Da Du es jetzt bereits zum zweiten Mal erwähnst.
Das ist die deutsche Rechtslage
(),
in Österreich etwa gilt:
Die Österreichische Gesetzgebung legt im § 209 des Strafgesetzbuches (StGB) für schwule Beziehungen ein Mindestalter von 18 Jahren fest. Intime Beziehungen zwischen Männern über 19 Jahren und Männern zwischen 14 und 17 können für den Volljährigen in einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren resultieren. Das Mindestalter für lesbische und heterosexuelle Beziehungen liegt hingegen bei 14 Jahren (§§ 206, 207 StGB)!
Nicht daß ich damit auch noch eine Debatte über Homosexualität oder Bigamie im Strafrecht lostreten möchte.
@ Nico: Art 6 GG Schutz von Ehe und Familie
im Einklang mit vielen Verfassungsdokumenten.
baer