Tja... das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist wirklich nicht hilfreich.... mit einer Urteulsbegründung:
"Die Moral und Rechte anderer zu schützen, wie es das deutsche Strafgesetz vorsehe, indem es freiwilligen Sex zwischen erwachsenen leiblichen Geschwistern verbiete.
In dieser Frage gebe es in den Mitgliedsländern des Europarats keinen Konsens, stellten die Straßburger Richter fest. Somit stehe den deutschen Behörden ein "weiter Beurteilungsspielraum" zu."
Solange man nicht in ganz Europa (nicht nur EU, der Europarat ist deutlich größer) einer Meinung ist, darf jeder Staat Gesetze in Kraft belassen, deren einziger Zweck darin besteht, seinen Bürgern zum Schutz der "allgemeinen Moral" ins Schlafzimmer reinzureden? Anfang der 70 wären "Moral und Rechte ANDERER" ein perfektes Argument für das Verbot von Homosexualität gewesen... die europäische Rechtsprechung ist leider wie es aussieht auch keineswegs darüber hinweg, die eigene Moralvorstellung in Gesetze gießen zu wollen....