Nackt auf einer Beauty-Farm 2

  • Hallo Trickykid,


    solltest Du diese Geschichte fortsetzen wollen, dann denke bitte an folgende Regel:


    1. Eine Story muss den in Deutschland gültigen, einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Insbesondere nicht gestattet sind Schilderungen sexueller Handlungen von oder an Personen unter 16 Jahren oder mit Tieren.


    Will nur darauf hinweisen, wegen Doktorspielen mit Mama.


    Gruß Ralf

  • Haben wir schon Zustände, wie in den USA, wo 11jährige weggesperrt werden, weil sie ihre 4jährige Schwester nackt gesehen haben?


    Best Wishes, Dark-Ruler.

  • @ laeuferexi:
    Das steht aber in keinem Gesetz. Die meisten Erotikseiten verbreiten zwar diese Mär', und verbieten sicherheitshalber Teen-Geschichten, nur damit sie mit dem Gesetz nicht auch nur im Entferntesten anstreifen (was ich durchaus verstehe), aber Tatsache ist: Gedanken und das geschriebene Wort sind und bleiben auch weiterhin in Deutschland frei. Alles andere wäre im übrigen auch völlig unlogisch und grundrechtswidrig.

  • Das ist nicht ganz richtig.
    Auch reine Texte fallen unter "Pornographie", wenn die Beschreibung sexueller Handlungen den vordringlichen Zweck der Erregung des Konsumenten haben.
    Dadurch wird ein solcher Text, wenn er Kinder und Jugendliche im Sinne des Gesetzes in die beschriebenen Handlungen einbezieht, automatisch zur "Kinder-Pornografie", deren Herstellung, Verbreitung und Besitz jeweils einzeln strafbare Handlungen darstellen.


    Denken darfst du, was du willst. Verbreiten darfst du jedoch nicht jeden Gedanken und bei manchen Dingen ist bereits das Niederschreiben deiner Phantasien als Vorbereitung zur Verbreitung bewertbar.

    Hier gibt es Leute, die im Namen der political Correctness ehrliche Menschlichkeit vernichten um sich zu profilieren.


    So lange diese wandelnde Beleidigung hier sein Unwesen treibt, bin ich hier weg!
    Ciao

  • Zitat

    Original von kater001
    @ laeuferexi:
    Das steht aber in keinem Gesetz. Die meisten Erotikseiten verbreiten zwar diese Mär', und verbieten sicherheitshalber Teen-Geschichten, nur damit sie mit dem Gesetz nicht auch nur im Entferntesten anstreifen (was ich durchaus verstehe), aber Tatsache ist: Gedanken und das geschriebene Wort sind und bleiben auch weiterhin in Deutschland frei. Alles andere wäre im übrigen auch völlig unlogisch und grundrechtswidrig.


    Ich muss dir leider widersprechen. Leseratte (danke!) hat den Sachverhalt auch schon sehr gut erläutert: Es gibt sehr wohl einschlägige gesetzliche Regelungen mit glasklarer Bedeutung, auch wenn wir uns das alle anders wünschen oder vorstellen. Mit Grundrechtswidrigkeit und offenem Wort hat das nichts zu tun; genauso wenig wie eine rote Ampel im Straßenverkehr den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.


    Ansonsten hoffen wir, dass wir hier bald eine andere Form der Regelung finden, doch bis dahin gelten die bekannten Regeln - wobei wir mit der Grenzziehung bei 16 anstatt 18 bereits einen ziemlich dunkelgrauen Bereich ausschöpfen.


    Ich persönlich finde den beanstandeten Text zwar auch leicht grenzwertig, aber er ist ja noch da. :]


    Nico S.

  • Ich halte die Einhaltung dieser Regeln nicht nur für zwingend, sondern auch für sehr wünschenswert.
    Es hat noch keiner Geschichte einen Abbruch getan, wenn die Protagonisten ü16 sind.
    Die gesetzliche Regelung hat einen m.E. guten Sinn und sollte akzeptiert werden - was ja hier glücklicherweise auch der Fall ist.


    Insofern ist Dein "Wir", Nico, zumindest für mich nicht zutreffend.


    Herzliche Grüße
    tom

  • Die Gesetzeslage sagt:


    Willst Du poppen, muß Deine Partnerin bzw. Dein Partner mindestens 14 sein.


    Willst Du übers Poppen lesen, ist das OK, denn der Tatbestand verlangt "Wirklichkeitsnähe", die nur bei bildlichen Darstellungen gegeben sein kann.


    Willst Du aber übers Poppen schreiben, oder veröffentlichen, so müssen alle Beteiligten über 18 sein.


    Ein systematischer Grund steckt da nicht hinter, es ist einfach so, daß man nach Deutschen Recht nur bis einschließlich 13 "Kind" ist, danach Jugendlicher. Der Jugendpornoparagraph wurde eingeflickt, weil nach UN- und damit EU- Verständnis 17-jährige noch Kinder sind.


    So sinnvoll der Schutz Minderjähriger eigentlich ist, kann mir trotzdem keiner erzählen, daß die Regelungen hier insgesamt rund und stimmig sind.


    Bei reinen Wichsvorlagen ist das Alter tatsächlich insofern egal, daß man getrost 18+ in den PLatzhalter schreiben kann, aber manche Handlungen setzen halt bestimmte Lebenssituationen voraus. Glück im Unglück: ist mehr Handlung als Sex vorhanden, ist das Ganze nicht pornographisch, dann sind Altersgrenen völlig ohne Belang.

  • User Erpan hat jedoch in einem Thread , der sich speziell mit dieser Materie befasst, in seinem Posting (in Beantwortung eines meiner Beiträge) am 05.11.2009 einen sehr schlüssigen Kommentar abgegeben, und seit ich diesen gelesen habe, bin ich von der landläufigen Meinung abgewichen. Insbesondere hat mich folgender Satz überzeugt:


    Zitat

    Original von Erpan:
    Nein, das Gesetz dient dem besseren „Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“. Da aber bei fiktiver Jugendpornografie niemand sexuell missbraucht wird, ist der Besitz erlaubt, ansonsten greift das, was für jede Art von Pornografie gilt: Die Verbreitung an Kinder und Jugendliche ist strafbar, nicht aber an Erwachsene.


    @ Leseratte, gerade Du hast Erpan damals vollinhaltlich zugestimmt. Warum jetzt die Meinungsänderung?

  • Ich denke, Leseratte hat hier in diesem Thread keine Meinung zu dem Thema geäußert, sondern nur die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung erläutert.


    Leserattes Zustimmung in dem von dir verlinkten Thread lese ich dagegen als Zustimmung zu Erpans Äußerungen insgesamt, insbesondere seiner Kritik an den derzeit geltenden Gesetzen.


    Ich sehe da keinen Widerspruch. :]


    Nico S.

  • Ich schon: ;-)

    Zitat

    Original von Leseratte:
    Stimme dir hier mal zu 100% zu ^^


    Aber warten wir ab, was sie dazu zu schreiben hat.


    Zitat

    Original von tomfantasie: 
    Die gesetzliche Regelung hat einen m.E. guten Sinn und sollte akzeptiert werden


    Welchen guten Sinn hat die gesetzliche Regelung Deiner Meinung nach (was fiktive Pornographie betrifft)?


    Zitat

    Original von NicoS: 
    Mit Grundrechtswidrigkeit und offenem Wort hat das nichts zu tun; genauso wenig wie eine rote Ampel im Straßenverkehr den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.


    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Die Rote Ampel hat ihren Sinn darin, dass sie Verkehrsunfälle verhindert und anderen Verkehrsteilnehmern zeitweilig freie Fahrt gewährt. Das Verbot der Verbreitung fiktiver Pornographie an Erwachsene ist aber meines Erachtens sehr wohl grundrechtswidrig, weil es eine Einschränkung der künstlerischen Freiheit ist, ohne einen Nutzen zu stiften.

  • Ziehe sich doch jeder rein hier, was er lustig ist.
    Hier wird doch alles angeboten. Von geklauten Bildern bis Kinderporno.
    Natürlich reden wir klug und geschwollen darüber, aber ändern tut sich nichts.
    Und wenn mal die Justiz zuschlägt...
    Dann war es eben Keiner gewesen. Wie immer.
    Wie tief ist diese Site eigentlich schon versumpft, seit ich sie vor fast 20 Jahren zum ersten Mal kennengelernt hatte?

  • Da der Thread sich in keiner Weise mehr mit dem Inhalt der Geschichte von Trickykid beschäftigt, sondern ins völlig Allgemeine abschweift, verschieb ich ihn mal ins dazu vorgesehene Forum.


    Nico S.

  • Ja, da hast du ganz Recht. Für mich war diese Site auch lange Jahre lang Heimat meiner persönlichen Lebenseinstellung.
    Bis die Schmeißfliegen kamen und alles in den Dreck gezogen haben.
    Aber das ist wohl das unvermeidliche Schicksal aller derartiger Vergnügungen. Irgendwann kommen die Schmeißfliegen und machen alles zu ihrem Lieblingsgericht: Scheiße.
    Nichts als Scheiße

  • Kater, nicht alles, was den Schutzbereich eines Grundrechtes betrifft, ist deswegen schon grundrechtswidrig. Meinungsfreiheit ist zwar strenger geschütztals Bewegungsfreiheit, aber Kinder sind auch wichtiger als Verkehrsfluß.


    Kuscheltier, wie war es denn früher? Stört Dich nur die zunenehmende Menge and Mainstream/off topic Inhalt mit Marginalisierung des eigentlichen Themas, oder meinst Du noch mehr?

  • Es gibt manche Dinge, über die zu diskutieren sich nicht lohnt.
    Ebenso gibt es manche Leute, mit denen zu diskutieren sich nicht lohnt.
    Nichts gegen dich persönlich, Katerchen, aber dich über Zusammenhänge und Widersprüche zwischen Recht und Rechtsprechung aufzuklären, ist nur was für ganz harte... zu denen gehöre ich nicht. Zu "Leser"zeiten hättest du dich seitenlang darüber "streiten" können.
    Ich informiere, wenn jemand fragt, ich stelle richtig, wenn falsches behauptet wird, aber fürs langwierige Haarespalten bin ich ganz sicher die falsche Wahl.
    Euch noch viel Spaß!

    Hier gibt es Leute, die im Namen der political Correctness ehrliche Menschlichkeit vernichten um sich zu profilieren.


    So lange diese wandelnde Beleidigung hier sein Unwesen treibt, bin ich hier weg!
    Ciao

  • @ notapolitician:
    Hier geht es nicht darum, ob Meinungs- oder Bewegungsfreiheit strenger geschützt sind. Es geht darum, dass es Regelwerke gibt, die Sinn machen (z.B. die Ampelregelung), und solche, die keinen Sinn machen - und dazu gehört das Verbot der fiktiven, rein textlichen Pornographie mit Minderjährigen als Protagonisten.


    Dieses Verbot ist ganz eindeutig eine Einschränkung der künstlerischen Freiheit - ich glaube, darüber sind wird uns einig. Nun kann eine Grundfreiheit bei Vorliegen eines triftigen Grundes natürlich eingeschränkt werden. Das trifft bspw. beim Verbot von pornographischen Bildern oder Filmen mit Minderjährigen zu. Hier geht es darum, wie Du ja selbst richtigerweise bemerkt hast, die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Das Verbot solcher Bilder und Schriften (auch Tonträger) ist daher ohne Zweifel gerechtfertigt.


    Bei fiktiver schriftlicher Pornographie fällt diese Begründung für die Einschränkung der künstlerischen Freiheit aber weg. Da mir zudem keine andere Begründung einfällt, ist das Verbot der Verbreitung fiktiver textlicher Pornographie jeglicher Art (an Erwachsene) aus meiner Sicht ganz eindeutig grundrechtswidrig.


    Denke doch einmal an den berühmten pornographischen Roman "Josefine Mutzenbacher". Er enthält Passagen, die die Protagonistin noch minderjährig bei sexuellen Handlungen schildern. Dieser Roman, der schon lange auf dem Markt ist und sich wohl zigtausendfach verkauft hat, müsste jetzt eigentlich auch für den Verkauf an Erwachsene verboten sein. Verboten! Ein Buch! Im Deutschland des 21.Jahrhunderts! Das kann doch nicht sein, oder?


    Ein Blick auf die Seite eines deutschen Online-Buchhändlers beweist: Das Buch ist auch tatsächlich nicht verboten, kann dort ganz einfach bestellt werden. Daher denke ich, dass Erpan mit seiner Meinung Recht hat: Das Verbot kann nur die Verbreitung an Minderjährige betreffen, so wie die Verbreitung jeglicher Pornographie an Minderjährige verboten ist.


    @ KuscheltierToT:
    Ich kann Dir nicht zustimmen. Zwar ist diese Seite von ihrem eng formulierten Prinzip, ein Portal für einseitige weibliche Nacktheit sein zu wollen, abgewichen. Ich sehe das aber nicht als Nachteil. Die Seite hat Niveau und ist gut administriert.


    @ Leseratte:
    Du hättest ja einfach zugeben können, dass Du Deine Meinung seit der letzten derartigen Debatte geändert hast. Hätte ich akzeptiert, und es wäre Dir kein Stein aus der Krone gefallen. Stattdessen gibst Du ein Meta-Stetement mit oberlehrerhaften Unterton ab. Schade. Und was "Leser"zeiten sein sollen, werde ich wohl nie erfahren.

  • das die bestehende gesetzliche Regelung und Regelungspraxis sinnvoll sei, habe ich nie behauptet, ganz im Gegenteil, siehe mein erster Post hier.


    Du scheinst davon auszugehen, daß Grundrechte, Gesetze, Rechtsprechungspraix und Strafverfolgungspraxis gleichsam zwangläufif insgesamt stimmig seien, so daß Du damit argmentieren kannst: "Was keinen Sinn ergibt, kann nicht die Realität sein". Das ist aber nicht so.


    Ich habe ja schon darauf hingewiesen, daß mit dem § zur Jugendpornographie eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Hier gilt, daß Gemeinschaftsrecht vor dem Recht der MGS gilt, auch vor derem Verfassungsrcht einschließlich Grundrechte. Nun gibt es zwar auch auch Gemeinschaftsebene Grundrechte einschl. einer Kustfreiheit, aber der zuständige EuGH hat in mehreren Jahrzehnten *noch nie* einen Gemeinschaftsrechtsakt wegen Grundrechtsverstoß für nichtig erklärt.


    Achso, und zu Erklärung: Leseratte hatte früher den Nick "Leser", iund eine andere, mehrköpfige Besetzung