Alles andere ist Diskussion über Sinn und Unsinn von Regeln, Gesetzen und Recht und Instanzen.
Ob diese nun richtig oder falsch handeln, ihre Funktionäre "sehend" sind oder blind, es gilt.
Auch oder grade in diesem "freien Land".Das sollten Juristen eigentlich wissen.
Interessant, daß gerade Du, beware, rechtspositivistisch argumentierst.*
Die Gesetze gelten. Punkt!
„Das Vorhandensein einer Rechtsnorm ist eine Sache; ihre Richtigkeit
oder Unrichtigkeit eine andere. Ob sie besteht oder nicht, ist eine
Frage; ob sie einer zugrundegelegten Idealvorstellung entspricht, eine
andere. Ein bestehendes Gesetz ist auch dann Gesetz, wenn es uns nicht
zusagt oder wenn es von dem Kriterium abweicht, nach dem wir unsere
Billigung oder Mißbilligung orientieren.“
John Austin, The Providence of Jurisprudence Determined, Weidenfeld and Nicolson, Library of Ideas, London 1954, S. 184.
Wie bereits erwähnt, bin ich ein Schüler eines Schülers des wichtigsten Mitstreiters von Hans Kelsen, Adolf Julius Merkel.
(Näheres über die Wiener Rechtstheoretische Schule und Hans Kelsen bei Interesse im u.a. Artikel über Rechtspositivismus)
Mir ist daher Dein Argument nicht fremd.
Unabhängig von der Auslegung des (deutschen) positiven Rechts zu dieser Frage und den allfälligen Kollisionsnormen
besteht die rechtspolitische Diskussion über Sinn und Zweck der Norm.
Und das Ganze ist natürlich ein wenig schweres Geschütz.
Einfacher ist der Vergleich mit den 6 Geschichtenregeln des SB.
Da ist die Story eindeutig ein Verstoß gegen Regel 1.
Wir wissen aber hier alle, daß gegen sämtliche 6 Regeln de facto bereits wiederholt verstoßen wurde,
ohne daß es eine Sanktion gab.
So viel zur Effektivität dieses Regelwerks.
baer
* Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B. Eugen Ehrlich, H.L.A. Hart) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit abgestritten wird.