Zwei Woche Knast für Sex in der Öffentlichkeit

  • 19-järiger in Augsburg wegen feuchtem (kapiert? feucht??? ;) ) Sex im Schwimmbad zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt... Die offensichtlich deutlich weniger daran beteiligte (?) Dame bekommt wohl sowas wie ein Wochenende Hausarrest und Sozialstunden.



    Also nicht erwischen lassen. Und wenn ist es offenbar hilfreich, die beteiligte Dame zu sein, weil die weniger öffentliches Ärgernis erregt.

  • Von "feucht" habe ich zwar in dem Spiegel-Artikel nichts gefunden. Verschärften Arrest sollte aber der Bademeister wegen seiner Prüderie bekommen und auch der Richter, der in seiner engherzigen Einstellung sogar die Forderung des Staatsanwaltes überboten hat. :(

  • Man sollte die Urteilsbegründung in der AZ genau lesen, warum der 19-jährige die 14 Tage Dauerarrest bekam. Die beiden waren einfach uneinsichtig und stur. Hätten die beiden ihren Sex im Bad eingestanden, wäre das Verfahren eingestellt worden. Aber die beiden haben gelogen bis zum Schluß, deshalb die Strafe. Was ich auch richtig finde, in einem Bad in dem sich Kleinkinder aufhalten,, hat Sex sich verloren.


    Eva

  • OK, zugegeben, weitere Artikel gehen mehr auf das Benehmen der beiden ein. Das ändert aber nichts daran dass sie letzten Endes immer noch wegen Sex in der Öffentlichkeit angeklagt und verurteilt wurden - und dass der Richter über die Forderung des Staatsanwalts hinausgeht mag darauf hindeuten, dass er die beiden - bzw. speziell den männlichen Angeklagten nicht mochte. Zwei Wochen Knast ist immer noch mehr als ein Klaps auf die Finger, auch für Jugendliche mit schlechtem Benehmen.

  • Was ich auch richtig finde, in einem Bad in dem sich Kleinkinder aufhalten,, hat Sex sich verloren.


    Wieso?
    Das einzigste was ich als schädlich ansehen würde, wäre das Sperma im Wasser. Das verstopft die Filter und ist unangenehm für andere Badegäste, wie die Papiertaschentücher...
    Kleinkindern dagegen dürfte die Kopulation, egal ob über oder unter Wasser, freilich keinen Schrecken einjagen, umarmen und drücken sollten sie gewohnt sein und ihr Blick für die Details ist noch nicht so zivilisiert, dass man Nachahmung befürchten müsste.


    Insofern halte ich diese Fickerei für eine Ordnungswidrigkeit, aber niemals für strafwürdig. Leider hört niemand auf mich.
    Andererseits entdecke ich relativ oft in Thermen Pärchen, die sich zumindest oberhalb des Wasserspiegels recht frivol verhalten. Was unterhalb passiert kann ich trotz intensiver Anstrengungungen leider nicht erkennen. Immerhin, eine Ferkelei wäre möglich, zumal die Unterwasserdüsen ja auch noch stimulierend wirken. Aber das ist ein anderes Thema.


    Im übrigen wird wohl selbst der Richter den Paragrafen 183a für nicht besonders sinnvoll halten, da dort das Strafmaß ja bis zu einem Jahr betragen kann.


    Ich überlege jetzt mal in welcher Situation der Richter das Strafmaß ausreizen würde. Kennt da jemand ein Beispiel?

  • ich wurde mal beim sex in der sauna erwischt. eigentlich erst danach denn wir waren bereits fertig und haben uns ausgeruht. es gibt in diesem bad kleine ruheräume mit einer liege, ähnlich kleinen gartenhäuschen. die tür kann man schließen aber nicht abschließen. an dem tag muß uns jemand belauscht haben, auf einmal reißt der bademeister die tür auf und schreit rum vonwegen "nur für 1 person gemacht"... dann verschwand er wieder und wir konnten diskret das weite suchen. bis zu dem tag hatten wir dort viele male geilsten sex ohne entdeckt worden zu sein.