Mallorca im Sommer 2013

  • Wieso solltest du dann nicht mehr hier sein dürfen?


    Das erklärte ich doch bereits:


    "Nächsten Montag, sollte das Alter der beiden 15jährigen nicht geändert sein bis dahin, werde ich die Geschichte zur Überprüfung (ob Porno oder nicht) mit einer Kopie der Story jugendschutz.net u./o. der kjm melden.


    Dann wissen wir es sicher bald von Stellen, die sich damit sehr gut auskennen und sich den Jugendschutz ins Programm geschrieben haben. Und sollte ich dafür gesperrt werden, habe ich hier sowieso nichts zu suchen, denn auf Meinungsunterdrückung hab ich kein Böckchen. Mal sehen."

  • Die Einstufung der Story von jugendschutz.net werde ich - ggf. - hier im Thread offen veröffentlichen. Entweder unter meinem oder, sollte ich dann nicht mehr hier sein dürfen, unter einem anderen Namen.

    Ich finde du überreagierst! Wenn man sich schon vehement für eine Sache einsetzt, sollte man auch mit den Konsequenzen leben können. Selbstmitleid ist da fehl am Platz!



    Und zu Erpan: Ich glaube es geht ihm gar nicht so sehr um den juristischen Tatbestandsmerkmale und die korrekte Auslegung der Gesetze, sondern um die Sinnhaftigkeit der bestehender Regeln! Denn es ist ja wirklich so, dass der Text im Verhältnis zu so manch anderen schreiberischen "Produkten" im WWW eher harmlos ist und eher wenig als WiVola taugt. Zudem ist es ja wie du selbst gesagt hast, ein Jahr mehr und es wäre alles völlig unbedenklich!


    - Monco

  • Sei mir nicht böse, Erpan, aber du hast von Rechtswissenschaft und insbesondere von der Auslegung des § 184c wahrscheinlich so viel Ahnung wie die Kuh vom Melken und versuchst, dein bauchorientiertes Intuitiv-Halbwissen polemisch an den Mann bzw. die Userschaft zu bringen.

    Schon klar, pathosia, weil du keine Argumente hast, greift du mich persönlich an. Argumentum ad hominem würde baer66 an dieser Stelle sagen.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend

  • Schon klar, pathosia, weil du keine Argumente hast, greift du mich persönlich an. Argumentum ad hominem würde baer66 an dieser Stelle sagen.

    Das sage ich auch, noch dazu ist die o.a. Ausdrucksweise von pathosia völlig unangebracht!


    Ich glaube nicht, daß man ein juristisches Doktorat oder eine Anwaltszulassung vorweisen muß, um hier mitdiskutieren zu dürfen.
    Gerade unter Juristen sollte aber eine gewisse Kultur der Auseinandersetzung vorausgesetzt werden können.


    Das Zitieren von Paragraphen und deren fachkundige Auslegung ist in einem Forum so eine Sache.
    Im SB wird es dennoch ziemlich oft gemacht (nicht nur im Bereich des Jugendschutzes, cf Art 3 GG, die Inzestdebatte im diesbezüglichen Thread, etc.).


    So wie auch bereits manch anderer, kann und darf man natürlich eine Debatte de lege ferenda führen und rechtspolitische Meinungen äußern.
    Das ist ein freies Land! Und auch Gerichte, Internet- und Jugendschutzvereine haben die Wahrheit nicht immer für sich gepachtet.


    Erpan argumentiert mE vernünftig und muß sich dafür nicht beschimpfen lassen!
    Meldebutton wäre das Mindeste, was ich rate!

    "Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter."
    (Goethe)


    baer

    Lector, intende,
    laetaberis!
    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • Ich kann nicht erkennen, dass pathosia irgendeine Form von Selbstmitleid an den Tag legte. Ganz im Gegenteil verhielt sie sich nach Erpans Unterstellungen und Angriffen recht moderat, beendete lediglich eine ungleiche Unterredung. Das ist doch positiv.


    Beschimpfungen pathosiaseits kann ich im Übrigen nicht erkennen.


    Und wenn Alex63500 nun bereits den Admin das 2. Mal bat, seine Geschichte entsprechend ändern zu dürfen, diese ansonsten zu löschen, gibt es nun wirklich keinen Grund mehr, die Keule zu schwingen.

  • Es gibt Menschen, die gehen wie blind an den größten Steinen vorbei. Aber es gibt auch andere, die das Vorhandene nicht sehen wollen, um sagen zu können: "kann ich im Übrigen nicht erkennen“.


    Sie wollen auch nicht sehen, dass sie mit ihrem Gerede einen Autor so eingeschüchtert haben, dass er seine Geschichte geändert bzw. gelöscht haben möchte. Und sie tun dann unbeteiligt und sagen: Es gäbe „nun wirklich keinen Grund mehr, die Keule zu schwingen.“


    So funktioniert Einschüchterung, die zur Schere im Kopf führt, einer der fürchterlichsten Zensurformen, die es für einen Autor geben kann.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend

  • Alex63500 reagiert sehr vernünftig.
    Es wäre schade, wenn die Geschichte wegen der vorliegenden Problematik gelöscht werden müsste. Sie ist in letzter Zeit eine der besseren hier.
    Dazu müsste allerdings auch eine Reaktion des admins folgen.


    Darüberhinaus war pathosias Erläuterung sachlich und ihr Vorschlag vernünftig.


    Alles andere ist Diskussion über Sinn und Unsinn von Regeln, Gesetzen und Recht und Instanzen.


    Ob diese nun richtig oder falsch handeln, ihre Funktionäre "sehend" sind oder blind, es gilt.
    Auch oder grade in diesem "freien Land". :D Das sollten Juristen eigentlich wissen.

  • Fakten, Worte, Inhalte werden verdreht, die Meute sieht sich lechzend um.


    Möchtegernjuristen, vermeintliche Freiheitskämpfer für die Kunst, JuPo-Befürworter, alle sind sich einig: dieses Opfer soll es sein.


    Es wird wieder gemobbt in diesem Forum.


    Mich ekelt es . . . ich muss hier raus!

    Die begehrenswerteste aller Frauen ist die, mit der ich weinen kann.



    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von mausbacher ()

  • Die Story kommt angenehm naiv und unschuldig daher.
    Dennoch weiß der Leser seit der ersten Zeile, daß die Protagonistin erst 15 ist.
    Der Junge aus der Parallelklasse, mit dem sie "rummacht" vermutlich ebenso.


    Mich stören ja die beiden Jugendlichen nicht, für den Frieden hier wären sie besser über 16.
    Obwohl die Geschichte mE weder gegen den Jugendschutz noch gar gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt.

    Ich möchte noch einmal auf mein Eingangsstatement zurückkommen.
    Vielleicht ist ein Forum wie der SB nicht gerade das ideale Terrain für den Kampf gegen "Jupo"?
    Andere werden bestimmt einwenden: "Doch gerade!"


    Ein harmloses Beispiel, mit der Änderung von 4 (!) Buchstaben von "fünfzehn" auf "sechzehn" problemlos behebbar.
    Dieser vernünftige Vorschlag ist bereits mehrfach gutgeheißen worden.
    Die kleine Story würde, wie der Autor zugibt, nicht verändert.


    Aber offenbar geht es manchen nicht um eine pragmatische Lösung sondern ums Prinzip!
    Und da wird's schwierig...


    baer


    P.S.: Nach der Anzahl der Vertreter der beiden Seiten der Diskussion und der Beiträge kann ich nicht erkennen,
    in welche Richtung hier "gemobbt" wird.

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  • Alles andere ist Diskussion über Sinn und Unsinn von Regeln, Gesetzen und Recht und Instanzen.


    Ob diese nun richtig oder falsch handeln, ihre Funktionäre "sehend" sind oder blind, es gilt.
    Auch oder grade in diesem "freien Land". :D Das sollten Juristen eigentlich wissen.

    Interessant, daß gerade Du, beware, rechtspositivistisch argumentierst.*
    Die Gesetze gelten. Punkt!


    „Das Vorhandensein einer Rechtsnorm ist eine Sache; ihre Richtigkeit
    oder Unrichtigkeit eine andere. Ob sie besteht oder nicht, ist eine
    Frage; ob sie einer zugrundegelegten Idealvorstellung entspricht, eine
    andere. Ein bestehendes Gesetz ist auch dann Gesetz, wenn es uns nicht
    zusagt oder wenn es von dem Kriterium abweicht, nach dem wir unsere
    Billigung oder Mißbilligung orientieren.“


    John Austin, The Providence of Jurisprudence Determined, Weidenfeld and Nicolson, Library of Ideas, London 1954, S. 184.


    Wie bereits erwähnt, bin ich ein Schüler eines Schülers des wichtigsten Mitstreiters von Hans Kelsen, Adolf Julius Merkel.
    (Näheres über die Wiener Rechtstheoretische Schule und Hans Kelsen bei Interesse im u.a. Artikel über Rechtspositivismus)


    Mir ist daher Dein Argument nicht fremd.
    Unabhängig von der Auslegung des (deutschen) positiven Rechts zu dieser Frage und den allfälligen Kollisionsnormen
    besteht die rechtspolitische Diskussion über Sinn und Zweck der Norm.


    Und das Ganze ist natürlich ein wenig schweres Geschütz.


    Einfacher ist der Vergleich mit den 6 Geschichtenregeln des SB.
    Da ist die Story eindeutig ein Verstoß gegen Regel 1.
    Wir wissen aber hier alle, daß gegen sämtliche 6 Regeln de facto bereits wiederholt verstoßen wurde,
    ohne daß es eine Sanktion gab.
    So viel zur Effektivität dieses Regelwerks.


    baer


    * Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B. Eugen Ehrlich, H.L.A. Hart) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit abgestritten wird.


    Lector, intende,
    laetaberis!
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  • Fakten, Worte, Inhalte werden verdreht, die Meute sieht sich lechzend um.

    Bitte nicht drumherum reden: Welche Fakten, Worte und Inhalte wurden wie verdreht, wer ist die Meute?



    Möchtegernjuristen, vermeintliche Freiheitskämpfer für die Kunst, JuPo-Befürworter, alle sind sich einig: dieses Opfer soll es sein.

    Wer ist hier Möchtegernjurist, vermeintlicher Freiheitskämpfer für die Kunst, JuPo-Befürworter?



    Es wird wieder gemobbt in diesem Forum.

    Es werden hier nur Meinungen ausgetauscht und Tacheles geredet. Wenn jemand das als Mobbing auffasst, muss er sich fragen lassen, ob das nicht vielleicht an ihm und seiner Überempfindlichkeit liegt.



    Mich ekelt es . . . ich muss hier raus!

    Das kann ich verstehen, mausbacher, denn für einen religiösen Menschen wie dich muss schon schwer sein, hier diese Sex- bzw. Schmutzgeschichten tagtäglich zu lesen und zu entscheiden, ob du deiner Funktion als selbsternannter Hilfsscheriff persönlich nachkommen oder jemand anderen damit beauftragen sollst.


    Das ist jetzt natürlich nur eine Vermutung, die sich aus der Beobachtung deiner Beiträge hier für mich ergibt. Und da wir (noch) ein freies Land sind, kann man solche Gedankengänge auch publizieren - dies jedenfalls solange wie du dir das Recht nimmst, hier „Möchtegernjurist, vermeintlicher Freiheitskämpfer für die Kunst, JuPo-Befürworter“ zu vermuten.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend

  • Mich stören ja die beiden Jugendlichen nicht, für den Frieden hier wären sie besser über 16.
    Obwohl die Geschichte mE weder gegen den Jugendschutz noch gar gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt.

    Darauf hat der Autor geschrieben, dass er bei der nächsten Geschichte auf das Alter der Protagonisten achten werde.



    Aber offenbar geht es manchen nicht um eine pragmatische Lösung sondern ums Prinzip!
    Und da wird's schwierig...

    Ja, das stimmt, und mausbacher machte den Anfang: mausbacher verlangte in seinem ersten Statement zu der Geschichte, dass das Alter der Protagonisten geändert oder ggf. die Geschichte ganz gelöscht würde. Erst danach habe ich mich zu Wort gemeldet und bestritten, dass bei dieser Geschichte der Paragraph 184c greife, weil sie nicht pornografisch sei.


    Ab da führte pathosia das Wort – unter der Sekundanz mausbachers – mit, wie ich meine, unzureichender Argumentation. Als ich sie darauf aufmerksam machte, wurde sie ausfällig und griff mich persönlich an. Gleichzeitig stellte pathosia der Administration ein Ultimatum, bis wann die Geschichte geändert bzw. zu löschen sei, andernfalls würde sie diese Geschichte den Jugendschutzbehörden melden. Diesen Verlauf der Diskussion kann jeder nachlesen.


    Dieses Ultimatum finde ich unerhört – seit dem ich in diesem Forum aktiv bin, hat es so etwas nicht gegeben -, denn dies ist nichts anderes als der Versuch zu bestimmen, was hier noch veröffentlicht werden darf und was nicht.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend

  • Möchtegernjuristen, vermeintliche Freiheitskämpfer für die Kunst, JuPo-Befürworter, alle sind sich einig: dieses Opfer soll es sein.

    Zur deutschen Judikatur:


    BGH-Urteil
    Texte über Kinderpornografie sind nicht strafbar


    Kinderpornografie ist nur als Bild und Video
    strafbar, urteilt der BGH. Ein Mann, der sexuellen Missbrauch mit Worten
    schilderte, kann mit Strafmilderung rechnen.


    26. Juni 2013
    18:12 Uhr



    Der Beschluß des BGH ist online verfügbar.
    BGH · Beschluss vom 19. März 2013 · Az. 1 StR 8/13
    Mit ein wenig Mühe findet man die relevanten Teile der Begründung:
    Als inkriminierte Inhalte kinderpornographischer "Schriften" kommen
    grundsätzlich auch Darstellungen in Betracht, in denen der sexuelle
    Missbrauch von Kindern nur mit Worten beschrieben wird. Eine
    Beschränkung des Begriffsverständnisses von "Kinderpornographie" auf
    bildliche Darstellungen, wie sie etwa Rechtsakten der Europäischen
    Union zugrunde liegt (vgl. Art. 1b des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des
    Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der
    Kinderpornographie vom 22. Dezember 2003, ABl. EU Nr. L 13/44 vom 20.
    Januar 2004, und die Erwägungsgründe 3 sowie 46 der Richtlinie
    2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des
    sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie zur
    Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates vom 13. Dezember
    2011, ABl. EU Nr. L 335/1 vom 17. Dezember 2011, und Nr. L 18/7 vom 21.
    Januar 2012) hat der Bundesgesetzgeber bewusst nicht vorgenommen;
    vielmehr hat er für § 184b
    StGB am - weiter gehenden - Schriftenbegriff festgehalten (vgl.
    BT-Drucks. 16/9646, S. 10 f.). Die Normierung dieses im Verhältnis zu
    den Rechtsakten der Europäischen Union höheren strafrechtlichen
    Schutzniveaus liegt im gesetzgeberischen Ermessen.


    Innerhalb des § 184b StGB beschränken jedoch § 184b
    Abs. 2 und 4 StGB den strafbaren Besitz und die Besitzverschaffung
    kinderpornographischer Schriften auf solche Schriften, die ein
    "tatsächliches" oder "wirklichkeitsnahes" Geschehen wiedergeben
    . Dadurch
    soll die Erfassung erkennbar künstlicher Produkte ausgeschlossen werden

    (vgl. Lenckner/Perron/Eisele in Schönke/ Schröder, StGB, 27. Aufl., §
    184b Rn. 11; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 184b Rn. 13). Ein solches
    "tatsächliches" oder "wirklichkeitsnahes" Geschehen enthalten die
    E-Mails des Angeklagten, die lediglich in Worten von tatsächlich
    vorgenommenen Missbrauchshandlungen berichten, nicht.


    Allerdings ist im Schrifttum umstritten, ob auch Darstellungen mit
    Worten die Wiedergabe "tatsächlicher" oder "wirklichkeitsnaher"
    Geschehnisse i.S.d. § 184b
    Abs. 2 StGB beinhalten können. 15 Zum Teil wird dies für Texte bejaht,
    bei denen es sich nicht um erkennbare "Fiktivpornographie" wie bei
    Romanen oder Gedichten
    , sondern um Schriftstücke oder Darstellungen mit
    wirklichkeitsgetreuer Beschreibung eines realen Geschehens handelt (vgl.
    Lenckner/Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 184b Rn.
    11). Überwiegend wird in der Literatur jedoch die Auffassung vertreten,
    die Strafnorm des § 184b
    Abs. 2 StGB erfasse verbale Darstellungen selbst dann nicht, wenn sie
    sich auf ein tatsächliches Geschehen beziehen oder einem solchen
    nachempfunden sind
    (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in Leipziger Kommentar zum
    StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 11; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 184b
    Rn. 6; Ziegler in Beck-OK-StGB, § 184b Rn. 6; Fischer aaO Rn. 13).
    Anders sei dies nur dann, wenn die geschehenen sexuellen Handlungen in
    der "Nacherzählung" auch fotografisch abgebildet würden (Hörnle in
    MüKo-StGB, 2. Aufl., § 184b Rn. 26).


    Ein gewisser Realitätsbezug ist zwar auch bei Darstellungen in Worten
    vorstellbar, etwa wenn darin auf ein tatsächlich erlebtes Geschehen
    "Bezug genommen" wird. Die Gesetzgebungsgeschichte zeigt indes, dass der
    Gesetzgeber bei der Schaffung der maßgeblichen Regelungen und der
    Einführung der Begriffe "tatsächlich" und "wirklichkeitsnah" ein anderes
    Vorstellungsbild hatte, das auf Darstellungen in Worten nicht zutreffen
    kann...


    Der Fall, der dem BGH-Beschluß zugrundeliegt ist ein überaus ernster. Es handelt sich um die Schilderung eines tatsächlichen Mißbrauchs an Kindern!
    Und selbst dort wird die Strafbarkeit der Darstellung in Worten zumindest für strafbaren Besitz und die Besitzverschaffung verneint.


    Ich denke, wir können in unserem harmlosen Fall der Urlaubsgeschichte in Mallorca also auf dem Boden bleiben.


    baer

    Lector, intende,
    laetaberis!
    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von baer66 ()

  • Interessant, daß gerade Du, beware, rechtspositivistisch argumentierst.*


    Die Gesetze gelten. Punkt!


    Nur um es auch dem juristischen Schüler nochmal deutlich zu sagen:


    Natürlich gibt es Diskussionen zu Recht und Gesetz. Dafür gibt es Gremien, vielleicht auch bestimmte Foren, vielleicht sogar dieses.


    Hier ist ein Geschichtenthread.
    Hier wird eine Regel oder ein Gesetz ggf geprüft oder angewandt.
    Ansonsten sollte es in erster Linie um die Geschichte gehen.





    Interssant, dass gerade derjenige von Überempfindlichkeit spricht, der sich und andere hier permanent persönlich angegriffen sieht. 8)



    Jetzt wird hier endlos diskutiert ( und nicht heimlich/feige ein Knopf gedrückt), und dann rufen eben diese, die das wünschten: der Autor wird eingeschüchtert!


    Ich glaube nicht, dass wir dem Autor, der vernünftig und einlenkend - lösungsorientiert- reagierte, hier mit dieser Diskussion einen Gefallen tun.

  • Der § 184c Strafgesetzbuch lautet folgendermaßen:


    § 184c
    Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften


    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


    Meine Fragen hierzu:


    1) Nach meiner Interpretation sind demnach sog. „pornographische Schriften“, in denen Personen bis zu einem Alter von 18 Jahren vorkommen, strafbewehrt. Ist es demnach richtig, dass wenn Alex63500 das Alter seiner Protagonistin auf 16 Jahre hochsetzt, weiterhin gegen §164c verstößt?


    2) Werden demnach alle Geschichten auf Schambereich, bei denen die Protagonisten jünger als 18 Jahre alt sind und sexuellen Handlungen ausgesetzt sind oder diese zum Gegenstand haben könnten, von dir in Zukunft bei jugendschutz.net oder der Kommission für Jugendmedienschutz gemeldet?


    3) Wird gegen die Autoren ein Strafverfahren angestrebt, wenn die oben genannten Stellen einen Verstoß gegen §184c bejahen?


    4) Wird deiner Erfahrung nach die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, so dass die Identität der Autoren ermittelt wird und diese sich einem Gerichtsverfahren stellen müssen?


    5) Wie sieht deiner Erfahrung nach das Strafmaß für z.B. eine Geschichte wie „Mallorca im Sommer 2013“ aus?


    Diese Fragen haben sicher für viele Autoren eine gewisse Relevanz, da sie sich nach Veröffentlichungen von Geschichten nicht nur gerechten oder ungerechten Kritiken im Forum aussetzen, sondern in Zukunft auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten haben.

  • Interssant, dass gerade derjenige von Überempfindlichkeit spricht, der sich und andere hier permanent persönlich angegriffen sieht. 8)

    Ja, ich wurde und werde persönlich angegriffen, aber ich wehre mich und zeige konkret darauf, statt wie mausbacher zu sagen, es werde gemobbt.



    Jetzt wird hier endlos diskutiert ( und nicht heimlich/feige ein Knopf gedrückt), und dann rufen eben diese, die das wünschten: der Autor wird eingeschüchtert!

    Nicht nur der Autor wird eingeschüchtert, sondern auch der Administration wird gedroht mit Konsequenzen, falls sie nicht das tut, was sie verlangen. Ich will nicht glauben, dass du das gutheißt.



    Ich glaube nicht, dass wir dem Autor, der vernünftig und einlenkend - lösungsorientiert- reagierte, hier mit dieser Diskussion einen Gefallen tun.

    Das glaube ich wiederum nicht, aber es ist noch zu früh, darüber Vermutungen anzustellen.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend

  • Nicht nur der Autor wird eingeschüchtert, sondern auch der Administration wird gedroht mit Konsequenzen, falls sie nicht das tut, was sie verlangen. Ich will nicht glauben, dass du das gutheißt.


    Ich lasse mich nicht vor diesen Karren spannen.
    Es wurde nicht gedroht.


    Jeder - nicht angemeldete - Leser kann eine Geschichte ohne darüber zu sprechen einer Behörde melden. Und zwar umgehend.


    Wir sind hier, auch wenn wir das manchmal denken, alle nicht so wichtig, als dass man uns oder den Admin um Erlaubnis fragen müsste.

  • @ stromatae


    das Internet ist kein rechtsfreier anonymer Ort.
    Man muss keine Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben, aber genau wie überall Verantwortung für sein Handeln übernehmen.
    Das traue ich einem mündigen Bürger, der in der Lage ist das Internet zu nutzen, durchaus zu.