Das ist keine Antwort auf die Frage nach der Herkunft des Lichtbildes ... 🙄
Der Fotograf, der es aufgenommen hat, hat als Urheber das gesetzliche Recht, über dessen Verwertung - darunter fallen u. a. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung - zu bestimmen.
Hast du seine Erlaubnis dazu eingeholt, das Lichtbild von seiner Fundstelle herunter- und hier wieder hochzuladen, oder hat er entsprechende Nutzungen allgemein erlaubt, etwa indem er das Lichtbild unter eine sog. "freie Lizenz" (z. B. GNU GPL oder Creative Commons) gestellt hat, und hast du bei der Nutzung des Bildes die Bedingungen dieser Lizenz beachtet?
"Da, von wo ich das Lichtbild heruntergeladen habe, stand davon nichts, also gehe ich davon aus, der Fotograf hat nichts dagegen", ist übrigens auch keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für Urheberrechtsverletzungen.
Insbesondere schon deshalb nicht, weil du das Lichtbild möglicherweise von einem ebenfalls bereits unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstück weitervervielfältigt hast, und dort, wo das Bild von seinem Urheber oder einem entsprechend Nutzungsberechtigten rechtmäßig zugänglich gemacht wurde oder wird, sehr wohl entsprechende Hinweise stehen könnten.
Aber selbst wenn nicht, das Urheberrecht an einem Werk entsteht automatisch mit dessen Erschaffung, und muss nicht erst durch entsprechende "Beschriftung" des veröffentlichten Werks beansprucht werden.
Faustregel: Wenn man nicht positiv weiß, dass man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutze darf, und dabei die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen beachtet, dann nutzt man es offensichtlich widerrechtlich.