Nur dies zum letzten Satz: Richtig! Aber auch das Eigentumsrecht von privaten Webseitenbetreibern steht nicht über den Menschenrechten. Und zu denen gehört nunmal auch die Meinungsfreiheit.
Hast du dich eigentlich mal wirklich mit der rechtlichen Lage beschäftigt oder redest du hier wie es dir passt?
Die Meinungsfreiheit in Foren wird in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Sie ermöglicht es jedem, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, jedoch nicht ohne Grenzen. Forumbetreiber sind in der Regel nicht verpflichtet, Meinungsfreiheit zu gewährleisten, sondern können Inhalte löschen, wenn sie gegen Gesetze oder die Hausordnung verstoßen, insbesondere wenn sie beleidigend, diffamierend oder illegal sind.
Elaboration:
Grundlage der Meinungsfreiheit:
Artikel 5 des Grundgesetzes sichert die Meinungsfreiheit, das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.
Schranken der Meinungsfreiheit:
Die Meinungsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Sie darf nicht in die Verfassung, die Menschenwürde, die Persönlichkeitsrechte oder andere Gesetze verstoßen.
Forumbetreiber und Hausordnung:
Forumbetreiber sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Sie können Inhalte löschen oder Sperren verhängen, wenn sie gegen die Hausordnung, Gesetze oder die Rechte anderer verstoßen.
Löschung und Sperren:
Forumbetreiber haben ein sogenanntes "virtuelles Hausrecht" und können Inhalte löschen oder Benutzer sperren, wenn sie z.B. gegen Beleidigungs- oder Diffamierungsgesetze verstoßen, illegalen oder schädlichen Inhalt posten oder gegen die Regeln der Plattform verstoßen.
Balance zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechten:
Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechten wie dem Schutz der Persönlichkeit oder der allgemeinen Ordnung ist eine wichtige Herausforderung für Forumbetreiber und die Gerichte.
Strafbarkeit:
Die Meinungsfreiheit schützt auch polemische und überzogene Kritik, solange sie nicht beleidigend, diffamierend oder strafrechtlich relevant ist.