Eine Mutter-Tochter-Geschichte hatten wir lagne nicht mehr Es ist eine Fantasie, die in allen Facetten und in wunderschönen Vokabeln ausgebreitet wird. Das Traurige ist: Die Story ist in den Details (Schmerzen, erogene Zonen...) durchaus real; man lernt, wie man Blowjobs gibt Aber der Rahmen ist so unrealistisch und appetitlich finde ich das nicht. Sprachlich ist es ok, aber... nee.
Zur Hure erzogen von AOslut
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Daß es sich bei der Protagonistin um ein Kind und nach ihrem Geburtstag um eine Jugendliche handelt, stört Deine zartbesaitete Psyche gar nicht, liebe LaVie?
baer
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Die Überprüfung der Einhaltung des Alters überlasse ich euch. Ich kümmere mich um die einheitlung des Ausdrucks Aber die Bewertung spricht für sich. Es ist ne Fantasie, die oft angesprochen wird, aber da die Wertung so niedrig ist, scheint das vielen doch zu weit zu gehen.
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Es wäre auch ohne das problematische Alter der Protagonistin ein kalter gefühlloser Bericht. Eine Aneinanderreihung beliebig aufgezählter Sexualpraktiken.
Vom Alter her dürfte es sich zweifellos um ein Kind handeln. Ich hoffe, dass da niemand selbst Erlebtes versucht aufzuarbeiten. -
Also mir hat die Geschichte gefallen, möchte fast sagen, sehr gefallen.
Ich höre schon einige sagen, wen wunderts bei der Thematik.
Aber nein, das spielte keine große Rolle.
Einige kleinere psychologische Ungereimtheiten habe ich allerdings bemerkt, aber naja.
Beeindruckt hat mich auch der freizügige Umgang des Autors mit dem problematischen Alter des Mädchens.
Ich hätte mir da schon wieder viel zu viele Gedanken gemacht.
Rebecca -
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Beeindruckt hat mich auch der freizügige Umgang des Autors mit dem problematischen Alter des Mädchens.
Ich hätte mir da schon wieder viel zu viele Gedanken gemacht.
....Diese Geschichte geht gar nicht ... PUNKT
Ich enthalte mich jeder inhaltlichen Wertung.
@ LaVie
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Du mit einer 'inhaltlichen Bewertung' einen Thread dazu eröffnen kannst und Dich auch noch anhaltend über den Fakt der strafbaren Kinderpornographie hinwegsetzt, obwohl baer66 Dich ausdrücklich darauf hinweist, sowie mausbacher bereits knapp zwei Stunden vorher in 'Vorschläge & Kritiken'.@ RebeccaMontez
Bei so etwas gibt es keinen Platz für persönliche Befindlichkeiten. Die Gesetze gibt es nun mal, um Menschen im 'problematischen Alter' zu schützen. Darüber hättest Du Dir ruhig ganz richtig viele Gedanken machen sollen.Es ist nicht zu fassen ....
gelinchen
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Liebes gelinchen,
ich glaube Dir gerne, dass Du Lektorin bei einem Verlag bist.
Du hast dafür auch schon in Deinen Kommentierungen beeindruckende Beweise geliefert.
Um so mehr erstaunte es mich, dass Du den Begriff „beeindruckt“ nicht richtig definieren konntest.
Der ist, genauer gesagt, an sich weder postiv noch negativ belegt.
Zwei Beispiele:
mich haben in letzter Zeit einige Menschen nur durch ihre unfassbare Dummheit tief beeindruckt -
ich war beeindruckt von seiner Intelligenz.
Der erste Satz zeigt eine negative Aussage des Wortes „beeindruckt“, der Zweite eine positive Belegung.
Um die Sache abzuschliessen, für mich triefen meine beiden letzten Sätze vor Ironie.
Allerdings wird meine Form der Ironie manchmal auch nicht verstanden.
Etwas, dass mir in meinem Leben schon manche Schwierigkeit eingehandelt hat.
Quad erat demonstrantum, würde bear sagen.
Rebecca -
Liebes gelinchen,
Quad erat demonstrantum, würde bear sagen.
Rebeccaoder so ähnlich!
baer
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Liebe Rebecca,
'Namen sind Schall und Rauch' ... und die Berufsangaben auch
Nicht umsonst habe ich genau diese beiden Deiner Sätze zitiert. Denn gerade da Du von dem freizügigen Umgang des Autors mit dem problematischen Alter 'beeindruckt' warst, hätte ich eine andere Kommentierung erwartet. Den Fakt der Kinderpornographie zu erkennen und gleichzeitig >> Also mir hat die Geschichte gefallen, möchte fast sagen, sehr gefallen. << zu vermelden, ist schlicht und ergreifend traurig.
Und da Du so gern 'zitatest', was baer sagen würde, zitate ich auch mal:
Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und zu sagen: Nein! (Kurt Tucholsky)gelinchen
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Liebes Gelinchen,
Dein Zitat fand ich süss, aber gleichwohl unpassend. Vielleicht gehe ich ein anderes Mal darauf ein.
Was mich im Moment aber mehr interessiert:
Nehmen wir an, Emile Zola würde noch leben und hätte im SB die „Nana“, oder den „Totschäger“ eingestellt.
Beide Bücher stehen auf keinem Index, obwohl dort erotische Szenen geschildert werden, in welcher eine 14-jährige Prostituierte die Hauptakteurin ist.
Geht es also nur darum, wer der Autor ist?
Würdest Du es als richtig empfinden, wenn SB auch diese Geschichte löschen würde?
Egal wie die Antwort ausfällt, hätte ich ein unbehagliches Gefühl, Du auch?
Rebecca -
Aus der umfangreichen Diskussion zu
Mallorca im Sommer 2013Um die damalige Kontroverse nicht wieder anzuheizen, stelle ich gleich eingangs fest, daß die für die Verbreitung von Kinderpornographie maßgebliche Bestimmung der § 184c StGB ist.
Die BGH-Entscheidung zu § 184b StGB erläutert aber die Maßstäbe für kinderpornographische Schriften im Detail!baer
"Innerhalb des § 184b StGB beschränken jedoch § 184b Abs. 2 und 4 StGB den strafbaren Besitz und die Besitzverschaffung
kinderpornographischer Schriften auf solche Schriften, die ein "tatsächliches" oder "wirklichkeitsnahes" Geschehen wiedergeben. Dadurch
soll die Erfassung erkennbar künstlicher Produkte ausgeschlossen werden.Allerdings ist im Schrifttum umstritten, ob auch Darstellungen mit Worten die Wiedergabe "tatsächlicher" oder "wirklichkeitsnaher"
Geschehnisse i.S.d. § 184b Abs. 2 StGB beinhalten können.Zum Teil wird dies für Texte bejaht, bei denen es sich nicht um erkennbare "Fiktivpornographie" wie bei
Romanen oder Gedichten, sondern um Schriftstücke oder Darstellungen mit wirklichkeitsgetreuer Beschreibung eines realen Geschehens handelt.
Überwiegend wird in der Literatur jedoch die Auffassung vertreten, die Strafnorm des § 184b Abs. 2 StGB erfasse verbale Darstellungen selbst dann nicht, wenn sie
sich auf ein tatsächliches Geschehen beziehen oder einem solchen nachempfunden sind.
Anders sei dies nur dann, wenn die geschehenen sexuellen Handlungen in der "Nacherzählung" auch fotografisch abgebildet würden.Ein gewisser Realitätsbezug ist zwar auch bei Darstellungen in Worten vorstellbar, etwa wenn darin auf ein tatsächlich erlebtes Geschehen
"Bezug genommen" wird. Die Gesetzgebungsgeschichte zeigt indes, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der maßgeblichen Regelungen und der
Einführung der Begriffe "tatsächlich" und "wirklichkeitsnah" ein anderes Vorstellungsbild hatte, das auf Darstellungen in Worten nicht zutreffen kann..."
BGH · Beschluss vom 19. März 2013 · Az. 1 StR 8/13 -
Lieber Mausbacher,
so geht das aber nicht.
Entscheidest Du für andere was sie als Kunst ansehen dürfen und was nicht?
Eine einzelne Person definiert Kunst?
Ja, diese Zeiten gab es mal in Deutschland, sind aber schon lange vorbei.
Ich will darauf auch nicht näher eingehen, da Deine Aussagen zum Thema Kunst zu absurd sind.Ich will lieber nochmal was zur Story sagen.
Mein Kommentar lässt überhaupt keinen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen oder Auslegungen.
Der Schreibstil gefiel mir, gefiel mir sogar sehr, das problematische Alter einer Protagonistin stellte ich in den zwei letzten Sätzen ironisch bloß.
Vielleicht, und das wäre der einzige Vorwurf, welchen ich aktzeptieren könnte, wäre, das war zu schwach.
Dass ausgerechnte Du das nicht bemerkt haben willst, glaube ich nicht und lässt mich an Deinen lauteren Absichten doch etwas zweifeln.
Das Gelinchen das nicht durchschaute sei ihr verziehen.
Sie spielt sich aber hier auch nicht als der große Zampano auf.
Eine ähnliches Streitgespräch, allerdings mit anderer Thematik, führtest Du auch schon mit Lenny (glaube weingstens dass er so hieß).
Auch da warst Du in weiten Teilen unsachlich und weißt Du, Lenny hatte mit jedem seiner Worte recht.
RebeccaPS.
Ich sehe gerade, Bear hat, auszugsweise, ein BGH-Beschluss dazu eingestellt.
Vielleicht mal lesen, lieber Mausbacher, befürchte aber, da Du schon mit meinen Posts überfordert scheinst, besser von Bear erkären lassen. -
Zitat RebeccaMontez
"der große Zampano
Lieber Mausbacher,
so geht das aber nicht.
Entscheidest Du für andere was sie als Kunst ansehen dürfen und was nicht?
Eine einzelne Person definiert Kunst?"Entschieden hat hier der Betreiber.
Alle anderen äußern hier Meinungen. Oder rechtfertigen sich. Je nachdem. -
dass aber so eine Diskussion entstehen würde, habe ich nicht gedacht.
Dass die Geschichte aus rechtlichen Gründen gelöscht wurde, nehme ich zur Kenntnis. -
Dass die Geschichte aus rechtlichen Gründen gelöscht wurde, nehme ich zur Kenntnis.
Das ist doch schon mal was. -
Zitat RebeccaMontez
"der große Zampano
Lieber Mausbacher,
so geht das aber nicht.
Entscheidest Du für andere was sie als Kunst ansehen dürfen und was nicht?
Eine einzelne Person definiert Kunst?"Entschieden hat hier der Betreiber.
Alle anderen äußern hier Meinungen. Oder rechtfertigen sich. Je nachdem.
Wie recht du doch wieder hast, beware.