Wann schenkst du uns mal so ein Bild?
Auf dem Rücken liegend, die Knie bis an die Brust gezogen, weit gespreizte Beine ... mit freier Sicht auf dein Geschlecht.
Ist das nicht zu obszön und zu porographisch?
Wann schenkst du uns mal so ein Bild?
Auf dem Rücken liegend, die Knie bis an die Brust gezogen, weit gespreizte Beine ... mit freier Sicht auf dein Geschlecht.
Ist das nicht zu obszön und zu porographisch?
...und es ist keine französische Erscheinung. Hier sind auch Portugiesen, Niederländer, Belgier, Briten, Italiener, Schweizer und Deutsche, was ich so gesehen habe.
Und alle mit freier Sicht auf das Geschlecht, wie es sich gehört.
Ja, kann sein, dass das gerade im links-grünen Milieus stattfindet. Empowerment und so ... rasieren sich auch nicht die Beine und stehen dazu.
Ich würde mich diesem links-grünen Milieus zuschreiben, wie du es so schön benennst, doch Schamhaare, Achselhaare und Haare an den Beinen, sind weder links, noch grün.
Ich habe auch keine grünen Haare auf meiner linken Seite. Nur Blonde auf dem Kopf und das reicht.
Liebe Lotte,
in meinem Teil der Welt gilt das sehr wohl als Beleidigung - kurz es bleibt dabei. Ich möchte jetzt auch keine Diskussion zu dem Thema, denn die Regeln dieses Forums sind dazu eindeutig.
Du solltest in dem Zusammenhang also deine Wortwahl entsprechend mäßigen!
Du darfst mich gern haben
Gelasert?
Seit einem Jahrzeht epiliert
Liebe Nicole,
sehr sinnvoll, dass du die politischen Beiträge löschst.
Mein Beitrag war nicht politisch, den du gelöscht hast, aber deine Begründung ist völlig inakzeptabel.
Ich habe in meinem Beitrag keine Person beleidigt, ich habe lediglich darauf hingewiesen das dieser Kommentar von G. nichts mit CMNF zu tun hat.
Dabei habe ich den Kommentar noch freundlich betittelt, da in diesem Kommentar politische Institutionen und Personen verunglimpft wurden.
Daher nochmal, wenn ich einen Kommentar als gequirlte Sch.... bezeiche, ist das noch lange keine persönliche Beleidigung.
Wenn du Kommentare von mir löschst, ok, aber bitte mit sachlich richtiger Begründung.
Hallo zusammen! Ich kenne und liebe diese Seite schon seit Jahren, habe immer wieder unregelmäßig vorbeigeschaut. Es gibt glaub ich sogar schon einen alten Account, aber ich habe die Logindaten schon längst vergessen
Ja, und heute früh ist mir eine kleine Geschichte eingefallen, die hier hoffentlich ganz gut reinpasst, also habe ich sie aufgeschrieben, mich hier angemeldet und freue mich auf schöne Gespräche!
Herzlich Willkommen.
Ich freue mich, mehr von dir lesen zu dürfen.
Viel Spaß hier.
Grüßerchen
Lotte
Hi Lotte ,
Adolf 25 ist ein Troll . Nicole hatte ihn schon mal entfernt liegt aber ca. 2 Jahre zurück
Nummeriert er sich durch, taucht er demnächst mit 26 auf
Ein neuer Account, der als erstes gegen kosmetische Schamhaarentfernung ätzt, und rasierte Frauen mit kleinen Mädchen vergleicht - wer soll das schon sonst sein? 😉
Ok, da zählt definitiv deine Erfahrung. Ich bin erst seit Februar dabei.
Das ist bloß der Troll, mal wieder 😉
Woher weißt du das?
Wie sieht es bei dir mit Fisting aus, Lotte? Zu eng? 😁
Eine Frauenhand ist grenzwertig. Die Männerfaust brutal
Ohhh ... YES!!!
Macht sicher Spaß, die beiden Toy ein wenig hin und her zu bewegen, so dass sie sich durch die dünnen Wand berühren und vibrieren.
Vor allem, wenn ich es nicht selbst machen muss, sondern von jemand übernommen wird. Man selbst dabei fixiert ist und einen Einfluß mehr nehmen kann.
Alles anzeigenRichtig, ob ein eigenhändig gefertigter Schriftzug eine Namensunterschrift im Sinne des § 126 Abs. 1 1. Alt. ist, ist eine Frage tatsächlicher Art.
Denn welche tatsächlichen Voraussetzungen er dazu erfüllen muss, ist definiert, er muss nämlich ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender, individueller und einmaliger Schriftzug sein, der entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Ein stark vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann ausreichen, wenn der Unterzeichner auch sonst so oder ähnlich unterschreibt (Grüneberg/Ellenberger, 82. Auf. 2023, Rn. 10 zu § 126 BGB).
Aufgrund wesentlich auf die motorische Steuerungsfähigkeit wirkender physischer Ablenkung beim Versuch, den eigenen Namen auszuschreiben, einmalig und spontan kreierte unleserliche Fantasiezeichen erfüllen diese Kriterien nicht.
Dabei kommt es übrigens auch nicht darauf an, ob deren Urheber selbst sie als seine wirksame Namensunterschrift sieht, und die andere Partei sich dem anschließt (BGH NJW 1978, 1255).
Hätten wir es dann jetzt so langsam? 😉
Weckt mich, wenn es vorbei ist 😴
🙊
Wie alt sind sie?
Töchter 😁
Machen sie dich auch geil?
Du hast das Daddy-Wort benutzt 😍
Wer spricht dich denn mit Daddy an?
Und direkt geil gemacht 🥵
Wieso geil gemacht?
Dieses Portraitfoto von dir und deinen Schwestern an deinen Vater ist es bekleidet oder im nacktem Zustand?
Was denkst du?