"Bei der Erstellung von Internet-Seiten werden häufig Elemente verwendet (Texte, Bilder, Grafiken oder Musik), die nicht vom Eigentümer der Seiten selbst erstellt oder gestaltet wurden, sondern von Dritten, die Urheberrechte an diesen Elementen besitzen können. Auch eine unbeabsichtigte Verletzung der Urheberrechte kann Klagen auf Schadenersatz oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Sollen Elemente, deren Urheber ein Dritter ist, veröffentlicht werden, so muss eine eindeutig Genehmigung des Urhebers eingeholt werden. Nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht hat der Urheber über folgende Punkte das alleinige Verfügungsrecht:
ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen
in welcher Art und Weise Werke veröffentlicht werden….
Alle Werke unterstehen in Deutschland dem Urheberschutz, auch wenn Sie nicht mit den Kennzeichen ™, ® oder © gekennzeichnet sind….
Generell sollte auch im Zweifelsfall zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die Genehmigung zur Veröffentlichung eines Werkes beim Urheber eingeholt werden….."
……….
Demnach ist eine vollständige Übernahme eines Fremdtextes durch einen Dritten nicht statthaft, solange dieser Dritte nicht die Genehmigung des ursprünglichen Autors des fraglichen Textes eingeholt hat.
Dies gilt also auch für die Veröffentlichung vollständiger fremder Texte (keiner Zitate) durch Autoren von SB.
Selbst die Angabe der Quelle entbindet nicht von der Pflicht, den Urheber des vollständigen Originaltextes um Erlaubnis zu fragen.