Beiträge von Gwenhwyfar

    1. Ich bin oder mache mich jetzt barfuß.

    (Ergänzt bitte, was ihr noch anhabt und wo ihr seid.)

    Ich bin jetzt nicht nur barfuß, sondern ganz nackt.

    Ich bin im Bad, komme gerade aus der Dusche und habe mich eingecremt. Nun stehe ich nackt vor einem bodentiefen Spiegel, und werde als nächstes meine Haare trocknen.


    2. Ich bin oder mache mich jetzt oben ohne.

    (Ergänzt bitte, was ihr dann noch genau anhabt und wo ihr seid.)

    Ich bin jetzt nicht nur oben ohne, sondern ganz nackt.

    Siehe oben.


    3. Ich bin oder mache mich jetzt unten ohne.

    (Ergänzt bitte, was ihr dann noch genau anhabt und wo ihr seid.)

    Ich bin jetzt nicht nur unten ohne, sondern ganz nackt.

    Siehe oben.


    4. Ich ziehe jetzt meine Unterwäsche drunter aus.

    (Ergänzt bitte, was ihr dann noch genau anhabt und wo ihr seid.)

    Ich habe schon seit gestern Abend keine Unterwäsche mehr an.

    Ich habe wie immer nackt geschlafen, bin nach dem Aufstehen als erstes unter die Dusche gegangen, und werde nun immer noch nackt meine Haare trocknen, bevor ich mich anziehe.


    5. Ich ziehe mich jetzt ganz nackt aus.

    (Ergänzt bitte, wo ihr seid und was ihr vorhabt)

    Ich habe schon seit gestern Abend nichts mehr an.

    Siehe oben.

    Merci, vielen Dank, es scheint dir gefallen und dich inspiriert zu haben!

    In der Tat finde ich diesen Fragebogen eine charmante Idee, um die Frauen hier dazu zu animieren, kleine erotische Details aus ihrem Alltag preiszugeben, damit die Fantasie der Männer anzuregen und durch Rückfragen vielleicht Gespräche darüber zu initiieren, ohne dass aber der Anstoß dazu respektlos oder übergriffig wäre.


    Außerdem rückt er den Fokus zur Abwechslung von all den sonst gerne berichteten "spektakulären" BDSM-, NiP- und ähnlichen Erlebnissen zur Abwechslung mal auf die kleinen und unscheinbaren, dabei wie ich finde aber umso magischeren und geheimnisvolleren Nacktsituationen des Alltags 😏

    1. Ich bin oder mache mich jetzt barfuß.

    (Ergänzt bitte, was ihr noch anhabt und wo ihr seid.)

    Ich bin jetzt barfuß.

    Ich bin zuhause und beginne gerade vom Homeoffice aus zu arbeiten, habe den Dienst-Laptop hochgefahren und Kaffee aufgesetzt.


    2. Ich bin oder mache mich jetzt oben ohne.

    (Ergänzt bitte, was ihr dann noch genau anhabt und wo ihr seid.)

    Nein.

    Ich habe, im Gegenteil, vor einigen Minuten, nach dem Aufstehen, erst ein weites T-Shirt angezogen, trage aber keinen BH darunter.


    3. Ich bin oder mache mich jetzt unten ohne.

    (Ergänzt bitte, was ihr dann noch genau anhabt und wo ihr seid.)

    Nein.

    Ich habe, im Gegenteil, vor wenigen Minuten, nach dem Aufstehen, erst einen Slip angezogen.


    4. Ich ziehe jetzt meine Unterwäsche drunter aus.

    (Ergänzt bitte, was ihr dann noch genau anhabt und wo ihr seid.)

    Nein.

    Siehe oben, ich habe gerade nach dem Aufstehen, nachdem ich nackt geschlafen habe, einen Slip angezogen, und trage (noch) keinen BH.


    5. Ich ziehe mich jetzt ganz nackt aus.

    (Ergänzt bitte, wo ihr seid und was ihr vorhabt)

    Nein.

    Ich habe heute erst gegen Mittag Videobesprechungen, vorher werde ich unter die Dusche springen. Aber jetzt werde ich erst mal Kaffee trinken, die E-Mails vom Wochenende lesen, und einen groben Plan für den heutigen Arbeitstag und die Arbeitswoche machen.

    Ich hoffe du bist wenigstens nackt, wenn du diese gequirlte Scheiße schreibst. Dann hat es wenigstens indirekt mit NF zu tun, auch wenn dann noch der CM dabei fehlt.

    Ach Lottchen, deine gesammelten Off-Topic-Threads und -Beiträge zählen wir mal lieber gar nicht erst, gell? 😘

    Ich habe das durchaus so verstanden, daß sie versucht, Ihren Namen zu schreiben und es wie eine unsinnige Folge von Sodnerzeichen lediglich aussieht. Die Sonderzeichen mit Absicht zu schreiben, entzieht sich irher Fähigkeit in dem Moment, das ist ja der Kern der Aussage.


    Somit ist das meiner Meinung nach keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage. Ohne graphologisches Gutachten kommen wir also nicht weiter.


    Die Unterzeichnung nach § 126 Abs. 2 S. 2 BGB habe ich ausdrücklich als etwas Mögliches, aber Fernliegendes angeführt - da sind wir uns in Wirklichkeit also einig.

    Richtig, ob ein eigenhändig gefertigter Schriftzug eine Namensunterschrift im Sinne des § 126 Abs. 1 1. Alt. ist, ist eine Frage tatsächlicher Art.


    Denn welche tatsächlichen Voraussetzungen er dazu erfüllen muss, ist definiert, er muss nämlich ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender, individueller und einmaliger Schriftzug sein, der entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Ein stark vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann ausreichen, wenn der Unterzeichner auch sonst so oder ähnlich unterschreibt (Grüneberg/Ellenberger, 82. Auf. 2023, Rn. 10 zu § 126 BGB).


    Aufgrund wesentlich auf die motorische Steuerungsfähigkeit wirkender physischer Ablenkung beim Versuch, den eigenen Namen auszuschreiben, einmalig und spontan kreierte unleserliche Fantasiezeichen erfüllen diese Kriterien nicht.


    Dabei kommt es übrigens auch nicht darauf an, ob deren Urheber selbst sie als seine wirksame Namensunterschrift sieht, und die andere Partei sich dem anschließt (BGH NJW 1978, 1255).


    Hätten wir es dann jetzt so langsam? 😉

    Deine perfektionierte Auflistung macht richtig Eindruck. Hattest du dir alle mal angesehen ?

    Ich kann mich nur noch als Kind daran zurückerinnern, dass an Kinos oftmals die Überschrift "Schulmädchenreport" zu lesen stand und als diese dann viele Jahre später im TV ausgestrahlt wurden, schaute ich mir diese teilweise auch an. Mich störte dabei aber der scheinbare Aufklärungsstil womit die einzelnen Episoden etwas pseudowissenschaftlich aufgepeppt werden sollten. Im Nachhinein frage ich mich aber dennoch, welche Filmszenen zu einer Indizierung geführt haben könnten. Echte HC-Szenen können m.E. in keiner Ausgabe enthalten sein. Ganz besonders interessant finde ich die Tatsache, dass einige namhafte Schauspielerinnen (z.B. Jutta Speidel) in diesen Filmchen ihre Anfänge hatten und später trotzdem Rang und Namen erlangt hatten.

    Ich habe die Filme zuerst geschnitten im Sat.1-Nachtprogramm der 1990er Jahre gesehen, und besitze die verbreitete bzw. frei verkäufliche DVD-Box mit den ebenfalls geschnittenen Fassungen. (Die fälschlich groß und breit als "uncut" angepriesen wird.)


    Ob die ungeschnittenen Fassungen derzeit überhaupt irgendwo erhältlich sind, weiß ich nicht. Nachforschungen auch im Ausland sind bisher erfolglos geblieben, auch Händler in z. B. Österreich führen nur die aus Deutschland importierte geschnittene DVD-Box.


    Was die BPjM an den Filmen auf die Zinne bringt, sind übrigens in diesen enthaltene Episoden, die von sexuellen Übergriffen, Nötigungen, sexuellen Beziehungen mit Schutzbefohlenen, Inzest u. dgl. handeln.


    Du kannst ja mal versuchen, mit Leuten, die charakterlich und intellektuell so degeneriert sind, dass sie mit ihren kurzen und kostbaren Leben nichts Besseres anzufangen wissen, als sich bei einer Zensurbehörde zu verdingen, über den zeitgeschichtlichen Kontext der Filme, und die Auswirkungen einer hypokritischen, menschen- und freiheitsfeindlichen Moral bzw. Ideologie, wie genau sie selbst sie verfechten und mit Gewalt durchsetzen, auf Gesellschaft und Kultur zu diskutieren - viel Spaß.


    Notabene:


    Die US-Regierung hat ja nun tatsächlich die Einführung einer Art "Index" für Verbrecher gegen die Meinungsfreiheit verkündet, nur schade, dass das Personal der BPjM sich darauf nicht auch wiederfinden wird ...

    Richtig.


    Sowohl einige der von Petter Hegre fotografierten Modelle haben sich vor der Kamera von Frauen wie Männern massieren lassen, aber auch eines seiner Modelle selbst - der bekannteste ihrer wechselnden Künstlernamen dürfte wohl "Charlotta Phillip" sein - hat eine Ausbildung als Tantra-Masseurin absolviert, und für auf hegre.com veröffentlichte Videos Frauen wie Männer massiert.


    Sie hatte zumindest mal ein Tantra-Studio in Barcelona, und über hegre.com konnte man früher auch selbst Besuche bei ihr buchen.

    Ich habe ja auch primär gar nicht auf Lottes möglicherweise oder nicht scherzhaft rhetorische Frage geantwortet, sondern auf eine rechtlich inkorrekte Antwort auf diese.

    Lotte sagte folgendes:

    Unterschreiben hätte ich in dem Moment eh nix gekonnt.

    Höchsten mit: *&=/€[_/zioirf%^&[

    Ob das gültig wäre?

    Sie hätte also gerade nicht ihren Namen - ob leserlich oder unleserlich - schreiben, sondern nur irgendwelche - unsinnigen - Zeichen oder Symbole zu Papier bringen können.


    Solche sind wie erläutert keine Namensunterschrift, sondern nur zur Wirksamkeit der notariellen Beglaubigung bedürftige Handzeichen (§ 126 Abs. 1 BGB).


    Im Übrigen spricht das Gesetz, wie du unter obigem Link ebenfalls nachlesen kannst, unter der zitierten Rechtsform zunächst von der Urkunde im Singular. Die Aufnahme mehrerer gleichlautender Urkunden wird § 126 Abs. 2 S. 2 BGB lediglich als alternative Möglichkeit geregelt.

    Ja, wenn es nachweisbar Deine Handschrift ist. Du kämst aus dem Vertrag dann nur mit einer Anfechtung raus, wozu Du erklären müßtest, wie es dazu kam :)

    Nein, falsch:


    Wenn für ein Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, muss die Vertragsurkunde von beiden Parteien mit jeweils ihrem Namenszug unterzeichnet werden.

    Dieser muss zwar nicht leserlich sein, aber eben den Namen des Unterzeichners oder ggf. eines von diesem vertretenen Dritten wiedergeben.


    Handzeichen anderen Inhalts, wie etwa bloße Initialen, Paraphen oder Zeichenfolgen wie die sprichwörtlichen „drei Kreuze“ genügen der Schriftform nur, wenn die Identität des Unterzeichners durch einen Notar beglaubigt wird.