Beiträge von Gwenhwyfar

    Ja, wenn es nachweisbar Deine Handschrift ist. Du kämst aus dem Vertrag dann nur mit einer Anfechtung raus, wozu Du erklären müßtest, wie es dazu kam :)

    Nein, falsch:


    Wenn für ein Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, muss die Vertragsurkunde von beiden Parteien mit jeweils ihrem Namenszug unterzeichnet werden.

    Dieser muss zwar nicht leserlich sein, aber eben den Namen des Unterzeichners oder ggf. eines von diesem vertretenen Dritten wiedergeben.


    Handzeichen anderen Inhalts, wie etwa bloße Initialen, Paraphen oder Zeichenfolgen wie die sprichwörtlichen „drei Kreuze“ genügen der Schriftform nur, wenn die Identität des Unterzeichners durch einen Notar beglaubigt wird.

    Richtig! Und dieser Spruch wurde Loddar zugeschrieben. Ich wollte nur einen Scherz am Rande machen.


    Er stammt aber tatsächlich von Andreas "Andi" Möller (u. a. Borussia Dortmund, Schalke 04, Juventus Turin und deutsche Nationalmanschaft) 😉

    Wer im Besitz einiger Werke aus jener Zeit ist, sollte sich hüten das zu veröffentlichen. Die Rechtslage ist eine ganz andere als vor zig Jahrzehnten. Das war wird juristisch als Verbrechen eingestuft, nicht als Vergehen.

    Zur Verdeutlichung: Verbrechen mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Vergehen werden bis maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

    Die von dir zitiere Rechtslage ist insofern schon wieder veraltet, als dass die Mindeststrafe für den bloßen Besitz kinderpornographischer Inhalte wieder auf drei Monate gesenkt wurde (§ 184b Abs. 3 StGB) - der ansonsten unfehlbare und unverbesserliche Gesetzgeber hat doch tatsächlich zähneknirschend eingesehen, dass er mit der „Verbesserung“, den bloßen Besitz kinderpornographischer Inhalte auch ohne Weitergabe- oder Verbreitungsabsicht mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu bedrohen, über das Ziel hinausgeschossen ist, und mehr Schaden angerichtet, als Mehrwert geschaffen hat …


    Im Übrigen ist auch die von dir beschriebene begriffliche Differenzierung zwischen Verbrechen und Vergehen falsch:


    Richtig ist, dass Verbrechen rechtswidrige Taten sind, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.


    Vergehen jedoch sind dementsprechend rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe, oder mit keiner erhöhten Mindeststrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB).


    Die meisten Vergehen sind durchaus mit Höchststrafen von über einem Jahr bedroht, einige - z. B. Gefährliche Körperverletzung, oder Besonders schwerer Diebstahl - sogar mit Höchststrafen von zehn Jahren!

    Und um auch dieses gefährliche juristische Halbwissen noch zu entschärfen:

    Wenn die gezeigte Person über 18 Jahre alt ist, geht es nicht um eine strafbare Handlung. Sondern hier greifen dann Eigentum u. Urheberrechte.

    Die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist strafbar.


    Wer z. B. ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild aus dem Internet herunterlädt bzw. speichert, und es an anderer Stelle unerlaubt wieder hochlädt, dem drohen zusätzlich zur Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (und im Falle der Weigerung, diese abzugeben, einer Unterlassungsklage), der Forderung nachzuentrichtender Lizenzgebühren sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Urheberrechtsinhabers auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

    Du unterstellst hier allen Usern, die Bilder gepostet haben, pauschal eine Urheberrechtsverletzung.

    Damit nicht genug, erklärst du auch noch, Beweise dafür zuhaben.

    Nun gehöre ich hier zu den wenigen die wissen, dass das in beiden Fällen nicht den Tatsachen entspricht.


    Gwenhwyfar welchem Tatbestand entspricht das denn nun?

    Diese Aussage jedenfalls:

    Bisher ist war jedes Bild was hier gepostet wurde, problemlos über die Rückwärtssuche zu finden.


    Was mich zu einer Frage kommt:

    Rechtlich gesehen ist es doch problematisch Bilder zu Posten die nicht das Eigentum sind.

    Korrigiert mich gerne wenn ich was falsches gesagt habe.

    ist rechtlich tatbestandslos.


    Es geht aus dieser schon nicht eindeutig hervor, auf welche Bilder sie sich genau bezieht - alle Bilder in diesem Forum, in diesem Thread, seit der sich entsprechend Äußernde dieses Forum nutzt - sodass auch nicht erkennbar ist, welcher Nutzer, der hier Bilder verbreitet, gemeint ist, bzw. welche Nutzer, die hier Bilder verbreiten, gemeint sind.


    Bereits über eine in sich vollkommen heterogene Gruppe pauschal eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil aufzustellen (vgl. "All cops are bastards" bzw. "ACAB", "Soldaten sind Mörder" u. ä.), ohne dass aber konkrete Personen als angesprochen feststellbar sind, erfüllt keinen zivil- oder strafrechtlichen Tatbestand.


    Und vorliegend ist wie gesagt noch nicht einmal klar, welcher Personenkreis überhaupt gemeint sein soll.

    Der rechtliche Status der jeweils ungekürzten Schnittfassungen der einzelnen Filme der "Schulmädchen-Report"-Reihe in Deutschland ist aktuell folgendermaßen:


    Schulmädchen-Report: Was Eltern nicht für möglich halten - FSK ungeprüft*, indiziert ***
    Der neue Schulmädchen-Report. 2. Teil: Was Eltern den Schlaf raubt - FSK Keine Jugendfreigabe
    Schulmädchen-Report. 3. Teil: Was Eltern nicht mal ahnen - FSK ungeprüft*, indiziert ***
    Schulmädchen-Report. 4. Teil: Was Eltern oft verzweifeln läßt - FSK ungeprüft*, indiziert **
    Schulmädchen-Report. 5. Teil: Was Eltern wirklich wissen sollten - FSK ungeprüft*, indiziert **
    Schulmädchen-Report. 6. Teil: Was Eltern gern vertuschen möchten - FSK ungeprüft*, indiziert **
    Schulmädchen-Report. 7. Teil: Doch das Herz muß dabei sein - FSK ungeprüft*, indiziert **
    Schulmädchen-Report. 8. Teil: Was Eltern nie erfahren dürfen - FSK Freigegeben ab 16 Jahren
    Schulmädchen-Report. 9. Teil: Reifeprüfung vor dem Abitur - FSK ungeprüft*, indiziert **
    Schulmädchen-Report. 10. Teil: Irgendwann fängt jede an - FSK ungeprüft*, indiziert **
    Schulmädchen-Report. 11. Teil: Probieren geht über Studieren - FSK Keine Jugendfreigabe
    Schulmädchen-Report. 12. Teil: Junge Mädchen brauchen Liebe - FSK Freigegeben ab 16 Jahren
    Schulmädchen-Report 13. Teil: Vergiß beim Sex die Liebe nicht - FSK Freigegeben ab 16 Jahren


    * = Entgegen durchaus verbreiteter Annahme, besteht tatsächlich keine Verpflichtung, Filme vor ihrer öffentlichen Vorführung bzw. ihrer Verbreitung auf Trägermedien von der FSK prüfen und freigeben zu lassen. Ein ungeprüfter Film ist dementsprechend nicht "verboten", er darf lediglich Kindern und Jugendlichen nicht öffentlich vorgeführt, oder ihnen auf einem Trägermedium (DVD, Blu-ray) überlassen werden (§§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 JuSchG).


    ** = Film wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil A der Liste jugendgefährdender Medien (vulgo: "Index") eingetragen, da die BPjM den Film zwar nicht für strafrechtlich bedenklich, jedoch für jugendgefährdend hält (§ 18 Abs. 1 JuSchG). Infolge dessen dürfen die Filme insbesondere Kindern und Jugendlichen nicht auf Trägermedien zugänglich gemacht, für sie zugänglich oder sichtbar ausgestellt oder beworben, oder im Versandhandel verkauft werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 - 6 JuSchG). Unter Beachtung dieser Beschränkungen dürfen diese Filme aber Erwachsenen öffentlich vorgeführt, auf Trägermedien vermietet oder verkauft, oder sonst zugänglich gemacht werden.


    *** = Film wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil B der Liste jugendgefährdender Medien (vulgo: "Index") eingetragen, da die BPjM den Film für strafrechtlich bedenklich - hier konkret: kinder- bzw. jugendpornografisch (§§ 184b, 184c StGB) - hält (§ 18 Abs. 6 JuSchG). Staatsanwaltschaften und Gerichte sind dem bisher aber nicht gefolgt, sodass für diese Filme die gleiche Rechtslage besteht wie für die in Teil A der Liste jugendgefährdender Medien eingetragenen Filme.


    Somit dürfen die Teile 2, 8, 11, 12 und 13 ungekürzt ganz normal im Kino gezeigt und die Vorstellungen öffentlich beworben, auf Trägermedien in Geschäften oder im Versandhandel angeboten, und ab 22 (Teil 8, 12 und 13) bzw. 23 Uhr (Teil 2 und 11) im Fernsehen gezeigt werden.


    Die übrigen Teile dürfen ungekürzt zwar im Prinzip auch im Kino gezeigt werden, allerdings dürfen die Vorstellungen nicht für Kinder und Jugendliche wahrnehmbar angekündigt oder beworben werden. Auch auf Trägermedien dürfen die Filme an Erwachsene verkauft werden, aber ebenfalls nur auf eine Weise, dass Kinder und Jugendliche weder die Hüllen, noch sonst Werbung für die Filme sehen, und auch nicht im Versandhandel. Im Fernsehen dürfen die Filme nicht gezeigt werden.


    Natürlich steht es dem Rechteinhaber frei, jeden der Filme so zu kürzen, dass die entsprechende Schnittfassung eine FSK-Prüfsiegel erhält, dann darf diese auch öffentlich ausgestellt, beworben usw. und im Fernsehen ausgestrahlt werden.

    Würdest Du, rein hypothetisch, eher die linke oder rechte Seite nackt zeigen?

    Unhöflicherweise hatte ich diese Frage ganz übersehen 😯


    Allerdings muss ich darauf auch erst einmal meinerseits rückfragen, was hier jeweils mit linker und rechter Seite gemeint ist? 🤔

    Bisher ist war jedes Bild was hier gepostet wurde, problemlos über die Rückwärtssuche zu finden.


    Was mich zu einer Frage kommt:

    Rechtlich gesehen ist es doch problematisch Bilder zu Posten die nicht das Eigentum sind.

    Korrigiert mich gerne wenn ich was falsches gesagt habe.

    Nein, du hast überhaupt nichts Falsches gesagt.


    Allenfalls hast du dich übermäßig diplomatisch ausgedrückt, indem du die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Abbildungen als "rechtlich gesehen problematisch" bezeichnest.


    Sie ist schlicht zivil- und strafrechtlich verboten. Vulgo: illegal. Kriminell.


    Das interessiert bloß einen Teil der Nutzer dieses Forums traditionell nicht.


    Ihre Pseudorechtfertigungen bzw. -entschuldigungen:

    • "Da, wo ich das Bild herhabe, stand nirgendwo, dass ich es nicht speichern und woanders wieder hochladen darf";
    • "Wer nicht will, dass seine Bilder kopiert und weiterverbreitet werden, darf sie eben nicht ins Internet stellen";
    • "Das machen im Internet doch alle so";
    • "Dieses Forum wird im Ausland gehosted, die deutschen Gesetze gelten hier nicht";
    • Dann zeig du doch mal Bilder von dir, oder warum bist du sonst eigentlich hier?";
    • "Verpiss dich einfach, du Spaßbremse";
    • usw. usf.

    Aber so wollen wir es doch. Oder?

    Schlafzimmertür zu, Licht aus und Beine breit, wer will das schon?

    Na ja, zwischen dem und "Fiesheit" liegt aber noch das ganze große Universum des liebevollen, zärtlichen, einfühlsamen, fantasievollen. verspielten usw. Kuschelsex ♥️

    Nein, Toys "für unterwegs" nutze ich gar nicht.


    Masturbation ist für mich emotional eng damit verknüpft, mich in meine Intimsphäre zurückzuziehen: Wohnungstür abschließen, Smartphone stummstellen, mich ganz nackt ausziehen, es mir auf meinem Bett oder in der Badewanne gemütlich machen, die Augen schließen und in meiner Fantasie versinken, oder erregende Fotos oder Videos anschauen ...


    Auch wenn ich davon abweichend mal außerhalb meiner Wohnung (der Wohnung einer Freundin, eines Hotelzimmers ...) masturbiere, dann tue ich das immer noch an einem zumindest relativ geschützten Ort, wie z. B. in einer Duschkabine, oder einem aus einer Strandmuschel und einem Windschutz gebauten Refugium.


    Dabei genieße ich dann einerseits zwar ganz bewusst die Geräusche des Geschehens um mich herum, den Gedanken des: "Wenn die wüssten, was sich nur durch eine Kunststofftrennwand, oder ein Stück gespannten Stoff von ihnen getrennt abspielt", dies aber dennoch wiederum bewusst in Kombination mit meiner sozusagen Unsichtbarkeit für andere Menschen in der Nähe, sodass ich mich dabei zugleich dennoch ein Stück weit fallen lassen kann.


    Bekleidet und im Blickfeld von Arbeitskollegen und/oder Fremden hingegen mit einem Toy in der Scheide oder im Po herumzusitzen bzw. herumzulaufen, gäbe mir demgegenüber nichts, denn ich könnte mich weder auf die physische Stimulation, noch den psychologischen Reiz daran konzentrieren.


    Da freue ich mich lieber in einer geeigneten Sekunde mal kurz vor auf die nächste, ganz und gar ungestörte "Me-Time", und hole mir dadurch einen kleinen Kick zwischendurch ... 😏

    Die Darstellerinnen in den "Schulmädchen-Report"-Filmen waren zum Zeitpunkt der Entstehung der Filme mehrheitlich zwischen 16 und 19 Jahren alt.


    Anlässlich ihrer Erstveröffentlichung wurden die Filme nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Prüfung vorgelegt, sondern kamen ungeprüft in die Kinos - was nach § 7 JÖSchG a. F. bedeutete, dass nur Personen über 18 Jahren Zutritt zu den Filmen hatten.


    In den 1980er Jahren nahm anlässlich des allmählichen Entstehens des Heimvideomarktes die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) die Filme nach § 1 Abs. 1 und 3 GjS a. F. in die Liste jugendgefährdender Schriften (umgangssprachlich "Index") auf, was u. a. bedeutete, dass die Filme fortan nicht mehr an für Kinder und Jugendliche zugänglichen Orten bzw. in für Kinder und Jugendliche zugänglichen Medien beworben, zum Verkauf ausgestellt, oder im Versandhandel vertrieben durften. Sie durften jedoch weiterhin z. B. in Sex-Kinos gezeigt, und "unter dem Ladentisch" an Erwachsene verkauft werden (§§ 3, 4 GjS a. F.)


    In den 1990ern liefen, wie in diesem Thread bereits erwähnt, die Filme in gekürzten Fassungen im Nachtprogramm privater Fernsehsender.


    In den 2000er Jahren strich die mittlerweile umbenannte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einige Teile der Reihe vom "Index" (§ 18 Abs. 7 JuSchG n. F.), diese wurden daraufhin vom Rechteinhaber der FSK vorgelegt, und erhielten teils die Prüfergebnisse "Freigegeben ab 16 Jahren", teils "Keine Jugendfreigabe" (§ 14 Abs. 2 JuSchG n. F.).


    Die entsprechenden Teile der Reihe dürfen seit ihrer Listenstreichung auch wieder öffentlich beworben, in Geschäften ausgelegt bzw. ausgestellt werden usw., und könnten ungekürzt im Fernsehen ausgestrahlt werden.


    Ferner gibt es teilweise stark - um bis zu rund ein Drittel der Laufzeit gekürzte - Schnittfassungen der nach wie vor indizierten Teile der Reihe, die von der FSK geprüft und ab 16 bzw. 18 Jahren freigegeben sind, diese Fassungen kann man auf DVD z. B. bei Amazon bestellen, oder bei Maxdome streamen.


    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien schätzt infolge Gesetzesänderungen (§§ 184b, 184c StGB) zwei der Filme (Teile 1 und 3, falls es jemand genau wissen möchte) zwar seit mittlerweile mehreren Jahren als kinder- bzw. jugendpornografisch ein, bisher hat sich dem jedoch keine Staatsanwaltschaft angeschlossen, sodass auch diese beiden Teile weiterhin "nur" indiziert sind, an Erwachsene aber unter den entsprechenden Einschränkungen verkauft bzw. ihnen vorgeführt werden dürfen.


    Kein Film der Schulmädchen-Report-Reihe ist oder war jedoch jemals zu irgendeiner Zeit in Deutschland beschlagnahmt bzw. eingezogen (= "verboten")!

    Ich glaube, nackt geht immer und kommt immer an. Wahrscheinlich hat es eher was mit Frauen-Diskriminierung zu tun o.ä.

    Nein, es hat damit zu tun, dass das Fernsehen mit dem, was es aufgrund der Rechtslage damals zeigen durfte, und heute immer noch im Prinzip unverändert zeigen dürfte, gegen das Internet nicht ankäme:


    Auf den Sendern und in den Sendungen, die Black-Akula und ich erwähnt haben, gab es nackte Frauen, die Brüste, Hintern und naturbelassene bis moderat gestutzte oder getrimmte Schamhaare gezeigt haben, sowie deutlich erkennbar nur simulierten Geschlechtsverkehr, und das Ganze überwiegend auch erst ab 22 Uhr.


    Für wie gesagt pubertierende Jungs und einsame junge Lesben damals trotzdem eine Riesensache, denn mehr oder anderes gab es eben nicht. (Bzw. doch, aber nur auf teuer zu mietenden (mehrere DM / Tag) VHS-Kassetten in abgetrennten Bereichen von Videotheken, in die man erst ab 18 reindurfte.)


    Heutzutage gibt es im Internet rund um die Uhr alles, was das Herz begehrt, und auch was lieber niemand sehen möchte, von Softcore wie oben beschrieben über Hardcore bis hin zu allen nur erdenklichen und unerdenklichen Fetischen usw.


    Niemand würde mehr auf eine bestimmte Uhrzeit warten, um den Fernseher einzuschalten, und dann ein bisschen nackte Haut und unbeholfen nachgestellten Sex zu sehen, bei dem man eben nichts wirklich sieht.

    ???

    Man kann diesen Text leider nicht darstellen, ohne dass das Forum automatisch einen Link auf eine Website, die inhaltlich nichts mit der Antwort zu tun hat, daraus macht, aber der Witz sollte sein:

    Nacktheit und Sex sind eben wegen der Konkurrenz im Internet aus dem Fernsehen verschwunden, denn gegen die kommt man dort nicht an 😉

    Was lief da im TV? Da war doch noch alles öffentlich rechtlich

    In den 1990ern gab es einen tollen Kultur- und Nachrichtensender für pubertierende Jungs und einsame junge Lesben auf dem Land 🤭


    Der nannte sich RTL 2, und war bestimmt nicht öffentlich-rechtlich 🙈