Alles anzeigenIn der Tat ist Urheberrecht komplex, und kann im rechtssicheren praktischen Umgang umfangreiche Recherchen, Abwägungen, Bewertungen, Lizenzvereinbarungen usw. unter Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälte erforderlich machen.
Das gilt aber nur für Personen, die beruflich mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun haben, weil sie diese selbst erstellen und anschließend außerhalb des Privatbereichs verwerten wollen, oder außerhalb des Privatbereichs verwerten oder sonst nutzen wollen, ohne sie selbst erstellt zu haben - also Künstler wie Maler, Fotografen, Musiker und Schriftsteller, Journalisten und Verleger, Galeristen, Konzertveranstalter u. a. m.
Für die kleine Frau und den kleinen Mann zuhause vor dem Rechner ist Urheberrecht wirklich ganz einfach:
Es ist zivil- und strafrechtlich verboten, fremde Texte, Lichtbilder und anderweitige bildliche Darstellungen, Tonwiedergaben sowie Filmdarstellungen unerlaubt von Website A zu vervielfältigen, um sie auf Website B weiterzuverbreiten.
Wer dabei erwischt wird, und sich dann mit grob falschen, ggf. sogar politisch motivierten (vgl. den Text in deiner Signatur) rechtlichen Erwägungen zu verteidigen versucht, wie etwa:
der schießt sich damit übrigens gleich das nächste Eigentor, indem er nämlich ausdrücklich bekennt, bei seinen Taten sogar vorsätzlich gehandelt zu haben, nämlich wusste, dass er fremde Urheberrechte verletzt, sich über diese Erkenntnis aber aus Gleichgültigkeit gegenüber Recht und Unrecht hinweggesetzt hat.
Kein Richter würde ihm abnehmen, dass er sich mit der gebotenen Sachkunde, Sorgfalt und vor allem Ergebnisoffenheit (!) etwa mit dem Zitierrecht nach § 51 UrhG auseinandergesetzt hat, sondern aus der Lebenserfahrung herleiten, dass er erst nach dem Tatentschluss - oder ggf. auch erst nach der Aufdeckung seiner Tat - einen grob sachwidrigen Rechtfertigungsversuch anhand Gesetzestextes zu konstruieren versucht hat.
Rat unter
FreundenFremden:
Auch die sog. "freien Lizenzen" à la Creative Commons & Co. bauen auf den international anerkannten rechtlichen Standards zum Urheberrecht bzw. Copyright auf.
Sie verstehen sich nicht als politisch-ideologischer Gegenentwurf zu diesen, sondern als eine Möglichkeit, diesen rechtlichen Rahmen positiv durch rechtsgeschäftliche Gestaltung auszufüllen und zu nutzen.
Dementsprechend bedeuten auch freie Lizenzen nur, dass der Erwerb von Verwertungsrechten an einem durch eine solche geschützten (!) Werk zwar keiner individuell geschlossenen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung bedarf, und der Urheber für diese vom Verwerter insbesondere kein Entgelt verlangt.
Sie besagen hingegen nicht, dass urheberrechtlich geschützte Werke "frei Schnauze" kopiert und verwertet werden dürfen, sondern dabei immer noch - durchaus komplexe - Regeln und Schranken zu beachten sind.
Mit der rechtlich wie ethisch verqueren Gratis-(Un-)Kultur des Internets - "Wer seine persönlichen geistige Schöpfungen ins Internet stellt, willigt damit automatisch darin ein, dass andere diese vervielfältigen und weiterverbreiten, denn das ist ja der Sinn des Internets. Wer das nicht will, darf eben nichts ins Internet stellen" - haben freie Lizenzen rein gar nichts zu tun.
gähn