ZitatOriginal von AlfaBeta
Ich trenne erstens zwischen Sex mit Minderjährigen und Sodomie. Das eine halte ich für ein Verbrechen, das zweite mag ich einfach nicht.
Auch auf die an Sicherheit grenzende Gefahr hin, daß einige Schlaumeier das nicht nur falsch verstehen, sondern auch wieder sinninhaltlich verdrehen werden:
Was um alles in der Welt gibt einem das Recht, sexuelle Betätigung von Minderjährigen als Verbrechen zu klassifizieren?
Ein "Verbrechen" (zumindest gegen das Gesetz) kann höchstens ein juristisch erwachsener Mensch begehen, der wider besseren Wissens Sex mit Kindern hat.
Das ist auch in dieser noch so geschmacklosen Geschichte NICHT der Fall, da die Protagonisten dort sämtlichst "Kinder" sind.
Nicht die sexuelle Aktivität zwischen Kindern ist strafbar, sondern die Ausnutzung selbiger zur Befriedigung von Gelüsten juristisch erwachsener Menschen!
Das zweite - Sodomie - ist vor dem Gesetz ebenso strafbar, wie das erstere... über Sinn und Unsinn dessen brauchen wir uns hier vermutlich nicht zu unterhalten...
ZitatOriginal von AlfaBeta
Ich trenne zweitens zwischen Leuten, die solche Phantasien haben, und Leuten, die auf einer Internet-Seite auf eine solche Geschichte stoßen und ihr Recht wahrnehmen, sie zu beurteilen und sie auch gut zu finden.
Ich nehme mal an, daß du mit den "Leuten, die solche Phantasien haben", diejenigen meinst, die sie dann auch in Schriftform bringen und verbreiten...
Genau diese machen sich nämlich vor dem Gesetz strafbar (und nehmen den Betreiber einer Seite, wo sie sie veröffentlichen in Mithaftung).
Nochmal in aller Deutlichkeit: Das Erstellen und Veröffentlichen solcher Geschichten fällt NICHT unter die Meinungsfreiheit, sondern die persönliche Bewertung, die der Lesende trifft!
ZitatOriginal von AlfaBetaOnager ist jetzt schon so lange online, daß ich mir kaum vorstellen kann, daß der Seitenbetreiber sie noch nicht gesehen hat. Ich an seiner Stelle hätte die Story rausgeschmissen. Trotzdem akzeptiere ich, daß das seine Sache ist.
Ich möchte für den Admin hoffen, daß er hier lediglich durch Abwesenheit glänzt, da er sich ansonsten den Inhalt der Geschichte juristisch gesehen zu eigen macht und somit durch "Verbreitung verbotener Schriften" einen eigenen Tatbestand verwirklicht...