Ich muss mich dazu nochmal äußern, weil meiner Meinung nach hier zu viel vermischt wird.
Ich schrieb doch gerade: "... solange diese Äußerungen keine strafrechtliche Relevanz haben." Bei Naziparolen wäre genau das der Fall. Somit wären Sie im Recht. Aber was sind "Störer", und haben ihre Äußerungen strafrechtliche Relevanz? Das müsste zunächst nachgewiesen werden.
Das Hausrecht bzw. Hausverbot umfasst die Befugnis des Rechtsinhabers frei darüber zu entscheiden, wer Eintritt in seine Wohnung, in seine Geschäftsräume oder in einem sonstigen befriedeten Besitztum erhalten darf.
Für die Anwendbarkeit des Hausrechts genügt es, dass mir die Nase nicht gefällt. Da braucht es keine
weitere Begründung. Ausgenommen davon sind Behörden, da dort auch ein berechtigtes Interesse zum Betreten besteht - dort muss im Einzelfall entschieden werden, da es anscheinend keine eindeutige Rechtslage dazu gibt.
Da dieses Forum jedoch keine Behörde ist, gilt, was in dem entsprcehenden Wikipedia-Artikel sehr schön zusammengefasst ist:
Zitat
Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., § 903, § 1004 BGB). Es ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Verfügungsberechtigte sind befugt, Hausverbote mitzuteilen und wirksame Hausverbote mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein wirksames Hausverbot verstoßen, kann Hausfriedensbruch vorliegen (§ 123 StGB). Die Nichteinhaltung von wirksamen Zutrittsbedingungen kann rechtliche Folgen haben. Die Leitung einer Versammlung übt ebenfalls das Hausrecht aus (§ 7 Versammlungsgesetz).
In einem Urteil von 2019 definiert das Bundesverwaltungsgericht: „Das Hausrecht ist das Mittel, das den an einem Raum Berechtigten in die Lage versetzt, darüber zu bestimmen, ob und zu welchem Zweck andere Personen den Raum betreten und sich darin aufhalten dürfen“.[4]
Ob es im Sinne eines zivilisierten Miteinanders ratsam ist, das Hausrecht in der oben etwas überzogen skizzierten Weise willkürlich zu gebrauchen steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich würde hier davon ausgehen - und so hab ich es eigentlich immer erlebt - dass das Hausrecht zur Anwendung kommt, wenn gegen die schriftlich festgehaltenen Forenregeln verstoßen wird. Insofern ist die Grundlage des Hausrechts hier offengelegt und wird - meiner bescheidenen Meinung nach - auf gut nachvollziehbare Weise angewandt.
Zum Thema Meinungsfreiheit:
Die Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat. Es ist also der Staat, der die Meinungsfreiheit aller Menschen auf seinem Territorium zu achten hat. Der Staat darf die Meinungsfreiheit grundsätzlich nicht einschränken. Er darf vor allem nicht bestimmte Meinungen, etwa kritische Stimmen, verbieten. Die Meinungsfreiheit gilt also "vertikal" zwischen dem Menschen und dem Staat. Insofern steht das Hausrecht nur dann im Konflikt mit der Meinungsfreiheit, wenn der Staat oder eines seiner Organe das Hausrecht ausübt.
Außerdem empfehle ich diesen Artikel: https://www.bpb.de/shop/zeitsc…reiheit-und-ihre-grenzen/
insbesondere den letzten Abschnitt ...