Beiträge von Alfons21

    Alter geiler Bock zu sein ist leider eine Erfahrung, die Mann fast zwangsläufig macht.

    Ich würd' mir auch wünschen bei den Mädels noch so anzukommen wie früher. Aber so ist das halt.


    Zum Thema dieses Threads: Ich hatte mal das Vergnügen von einer jungen Frau in diese Spielart eingeführt zu werden. Sie hatte ein ganzes Sortiment von Sonden und hat mir beigebracht sie damit zu penetrieren. Ich muss sagen, dass ich das nach anfänglicher Skepsis ziemlich erregend fand.


    Allerdings hab ich auch angefangen es geil zu finden, ihren Schmerzpunkt zu finden und auszureizen, was sie aber nicht so toll fand.


    Naja ...
    Ist nicht lang gut gegangen.


    Auch ein Bild von Rudy Mas.

    Ich finde seine Bilder zum Teil richtig schön aber immer in bisschen zu brav ...


    ... und was ich bei seinen Bildern beobachtet hab: wenn Brüste zu sehen sind, dann sind sie eigentlich immer recht groß und wenn sie bedeckt sind, dann ziemlich flach.
    Umgekehrt wär mir persönlich lieber ;-)

    Schöne Beschreibung einer für mich als Mann durchaus anregenden Situation.
    Ich wage mal zu behaupten, ich hätte nicht eilig weggeschaut sondern versucht Blickkontakt zu finden.

    Aussage 1 ist präzise und direkt. Aussage 2 kommt eher durch die Hintertür, meint aber sachlich dasselbe. Also alles nur eine Frage von höflicher Umschreibung? Und Direktheit soll dann schon Grund genug sein, gegen Forumsregeln zu verstoßen?

    Höflichkeit ist auch eine Form des zivilisierten Miteinanders.


    Ich bin in der Sache auch nicht ganz bei Nicole.
    Für mich liegt ein wesentlicher Unterschied bei der Formulierung einer Wesenszuschreibung gegenüber einer Ich-Aussage.


    Zur Illustration: "Du bist hässlich!" ist eine Wesenszuschreibung, die ich als diffamierend und beleidigend ablehne. Dagegen ist eine Aussage wie "Mir gefällt dieses Bild nicht." eine Ich-Aussage, die zwar auch negative Gefühle beim Gegenüber auslösen kann, ihn oder sie aber nicht diffamiert.


    Die Grenze, die Nicole zieht, liegt zwischen subjektiver Befindlichkeit (z.B. "Find' ich hässlich") und höflich bzw. nach den Regeln guten Benehmens geäußerter Kritik (z.B: "Nette junge Dame. Die großen Brüste sind halt nicht mein Geschmack.")


    Wenn wir einander nur unsere gerade aktuelle Befindlichkeit an den Kopf werfen, wrd daraus auch kein friedliches Miteinander.


    Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wollen alle Teilnehmer dieses Forums friedlich miteinander interagieren und im Sinne des Forenthemas Meinungen, Phantasien und Bilder austauschen?


    Ich für mein Teil, würde genau das wollen...

    Danke Kurt, das unterstützt meine Aussage, dass hier keine negativen Meinungen zu privaten Bildern von weiblichen Usern geben darf. Eine Diskussion ist also zwecklos.

    Darf ich hier kurz einhaken?

    Ich konstruiere eine Situation, die so vielleicht schon vorgekommen ist oder auch nicht:


    Ein/e User/in postet ein Foto, auf dem - dem Motto des Forums entsprechend - eine nackte Frau vielleicht sogar in Gegenwart bekleideter Männer zu sehen ist und fragt explizit nach der Meinung anderer User zu dem Bild. Das Thema Urheberschaft und sonstige Rechte am Bild möchte ich explizit ausnehmen - das ist m.E. eine ganz andere Diskussion.


    Welche Antworten auf diesen Post sind nun nach den Forenregeln zulässig?


    Ich konstruiere wieder: das Bild zeigt eine junge Frau mit sehr großen Brüsten. Darf ich dann antworten: "Nicht mein Geschmack" oder "Große Brüste find' ich nicht so toll"?


    Die Grenze zieht an dieser Stelle ganz klar die Moderation des Forums - mit anderen Worten: Nicole.

    Das ist legitim und soll auch so bleiben.

    Ich frage hier nach dem ungefähren Verlauf der Grenze. Das nennt man Rechtssicherheit ;-)

    Ich muss mich dazu nochmal äußern, weil meiner Meinung nach hier zu viel vermischt wird.


    Ich schrieb doch gerade: "... solange diese Äußerungen keine strafrechtliche Relevanz haben." Bei Naziparolen wäre genau das der Fall. Somit wären Sie im Recht. Aber was sind "Störer", und haben ihre Äußerungen strafrechtliche Relevanz? Das müsste zunächst nachgewiesen werden.


    Das Hausrecht bzw. Hausverbot umfasst die Befugnis des Rechtsinhabers frei darüber zu entscheiden, wer Eintritt in seine Wohnung, in seine Geschäftsräume oder in einem sonstigen befriedeten Besitztum erhalten darf.


    Für die Anwendbarkeit des Hausrechts genügt es, dass mir die Nase nicht gefällt. Da braucht es keine

    weitere Begründung. Ausgenommen davon sind Behörden, da dort auch ein berechtigtes Interesse zum Betreten besteht - dort muss im Einzelfall entschieden werden, da es anscheinend keine eindeutige Rechtslage dazu gibt.

    Da dieses Forum jedoch keine Behörde ist, gilt, was in dem entsprcehenden Wikipedia-Artikel sehr schön zusammengefasst ist:


    Zitat

    Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., § 903, § 1004 BGB). Es ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Verfügungsberechtigte sind befugt, Hausverbote mitzuteilen und wirksame Hausverbote mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein wirksames Hausverbot verstoßen, kann Hausfriedensbruch vorliegen (§ 123 StGB). Die Nichteinhaltung von wirksamen Zutrittsbedingungen kann rechtliche Folgen haben. Die Leitung einer Versammlung übt ebenfalls das Hausrecht aus (§ 7 Versammlungsgesetz).

    In einem Urteil von 2019 definiert das Bundesverwaltungsgericht: „Das Hausrecht ist das Mittel, das den an einem Raum Berechtigten in die Lage versetzt, darüber zu bestimmen, ob und zu welchem Zweck andere Personen den Raum betreten und sich darin aufhalten dürfen“.[4]


    Ob es im Sinne eines zivilisierten Miteinanders ratsam ist, das Hausrecht in der oben etwas überzogen skizzierten Weise willkürlich zu gebrauchen steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Ich würde hier davon ausgehen - und so hab ich es eigentlich immer erlebt - dass das Hausrecht zur Anwendung kommt, wenn gegen die schriftlich festgehaltenen Forenregeln verstoßen wird. Insofern ist die Grundlage des Hausrechts hier offengelegt und wird - meiner bescheidenen Meinung nach - auf gut nachvollziehbare Weise angewandt.


    Zum Thema Meinungsfreiheit:

    Die Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat. Es ist also der Staat, der die Meinungsfreiheit aller Menschen auf seinem Territorium zu achten hat. Der Staat darf die Meinungsfreiheit grundsätzlich nicht einschränken. Er darf vor allem nicht bestimmte Meinungen, etwa kritische Stimmen, verbieten. Die Meinungsfreiheit gilt also "vertikal" zwischen dem Menschen und dem Staat. Insofern steht das Hausrecht nur dann im Konflikt mit der Meinungsfreiheit, wenn der Staat oder eines seiner Organe das Hausrecht ausübt.


    Außerdem empfehle ich diesen Artikel: https://www.bpb.de/shop/zeitsc…reiheit-und-ihre-grenzen/


    insbesondere den letzten Abschnitt ...

    inhaltlich bin ich eher bei Frauen mit kleinem Busen (bis sehr klein ;-)


    Meta-Frage: warum postetst du links zu personalisierten google Ergebnisseiten?
    Das Ergebnis sieht für jeden anders aus und google registriert anhand der im Link enthaltenen Hash-Daten mehr über dich und jeden, der den Link anklickt, als du dir vorstellen kannst.



    Das geht dann in Richtung More-some oder Gangbang.
    Kann eine geile Fantasie für beide sein. Sie bekommt die gesamte Aufmerksamkeit, er macht mit oder schaut zu, ist stolzer Besitzer oder geniesst den visuellen Reiz.
    Was war für dich der Kick?

    für mich war es eher das Ausmalen der Situation und das Reden über das, was sie sich vorstellt. Ich bin davon heiß geworden, wie sehr sie sich in dieser Phantasie hineinbegeben hat und wie sie dabei immer enthemmter und geiler wurde.

    Eher eine Männer Phantasie

    ich bin zwar selber Mann, aber ich weiß, dass es mindestens eine Frau gibt, die solche Phantasien hat (oder hatte).

    War vor etlichen Jahren meine Freundin.

    sie hat davon phantasiert, dass sie allein in der Dusche in einer Sammelumkleide steht und plötzlich eine ganze männliche Fußballmannschaft auch duschen will ...

    wir haben uns das und ähnliches gemeinsam ausgemalt und danach hatten wir immer den besten Sex ...

    oh aber sie scheint dir ja zu vertrauen sonst würde sie sich dir ja nicht anzuvertrauen aber den Typen würde ich ja gerne mal die Meinung sagen was für ein arsch er ist

    Ja, wir haben aber auch immer schon ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt.

    Bezog sich nur bisher nie auf Sexuelles ...

    Ich bin ein Mann, aber die Denkweise des besagten Typen kann ich absolut nicht nachvollziehen. Oder ist das einer von der Sorte dem die Schwangerschaft egal gewesen wäre, weil die Mutter für ihr Kind zuständig ist und er um Alimentezahlungen insofern herum gekommen wäre, weil bei ihm ohnehin niemals was zu holen sein wird ?


    Falls ja, dann getraue ich mich nicht mehr dazu diesen Themenbereich weiter zu kommentieren.



    Eigentlich ein ganz Lieber aus gutem Elternhaus. So schien es zumindest ...

    Die Eltern fallen auch garantiert aus allen Wolken, wenn sie von der Anzeige erfahren.

    Er wollte ja auch, dass sie die Pille nimmt.

    Das eine ist eine Straftat, da gibt es nicjts darum herum zu reden, das andere ist Naivität. Im Zusammenspiel ist beides Scheiße

    so formuliert kann ich das 100% unterschreiben.
    Das mit der Schwangerschaft war übrigens Fehlalarm. Sie hat in Panik einen Schwangerschaftstest gemacht und der hat anscheinend auf die Hormone der Pille angeschlagen.

    Wir haben uns gerade sehr ausführlich unterhalten ...

    ... und ich weiß jetzt Sachen von meiner Nichte, die ich vielleicht gar nicht wissen wollte ;-)