Naturdenkmäler müssen zu niemands gedenken stehen.
Beiträge von Black-Akula
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Es handelt sich bei Charlotte um ein Naturdenkmal. Selbstverständlich wird das Fotografiert
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Das hier ist eigentlich mein Vorstellungs Thread... Und nicht der Diskussionsbereich des Forums!
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Und ich würde gern den G-Punkt suchen... Beim erforschen der Höhle
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Einen schönen guten Morgen
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Zum letzten Mal, es geht dich nichts an✌️
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Ist in Ordnung. Ich lass diese Fantasie jetzt einfach so stehen.
Find es schade, dass sofort Feindseligkeit herrscht. Meine Aussagen würde jeder vernünftig, denkende Mensch als "aufmerksamen Wink" wahrnehmen.
Ich schreibe dazu nichts mehr, ansonsten platzt mir der Sack.
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Niemand hat dich gefragt...
Es hat ihn auch niemand gefragt. Wenn hier unsre Fotos veröffentlicht werden? Nicht sein Problem.
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Die jenigen die ihre ganz privaten Fotos veröffentlichen, uns eingeschlossen, wissen was sie tun. Keine Ahnung was du dann damit bezweckst die Rechtslage zu erläutern?
Solche Fotos zu veröffentlichen ist unsere ganz eigene, bewusste Entscheidung. Lieben Gruß von einem Ehepaar!
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Das unerlaubte Posten von Bildern mit Gesicht und nacktem Körper einer Person im Internet ist eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts und hat in Deutschland erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.
Strafrechtliche Konsequenzen:
Mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) und des Kunsturhebergesetzes (KUG) können hier zur Anwendung kommen:
* § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Dieser Paragraph betrifft das Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person verletzen. Das Veröffentlichen solcher Aufnahmen ohne Einwilligung ist strafbar. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
* § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften): Wenn die Bilder als pornografisch eingestuft werden (was bei Nacktbildern, insbesondere in intimen Situationen, der Fall sein kann), kann die unerlaubte Verbreitung eine Straftat nach § 184 StGB darstellen. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
* § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) / § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte): Besonders schwerwiegend sind die Konsequenzen, wenn die abgebildete Person minderjährig ist. Die Herstellung, Verbreitung, das Empfangen, Weiterleiten oder Speichern solcher Bilder ist nach § 184b StGB (Kinderpornografie) oder § 184c StGB (Jugendpornografie) strafbar. Bei Kinderpornografie handelt es sich seit 2021 um ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist. Bei Jugendpornografie kann die Strafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen, wobei bei Jugendlichen das Jugendstrafrecht angewendet wird, bei dem der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht.
* § 33 KUG (Strafvorschriften): Das Kunsturhebergesetz schützt das "Recht am eigenen Bild" (§ 22 KUG), wonach Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Zivilrechtliche Konsequenzen:
Neben den strafrechtlichen Folgen können dem Täter auch zivilrechtliche Ansprüche drohen:
* Unterlassungsanspruch: Die betroffene Person kann verlangen, dass die Bilder sofort gelöscht und nicht weiter verbreitet werden. Dies kann auch gerichtlich durchgesetzt werden, oft mittels einer einstweiligen Verfügung.
* Schadensersatz und Schmerzensgeld: Die betroffene Person hat Anspruch auf Schadensersatz für entstandene materielle Schäden (z.B. Kosten für psychologische Betreuung, Anwaltskosten) und auf Schmerzensgeld für immaterielle Schäden (z.B. Verletzung der Privatsphäre, psychisches Leid, Rufschädigung). Die Höhe des Schmerzensgeldes kann je nach Schwere des Eingriffs und der Verbreitung der Bilder zwischen einigen Hundert Euro bis zu sechsstelligen Beträgen variieren.
* Recht auf Löschung (nach DSGVO): Die Veröffentlichung stellt auch eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Die betroffene Person kann sich auf Art. 17 DSGVO ("Recht auf Vergessenwerden") berufen und eine sofortige Löschung verlangen. Bei Verstößen gegen die DSGVO können zudem hohe Bußgelder von der Datenschutzbehörde verhängt werden.
Noch Fragen, euer Ehren?
VEB Horch und Guck ist unterwegs. Das hast Du schön rauskopiert. Oder Chat gpt oder gemini befragt?
Dann erklär doch gleich das gesamte Forum für Mundtot 🥳
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Wie gewünscht.
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Ist ja eine echte Fleißarbeit von dir

Wer im Besitz einiger Werke aus jener Zeit ist, sollte sich hüten das zu veröffentlichen. Die Rechtslage ist eine ganz andere als vor zig Jahrzehnten. Das war wird juristisch als Verbrechen eingestuft, nicht als Vergehen.
Zur Verdeutlichung: Verbrechen mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Vergehen werden bis maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
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Nein, du hast überhaupt nichts Falsches gesagt.
Allenfalls hast du dich übermäßig diplomatisch ausgedrückt, indem du die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Abbildungen als "rechtlich gesehen problematisch" bezeichnest.
Sie ist schlicht zivil- und strafrechtlich verboten. Vulgo: illegal. Kriminell.
Das interessiert bloß einen Teil der Nutzer dieses Forums traditionell nicht.
Ihre Pseudorechtfertigungen bzw. -entschuldigungen:
- "Da, wo ich das Bild herhabe, stand nirgendwo, dass ich es nicht speichern und woanders wieder hochladen darf";
- "Wer nicht will, dass seine Bilder kopiert und weiterverbreitet werden, darf sie eben nicht ins Internet stellen";
- "Das machen im Internet doch alle so";
- "Dieses Forum wird im Ausland gehosted, die deutschen Gesetze gelten hier nicht";
- Dann zeig du doch mal Bilder von dir, oder warum bist du sonst eigentlich hier?";
- "Verpiss dich einfach, du Spaßbremse";
- usw. usf.
Wenn die gezeigte Person über 18 Jahre alt ist, geht es nicht um eine strafbare Handlung. Sondern hier greifen dann Eigentum u. Urheberrechte.
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Bisher ist war jedes Bild was hier gepostet wurde, problemlos über die Rückwärtssuche zu finden.
Was mich zu einer Frage kommt:
Rechtlich gesehen ist es doch problematisch Bilder zu Posten die nicht das Eigentum sind.
Korrigiert mich gerne wenn ich was falsches gesagt habe.
Nicht jedes Foto im Forum wurde irgendwo aus dem Netz heruntergeladen. Es ist ohne Probleme möglich Inhalte zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Der eigentliche Rechteinhaber praktisch nicht zu ermitteln.
Ich habe selbst einige private Aufnahmen hier veröffentlicht von denen ich zweifelsfrei weiß, dass ich die Bildrechte habe.
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Ich gucke seit 10 Jahren kein Fernsehen mehr. Nichts was dort läuft ist interessant oder bereichert in irgendeiner Form mein Leben.
Dem stimme ich zu 100% zu.
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Ich hatte einmal das Vergnügen als Zuschauer eines solchen Aktes zu fungieren.
Und jetzt halte dich ganz gut fest:
Der Sex zwischen zwei Frauen ist genauso wie der Sex zwischen zwei Männern....und zwischen heterogen Personen....
Man genießt ihn mit Leidenschaft 😜
Diese von der pornoindustrie verzerrte Sichtweise von Sex, speziell von gleichgeschlechtlichen ist einfach nur traurig.
Küsse mal eine Lesbe. Ich habe noch keinen Mann geküsst... Aber es ich stelle mir das so ähnlich vor.
Emotionslos hat es sich angefühlt. Und wir mussten daraufhin einen saufen.
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Na dann, guten Morgen.
Deine Frau auf den Bildern?
Netzfund
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zeigst du auch mehr, als nur dein Penis?
Was möchtest du denn sehen?
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