CMNF-Nachrichtenstream

  • IS-Dschihadisten steinigen Frau zu Tode

    <<Militante Dschihadisten haben nach Angaben einer Nichtregierungsorganisation im Norden Syriens eine
    [nackte] Frau zu Tode gesteinigt. Begründung: Die etwa 30 Jahre alte Frau soll Ehebruch begangen haben. Unterdessen gehen die Rebellen der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) auch in Syrien immer blutiger zu Werke.


    Den Angaben zufolge ereignete sich die Steinigung in der Ortschaft Tabaka in der Provinz Rakka, die fast vollständig von Dschihadisten kontrolliert wird. Augenzeugen berichteten, die etwa 30 Jahre alte Frau sei auf einem öffentlichen Platz gesteinigt worden. Zuvor habe ein religiöses Gericht das Urteil gegen sie gefällt. Die Bewohner seien "entsetzt", wagten aber nicht, etwas gegen die grausamen Methoden zu unternehmen . . .>>


    Hardcore-BDSM?

  • UPDATE Anträge zur Wortmarkenanmeldung "BDSM", "CFNM", "CMNF" u. "Public Disgrace" gestellt


    <<Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden im April d.J. Anträge zur Markenanmeldung der Wörter "BDSM", "CFNM", "CMNF" u. "Public Disgrace" (s.u.) gestellt.


    Eine Zulassung als Wortmarke obiger Begriffe würde für die sadomasochistische Subkultur verheerende Folgen haben und vermutlich für "Abmahner" eine neue Einnahmensquelle erschließen, denn der Gebrauch dieser Begriffe sind in Veranstaltungsnamen, Profiltexten, Webpräsenzen, Printmedien, Forumsdiskussionen u.ä. üblich.


    Laut der Registerauskunft besteht für diese Anträge der Status (Aktenzustand) "Anmeldung eingegangen". Dies bedeutet, dass betreffend des Antrages beim DPMA noch keine Entscheidung getroffen worden ist, d.h. dass eine Ablehnung der betreffenden Wortmarken im Bereich des Möglichen liegt.


    Gegen eine etwaige Eintragung kann binnen 3 Monaten ein Widerspruch eingelegt werden bzw. ein Antrag "Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse" kann gemäß § 50 (s.u.) Markengesetz bis zu 10 Jahren im Nachhinein gestellt werden.


    Es wäre sicherlich von Vorteil wenn z.B. die BVSM e.V., andere BDSM-Organisationen oder Personen aus der BDSM-Szene, welche fundierte juristische Kenntnisse besitzen, sich dieser Sache annehmen würden. Die BVSM hat dies jedenfalls in der Vergangenheit mit der Begründung


    "dass der Begriff aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig sei"


    erreicht. Weitere Infos kann man den SWL-Meldungen vom 18.11.2003 und 13.10.2005 (s.u.) entnehmen.


    "bdsm" wurde jedoch im Jahre 2005 als Marke für den Warenbereich "Glasfasern für Isolierzwecke" und NICHT automatisch auch für andere Bereiche in der Klasse 17, wie Gummiprodukte etc. (siehe u.a. SWL-Meldung vom 17.11.2005) eingetragen.>>

  • <<"Eine Diskussion, die die Insel spaltet: Die erfolgreiche Damen-Schwimmannschaft hat sich auch dieses Jahr wieder für diverse internationale Staffelkämpfe qualifiziert.


    Um die Aussenwirkung nicht zu verfälschen, will der Fenuo Sportverband den Damen zukünftig auch bei Wettkämpfen im Ausland das Tragen von Badeanzügen untersagen. Das wäre das erste Mal, dass der Inselkodex außerhalb der Staatsgrenzen durchgesetzt würde: Ein zu großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?


    Das Team reagierte jedenfalls empört und zieht einen Boykott der kommenden Spiele in den USA in Betracht.”>> Quelle: ( Fenuo Post ) X(

  • <<BVSM e.V. erhebt Einspruch gegen die Wortmarkenanmeldungen "BDSM", "CFNM", "CMNF" u. "Public Disgrace"


    [SWL] Am 21. Mai 2014 hat die BVSM e.V.beim Deutschen Patentamt Einspruch gegen die Wortmarken-Anmeldungen "BDSM", "CFNM", "CMNF" u. "Public Disgrace" eingelegt.


    Am April d.J. wurden diesbezügliche Anträge zur Wortmarken-Anmeldung gestellt (siehe SWL-Meldung vom 7.5.2014).


    Zitat aus dem Einspruch-Schreiben:


    (...) Die BVSM e.V. beantragt hiermit, eine Eintragung als Marken zurückzuweisen, da eine Eintragungsfähigkeit aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. & 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht gegeben sein dürfte.


    Bei den angemeldeten Wortmarken handelt es sich um Begriffe, die seit Jahrzehnten in der sadomasochistischen Subkultur etabliert sind und feste Bedeutung haben.


    Das Schutzhindernis besteht somit im Interesse unserer Subkultur diese weiterhin nutzen zu dürfen (..)"

    Des-weiteren beinhaltet dieses Schreiben Erklärungen zu den betreffenden Begriffen sowie ein Hinweis auf den Eintragungsversuch für die Wortmarke "BDSM".


    Denn Volltext dieses Schreibens findet man als PDF auf der BVSM-Website.
    Autor: Werner >> (Quelle )

  • <<"Eine Diskussion, die die Insel spaltet: Die erfolgreiche Damen-Schwimmannschaft hat sich auch dieses Jahr wieder für diverse internationale Staffelkämpfe qualifiziert.


    Um die Aussenwirkung nicht zu verfälschen, will der Fenuo Sportverband den Damen zukünftig auch bei Wettkämpfen im Ausland das Tragen von Badeanzügen untersagen. Das wäre das erste Mal, dass der Inselkodex außerhalb der Staatsgrenzen durchgesetzt würde: Ein zu großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?


    Das Team reagierte jedenfalls empört und zieht einen Boykott der kommenden Spiele in den USA in Betracht.”>> Quelle: ( Fenuo Post ) X(


    Wie sind die Damen denn drauf? Wer die Ehre hat das Vaterland im Ausland sportlich zu repräsentieren, wird dich doch wohl stolz in landesüblicher Sportbekleidung zeigen! Ich bin sicher sonst gibt es genügend talentierte Athletinnen, die liebend gerne die Reize der Insel der Welt zu zeigen. ;)

  • Und da jetzt mal im Ernst: Gut so. Die Sitte, stehende, etablierte
    Begriffe, Worte und Gebräuche zu schützen um Geld damit zu kassieren,
    ohne irgendwas mit dem Thema zu tun zu haben, wird langsam ausgesprochen
    ärgerlich.

    <<BVSM e.V. erhebt Einspruch gegen die Wortmarkenanmeldungen "BDSM", "CFNM", "CMNF" u. "Public Disgrace"

  • Total amüsant. Tat sicher nicht weh. Ist sicher nicht billig, sondern total geil. Wie lange hat es wohl gedauert, um dieses 'rein zufällige' Filmchen zu drehen?

    Kommentatorin aus Leidenschaft :-)

    Frei nach Erich Kästner (Theorie) und Klaus Mann (Praxis):

     Schreibe nur über Dinge, die du selbst erlebt hast. Aber pass auf, dass sich keiner wieder erkennt :P

  • Frauen müssen nackt Leibesvisitation vor Fußballspielen erdulden


    <<Eine 16-jährige reiste zum Zweitliga-Fußballspiel des 1. FC Dynamo Dresden vs 1. FC Saarbrücken [...] Vor dem Stadioneingang wurde sie an einer Durchlassstelle kontrolliert und angewiesen vor einem Zelt zu warten. Nach 15 Minuten wurde sie in das Zelt geführt in dem mehrere offene Kabinen waren. Die musste sich einzeln ihrer Kleidungsstücke entledigen die dann durchsucht wurden. Am Ende musste sie den BH nach oben umklappen und ihren Slip bis zu den Knien runterziehen und eine vollständige Körperdrehung durchführen.


    [...] Sie erhob knapp einen Monat später Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser polizeilichen Maßnahmen. Die Klage wurde abgewiesen!>>


    Das Urteil als PDF


  • Immerhin ist anzumerken, dass das Urteil zweitinstanzlich aufgehoben wurde.

  • Man stelle sich vor der Schauplatz wäre eine Sonnenbank oder eine Umkleide im Kaufhaus oder Schwimmbad. Oder man wäre selbst betroffen, oder die Tochter...
    Schwubs wäre der Filmer pervers und es wär eine Straftat!


    Da sieht man doch mal wieder wie wichtig das Szenario ist.
    Offene Straße, Park oder Gosse. Ganz egal.
    Lustig, amüsant, witzig... Der Kameramann und Regisseur macht alles richtig. Ein Held. Das wird vielleicht auch mal ein ganz großer.
    Komisch, dass der Name nicht eingeblendet ist im Abspann.
    :D :D :D

  • Lese ich da etwa den trocken-ironischen Humor einer eigentlich total versinnlichten jungen Frau, die sich sehnlichst nichts anderes wünscht, als nackt unter der Sonnenbank eines Freizeitbades die Durchsage zu hören "Achtung, verlassen Sie bitte unverzüglich das Schwimmbad, es ist ein Feuer ausgebrochen" und vergeblich nach dem doch auf dem Stuhl abgelegten Bikini Ausschau hält, von daher nun splitterfasernackt und ohne Spintschlüssel an verschiedenen Überwachungskameras und wenig irritierten Männern und Frauen entlang ins Freie rennen muss bzw. darf, dann aber plötzlich zu sich kommt und bemerkt, dass sie die Einzige ist, die das Gebäude gerade verlässt, nur sie also diese Durchsage von einem drecksackigen Kameramann in ihre halbverträumten Ohren geflüstert bekam? :D

  • Sich über die Eintragung einer Wortmarke die Verwertung eines Begriffs oder auch einer Abkürzung für einen bestimmten Verwendungsbereich zu sichern, ist für Unternehmen, aber auch für Einzelpersonen unerlässlich. Im vergangenen April wurden so beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Anträge zur Markenanmeldung der Wörter „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ und „Public Disgrace“ gestellt.


    Selbst bei nur flüchtiger Betrachtung wird schnell klar, dass eine Zulassung obiger Begriffe als Wortmarke für die sadomasochistische Subkultur verheerende Folgen haben würde und vermutlich für „Abmahner“ eine neue Einkunftsquelle entstehen ließe. Der Gebrauch dieser Kürzel und Worte in Veranstaltungsnamen, Profiltexten, Webseiten, Printmedien, Forumsdiskussionen u.ä. ist quer durch die unterschiedlichsten Medien üblich und zur Beschreibung oft unerlässlich. Laut der Registerauskunft bestand für die genannten Anträge zunächst der Status „Anmeldung eingegangen“, d.h. beim DPMA war noch keine Entscheidung getroffen worden. Unbemerkt von einer breiten Öffentlichkeit lief nun das weitere Anmeldeverfahren, dessen Ergebnis großen Einfluss für die BDSM-Szene gehabt hätte. Erfreulicherweise wurden zwischenzeitlich jedoch laut Onlineregister des DPMA alle Anträge von den Antragstellern zurückgezogen und ihr Status ist nun mit „Eintragung nicht möglich“ gelistet, so dass aktuell die Verwendung im Sprachschatz der SM-Anhängerweiter bestehen bleiben kann. (Zitat)