Vervielfältigungsstück, oder um eine Bearbeitung des originalen Werkes handelt - die dann automatisch ebenfalls unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 stünde.

    Absolut!

    Weilt leider nicht mehr unter uns.

    Du weißt aber schon, dass hinter dem Account "Lotte2000" ein verklemmter Typ steckte, der gerne ein "Dom" sein wollte, die charakterlichen und charismatischen Voraussetzungen dazu aber nicht hatte, und sich deshalb "Lotte" als sozusagen seine Wunsch-"Sub" erschaffen hat, deren sämtliche hier gezeigten Fotos KI-generiert - oder geklaut und mit KI bearbeitet, oder so - waren? 🤦‍♀️

    Dann benenne doch einmal namentlich die Mitglieder, die ich angeblich von diesem Forum vertrieben habe, damit jeder sich anschauen kann, was diese zuvor hier beigetragen hatten, sowie was ich denn in welchem Zusammenhang Schlimmes oder Unerträgliches zu ihnen gesagt habe?


    Und rede dich jetzt nicht auf "Vertraulichkeit" heraus, die du angeblich besonders zugesagt haben, oder zu der du dich anderweitig verpflichtet fühlen willst!


    Du erhebst hier Beschuldigen gegen mich, also substanziiere sie auch!

    Da schau an, der Ruf eines "Forumsbiests", auf das die Drehbuchautoren des "Denver-Clans" und Joan Collins stolz wären, hat offensichtlich auch sein Gutes:


    Ich hatte mit diesem Typen bisher noch nicht das (zweifelhafte) Vergnügen ... 🙈

    Ich hatte es ja durchaus gerne mal versucht, aber meine Beteiligung endete doch wieder bloß damit, dass ich darum angebettelt bzw. dazu aufgefordert wurde, unentgeltlich eigene Fotos als Wichsvorlage zur Verfügung zu stellen ... 😒👎

    ist das hier ein Erotikforum oder ein Rechtsforum...

    Dies ist zwar ein Erotikforum, aber weder der erste ("Erotik-"), noch der zweite Teil dieses Kompositums ("-forum" ) macht es zu einem rechtsfreien Raum:


    Denn weder der Umstand, dass dieses Forum soweit bekannt im Ausland, namentlich wohl in den USA, gehosted wird, hebt für den unterstellt trotzdem in Deutschland ansässigen Betreiber und/oder für von Deutschland aus auf das Forum zugreifende Nutzer die Geltung deutschen Rechts beim Betrieb bzw. bei der Nutzung dieses Forums auf, noch gibt es irgendeine Art "Gewohnheitsrecht des Internets", das die vom deutschen Gesetzgeber erlassenen Gesetze bei Nutzung dieses Forums außer Anwendung setzt, noch lässt sich das Problem der Verwendung dieses Forums zur Begehung von Straftaten einfach dadurch lösen, dass wer sich daran stört dieses Forum ja nicht nutzen muss.

    naja das kann man wohl schlecht vergleichen du bist auf dem urheberrecht rumgeritten womit du sicher recht hast das habe ich ja gesagt aber mich nervt deine Art wie du das rüber bringst aber das ist meine private Meinung dazu.

    Oh, entschuldige bitte, ich vergaß:


    Straftaten zu deinem Nachteil kann man natürlich schlecht mit Straftaten zum Nachteil Dritter, aus denen du einen Vorteil ziehst/ziehen kannst/ziehen willst, vergleichen 😜


    Und ob dich meine Art nervt, ist mir wirklich so was von scheißegal:

    Wenn dieses Forum zur Begehung von Straftaten missbraucht wird, dann prangere ich das an, Punkt! 😠

    oh wie "schön" die Hohepriesterin der Justiz hat wieder was zu mosern..... was habe ich das nicht vermisst....


    Auch wenn Du auf jeden Fall wieder absolut recht hast..... sorry mit deinem Verhalten würgst du jede Spontanität hier ab....was Dir nicht in den Kram passt wird abgestraft.... ja ja ich weiß Du hast recht und unsere Modertorin wird Dir auch wieder recht geben....


    Nur Spaß machen tun bestimmte Foren dank Dir nicht mehr...also mir jedenfalls nicht.

    Was würdest du sagen, wenn während du eine Straße entlanggehst, plötzlich jemand von hinten herangestürmt kommt, dich rüde zu Boden stößt und dir im Weglaufen noch zuruft:

    "Tut mir leid, ich weiß, ich hatte kein Recht, das zu tun. Aber ich wollte mir die Spontaneität einfach nicht abwürgen, ohne die mir die Benutzung dieses Gehwegs keinen Spaß mehr macht?"

    aus dem internet

    Das ist keine Antwort auf die Frage nach der Herkunft des Lichtbildes ... 🙄


    Der Fotograf, der es aufgenommen hat, hat als Urheber das gesetzliche Recht, über dessen Verwertung - darunter fallen u. a. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung - zu bestimmen.


    Hast du seine Erlaubnis dazu eingeholt, das Lichtbild von seiner Fundstelle herunter- und hier wieder hochzuladen, oder hat er entsprechende Nutzungen allgemein erlaubt, etwa indem er das Lichtbild unter eine sog. "freie Lizenz" (z. B. GNU GPL oder Creative Commons) gestellt hat, und hast du bei der Nutzung des Bildes die Bedingungen dieser Lizenz beachtet?


    "Da, von wo ich das Lichtbild heruntergeladen habe, stand davon nichts, also gehe ich davon aus, der Fotograf hat nichts dagegen", ist übrigens auch keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für Urheberrechtsverletzungen.


    Insbesondere schon deshalb nicht, weil du das Lichtbild möglicherweise von einem ebenfalls bereits unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstück weitervervielfältigt hast, und dort, wo das Bild von seinem Urheber oder einem entsprechend Nutzungsberechtigten rechtmäßig zugänglich gemacht wurde oder wird, sehr wohl entsprechende Hinweise stehen könnten.


    Aber selbst wenn nicht, das Urheberrecht an einem Werk entsteht automatisch mit dessen Erschaffung, und muss nicht erst durch entsprechende "Beschriftung" des veröffentlichten Werks beansprucht werden.


    Faustregel: Wenn man nicht positiv weiß, dass man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutze darf, und dabei die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen beachtet, dann nutzt man es offensichtlich widerrechtlich.

    hier würde sich auch niemand beschweren und alle fänden es toll, wenn du die Bilder hier auch zeigst

    Hier würde sich auch niemand beschweren, wenn du dir mal einen Job suchst, sodass du dir eine Mitgliedschaft auf einer professionellen Website leisten kannst, die erotische Fotos zum Anschauen und Herunterladen anbietet - z. B. MetArt, FEMJOY, hegre.com oder einer der vielen weiteren.


    Dank regelmäßiger Aktionsangebote sowie rabattierter Mehrmonats- oder Jahresmitgliedschaften kostet das mitunter deutlich unter 20 oder sogar 10 Euro pro Monat!


    Glaub mir als jahrzehntelanger Liebhaberin, es lohnt sich wirklich, irgendwo im Internet zusammengeschnorrte und/oder zusammengeklaute Amateurschnappschüsse können mit der dort gebotenen handwerklichen und ästhetischen Qualität nicht mal von Ferne mithalten!

    Aber was spricht eigentlich dagegen, dass unsere Tanja in vielen Foren unterwegs ist und mit Lust und Freude ihre Bilder postet?

    Na ja, für mich ist es bekanntlich ein fundamentales Prinzip, keine erotischen Fotos von mir im Internet zu verbreiten, von daher mögen meine Gedanken dazu vielleicht seltsam oder abwegig sein, aber:

    Ich weiß, dass seit rund 30 Jahren oder wie lange es das Internet gibt, Menschen dort Bilder anderer Menschen vervielfältigen, weiterverbreiten und dabei behaupten, sie seien auf diesen Fotos zu sehen.


    Wenn ich also nun irgendwie daran interessiert wäre, erotische Fotos von mir im Internet zu verbreiten, dann würde ich mir dabei zunächst schon Gedanken machen, wie ich sowohl den Betrachtern meiner Bilder deren Authentizität - also dass ich wirklich die auf diesen abgebildete Person bin glaubhaft machen, als auch mich davor schützen kann, dass meine Bilder einfach von anderen vervielfältigt, weiterverbreitet und vielleicht sogar dazu missbraucht werden, sich als mich auszugeben.


    Ich glaube hingegen nicht, dass ich einfach in irgendwelchen Foren mehr oder weniger kommentarlos ganze Alben intimer Bilder von mir online stellen, und wenn jemand diese dann auch woanders findet einfach sagen würde, die wurden dort unerlaubt weiterverbreitet, und zum Beweis noch mehr Bilder von mir zeigen würde.


    Aber da ich bekanntlich charakterlich und emotional sowieso Lichtjahre davon entfernt bin, erotische Bilder von mir ins Internet zu stellen, sind meine persönlichen Ansichten und Gedanken dazu wie gesagt vielleicht eben auch einfach nur abwegig und komisch ...? 🤔

    Vielleicht besitzt Tanja1289 ja z. B. ein Tablet, auf dem dem sie sich einmal in das Kontrollzentrum ihres Accounts einloggen, das Gerät dann wie die Tafel mit Name und Nummer beim berühmten „Mugshot“ unterhalb der Schultern vor ihren Oberkörper halten, und sich dann so in geeigneter Auflösung fotografieren lassen kann?


    Natürlich trifft sie keinerlei rechtliche oder moralische Verpflichtung dazu, dies zu tun, allerdings würde es - da die fehlerfreie Herstellung einer entsprechenden Abbildung mittels Bildbearbeitung oder KI im Zweifel wohl kaum zu bewerkstelligen sein dürfte - Zweifler sicherlich deutlich wirkmächtiger zum Schweigen bringen, als bloß zusätzliche Fotos der auf den bisher bereits gezeigten Fotos abgebildeten Person zu zeigen, und andere öffentlich zugängliche Quellen, in diese gefunden werden können, deren unerlaubter Verbreitung zu beschuldigen 😉

    Nichts für ungut, Berni , aber das ist jetzt dein sechster Beitrag insgesamt in diesem Forum, und davon zugleich wiederum der sechste Beitrag, der ausschließlich von deiner Nacktheit bzw. deinem Körper als Mann handelt.


    Bist du dir sicher, dass du hier im richtigen Forum bist?


    Dies ist nämlich kein allgemeines Erotik-, Nudismus-, Exhibitionismus-Forum o. ä.!


    Es geht hier dezidiert um „die Erotik in Situationen einseitiger weiblicher Nacktheit“.


    Nackte Männer und ihre Körper sind hier nicht Thema!


    Vielen Dank für dein Verständnis, und bei Fragen natürlich jederzeit gerne einfach fragen 😉

    Ich bin selbst in der Materie nicht drin, aber so, wie ich das sehe ist der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), nicht rechtswidrig.

    Das kommt darauf an, was man mit solchen Darstellungen tut.


    Sie lediglich zum eigenen Konsum abzurufen oder sich Besitz an ihnen zu verschaffen, ist - wie ich bereits sagte - in der Tat nicht strafbar:

    Und allein der Umstand, dass diese Abbildung offensichtlich KI- bzw. computergeneriert ist, verhindert es, dass wer diese auch nur zur Vergrößerung anklickt und somit wissentlich und willentlich in seinen Browsercache gelangen lässt, sich wegen Abrufs bzw. Besitzes eines kinderpornografischen Inhalts nach ebd. Abs. 3 strafbar macht.

    Hier hingegen verstehst du die von dir zitierten Quellen offensichtlich falsch:

    Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei.

    Die Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, die Herstellung, der Bezug, die Lieferung, das Vorrätighalten, das Anbieten, das Bewerben, das Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr auch solcher kinderpornografischen Inhalte, die kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben - also etwa per Computerprogramm oder KI generierter oder bearbeiteter, gemalter oder gezeichneter Darstellungen, selbst von Texten, die fiktive Ereignisse beschreiben - um diese Inhalte zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, einem anderen zugänglich zu machen oder ihm Besitz an ihnen zu verschaffen, sind jeweils strafbar (§ 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 4 StGB).