Beiträge von stromatae

    Eine wirklich tolle Geschichte, alles ist zu 100% gelungen, sowohl die Erzählung über die Party und die englische Unterhaltung. Ich finde es gut, dass man nachvollziehen kann, wie es zum Sex kommt und dass nicht alles irgendwie aus dem nichts entsteht. Die folgenden Szenen sind prickelnd beschrieben. Ich weiß eigentlich nicht, was man noch mehr will.

    Natürlich eine berechtigte Frage. Aber wenn sich tatsächlich jemand findet und die betreffenden Geschichten einer Kontrollstelle postet und die meint, sie müsste die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeben, kann es doch sein, dass es sich um Offizialdelikte handelt und diese erstmal ermitteln muss, unabhängig davon, ob es sich schlussendlich um Pornografie handelt oder nicht.


    Der Standort des Servers von SB ist meiner Ansicht nach auch nicht entscheidend, da die Autoren ja auch schnell ausfindig gemacht werden können und gegen sie direkt ermittelt werden kann, wenn diese in Deutschland wohnen.



    Die Aussage unserer RA-Gehilfin man möge sich doch entspannen und erst mal abwarten, ob die Geschichte als jugendpornografisch angesehen wird, halte ich aus oben genannten Gründen zumindest für fragwürdig.


    Möglicherweise sehe ich das alles viel zu ängstlich oder kompliziert. Vielleicht können die vielen juristisch gebildeten Personen, die hier unterwegs sind, uns hierüber aufklären.


    "Die Lust an der Denunziation anderer" scheint offenbar ja nicht nur eine Eigenschaft von den bösen Mobbern hier im Forum zu sein, sonst bräuchte man sich ja als Autor oder potenzieller Autor keinen Kopf um das deutsche Strafrecht zu machen, sondern müsste sich nur um die Qualität seiner Geschichten zu kümmern.

    Der § 184c Strafgesetzbuch lautet folgendermaßen:


    § 184c
    Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften


    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


    Meine Fragen hierzu:


    1) Nach meiner Interpretation sind demnach sog. „pornographische Schriften“, in denen Personen bis zu einem Alter von 18 Jahren vorkommen, strafbewehrt. Ist es demnach richtig, dass wenn Alex63500 das Alter seiner Protagonistin auf 16 Jahre hochsetzt, weiterhin gegen §164c verstößt?


    2) Werden demnach alle Geschichten auf Schambereich, bei denen die Protagonisten jünger als 18 Jahre alt sind und sexuellen Handlungen ausgesetzt sind oder diese zum Gegenstand haben könnten, von dir in Zukunft bei jugendschutz.net oder der Kommission für Jugendmedienschutz gemeldet?


    3) Wird gegen die Autoren ein Strafverfahren angestrebt, wenn die oben genannten Stellen einen Verstoß gegen §184c bejahen?


    4) Wird deiner Erfahrung nach die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, so dass die Identität der Autoren ermittelt wird und diese sich einem Gerichtsverfahren stellen müssen?


    5) Wie sieht deiner Erfahrung nach das Strafmaß für z.B. eine Geschichte wie „Mallorca im Sommer 2013“ aus?


    Diese Fragen haben sicher für viele Autoren eine gewisse Relevanz, da sie sich nach Veröffentlichungen von Geschichten nicht nur gerechten oder ungerechten Kritiken im Forum aussetzen, sondern in Zukunft auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten haben.