Beiträge von Gwenhwyfar

    Typisch männlicher Proletenhumor ... X/


    Sexuell befreite Frauen wissen, dass es für gute Orgasmen auf die Stimulation der Klitoris ankommt, die ob allein oder zu zweit mit den Fingern oder entsprechenden Toys, wie speziell dazu konstruierten Vibratoren, erfolgen kann, zu zweit natürlich auch mit der Zunge.


    Gurken, Bananen und dergleichen sind genau wie riesige Gummipimmel in Wahrheit bloß Requisiten für Pornofilme für ein männliches Publikum, um Männern die Illusion zu geben bzw. zu lassen, die Befriedigung der Frau hinge von den Abmessungen ihres Genitals ab :wacko:

    Das ist das ist Lucie Králíčková aus Pilsen (Plzeň) in der Tschechien Republik.


    Unter dem Künstlernamen "Jenni" hat sie eine langjährige Karriere als überwiegend Softcore-Model - wenn auch wohl mit einigen eingestreuten Hardcore-Gigs - hingelegt, und zeitweise auch auf dem privaten tschechischen TV-Sender Prima Cool eine Erotikshow im Nachtprogramm moderiert.


    Später hatte sie dann eine eigene Website zum Thema Bondage gestartet, die mittlerweile aber wieder offline zu sein scheint.


    Bei OnlyFans z. B. ist sie jedoch immer noch aktiv.

    A)

    Natalija und ich sind Kolleginnen und arbeiten für den russischen Geheimdienst daran, Fake News im deutschsprachigen Internet zu verbreiten


    B) Mir ist Darth Vader vom Planeten Vulkan in einem Strahlenschutzanzug erschienen, hat mir auf einem Walkman Musik von Van Halen vorgespielt, und mir diese Information gegeben


    C)

    Ich interessiere mich für Hochglanz-Aktfotografie, und habe Natalia, die ich aus diversen solcher Fotostrecken kenne, auf dem Foto an ihrem Gesicht wiedererkannt


    Klick

    Unn watt kann ick dafüa? Wenn alle andan Leut nich meene Sprache sprechn? :rolleyes:X/

    Auch an Berliner Grundschulen dürfte der schriftliche Gebrauch der deutschen Hochsprache gelehrt werden.


    Wir alle wären dir sehr verbunden, würdest von dieser Fähigkeit in diesem Forum Gebrauch machen.


    Das Entziffern deiner Verschriftlichung der Berliner Mundart ist nämlich wirklich anstrengend.

    Und wie wäre der Sachstand jetzt bei einem wohlwollenden Kommentar?


    Oder wären Kommentare grundsätzlich rechtswidrig und juristisch zu verfolgen um den Betrogenen (Fotografen und Model) zu ihrem Recht zu verhelfen?

    Und du, mein Lieber, scheinst mir auch unter einem Zwang zu leiden:

    Nämlich dem Zwang, alles was ich sage, stets so zu drehen, als sei damit irgendeine juristische Wertung, Forderung oder Drohung verbunden.


    Dabei habe ich meiner Erinnerung schon mehr als einmal gesagt, dass mich die rechtlichen Belange dieses Forums - sofern und soweit sie mich nicht persönlich betreffen - nicht interessieren.


    Vorliegend ging es mir dementsprechend nur um den logischen Widerspruch in dem Verhalten mancher Nutzer dieses Forums hier - jetzt mal bewusst ganz und gar unjuristisch gesprochen - erst Bilder zu klauen, nur um dann herauszuposaunen, dass ihnen das darauf abgebildete Modell nicht gefällt.


    Warum klauen sie diese Bilder dann überhaupt?


    Und wie kommen sie auf die Idee, es sei Ansinnen des Fotografen und/oder Modells gewesen, dass die Bilder ausgerechnet Dieben, die die Bilder klauen, gefallen sollen?

    Sorry, aber ihr Anti-Schamhaar-Fetischisten habt doch einen an der Waffel ... :rolleyes:


    Schamhaare sind zunächst einmal ein natürlicher Bestandteil des Körpers.


    Wem sie ästhetisch nicht gefallen, der kann sie sich natürlich ganz oder teilweise entfernen.


    Aber zu behaupten, wer zwar keinerlei Kleidung, Schmuck u. ä. mehr am Körper trägt, aber noch Schamhaare am Körper hat - die, wie gesagt, von Natur aus zu diesem gehören - sei deshalb "nicht richtig nackt", ist haarsträubend unsinnig.

    tja, Diskussionsverdrehung

    Äh, häh?


    Es gibt keinerlei Indiz dafür, dass irgendjemand die Dame auf dem Foto dazu gezwungen hat, sich ihre Tattoos stechen zu lassen.


    Nächstliegende Erklärung für deren Vorhandensein ist, dass sie ihr gefallen.


    Während augenscheinlich ein nicht geringer Anteil der Nutzer dieses Forums unter dem Zwang leidet, sobald sie auf einer Fotografie einer vollständig oder teilweise unbekleideten Frau etwa Schamhaare, Tattoos oder in ihre Brüste eingesetzte Silikonkissen erkennen oder zu erkennen glauben, plakative und repetetive Missfallensbekundungen dazu auszustoßen.


    Dies ohne dabei zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Abbildungen hier in der Regel unter Verletzung des Urheberrechts des Fotografen, sowie der Persönlichkeitsrechte des Modells verbreitet werden, man also sagen kann:


    Für sie hat sich das Modell doch gar nicht ausgezogen ...?

    Sie müssen der Trägerin gefallen, nicht Typen in einem Internetforum, in dem ein Foto von ihr unter Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten verbreitet wird :rolleyes:

    Susi heißt Tanja Kewitsch, war als sie diese Fotos als Playmate des Monats Mai 2003 für den deutschsprachigen Playboy gemacht hat 18 Jahre alt, und besuchte ein Sportgymnasium in Halle (Saale), weshalb für ihre Fotostrecke ein entsprechendes Thema gewählt wurde.

    Anna aus Post # 140 heißt übrigens mit vollem Namen Anna Scharl, und hat sich nach der BRAVO noch mindestens für den Playboy als Playmate des Monats Oktober 2007, sowie einen trivialwissenschaftlichen Beitrag zum Thema Saunieren des trivialwissenschaftlichen ProSieben-Magazins "Galileo" ausgezogen.

    Das jüngste Modell war 13 Jahre alt. Diese Bravoausgabe wurde verboten. Zu diesem Zeitpunkt war diese Bravoausgabe schon millionfach verkauft worden.....

    Es werden noch einige diese Ausgabe im Keller, auf dem Dachboden oder in der Schublade haben.

    Hier ist das nicht dabei.

    Das stimmt so nicht:


    Der Verkauf oder gar der bloße Besitz der entsprechenden Ausgabe der BRAVO wurde damals nicht "verboten", sondern diese wurde in die nach § 1 Abs. 1 des damals geltenden Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) von der damaligen sog. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (§§ 8 ff. GjS a. F.) zu führende Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen.


    Damit durfte diese Ausgabe Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden (§ 3 GjS a. F.), außerdem durfte sie nicht mehr an Kiosken oder von reisenden Zeitschriftenhändlern auf der Straße oder an Haustüren verkauft werden (§ 4 Abs. 1 GjS a. F.), und auch in Zeitschriftenläden - in denen sie grundsätzlich weiter an über 18-jährige Kunden verkauft werden durfte - nicht mehr öffentlich ausgelegt oder ausgehängt, oder sonst - etwa durch Anzeigen Plakate, Prospekte o. ä., ausgenommen in Fachblättern des Fachhandels - beworben werden (§ 5 Abs. 2 GjS).


    Im Jahre 2003 wurde das alte GjS mit dem alten Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) zum neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) zusammengeführt.


    § 18 Abs. 7 S. 2 JuSchG bestimmt, dass die Aufnahme eines Mediums in die Liste der jugendgefährdenden Medien nach Ablauf von 25 Jahren ihre Wirkung verliert, da man davon ausgeht, dass Medien entsprechenden Alters für Jugendliche nicht mehr interessant sind - schließlich wurden diese hergestellt und sind erschienen, bevor sie überhaupt auf der Welt waren.


    Sog. Folgeeintragungen auf der Liste sind zwar rechtlich möglich, halte ich aber aus genannten Gründen für unwahrscheinlich, denn welchen heutigen Jugendlichen interessiert ein uraltes Nacktselfie einer heute über 40-Jährigen, die seine Mutter sein könnte, aus einer dreißig Jahre oder wie alten gedruckten Jugendzeitschrift?


    Mutmaßlich dürfte die entspreche BRAVO-Ausgabe antiquarisch heute also auch unter 18-Jährigen gezeigt oder verkauft werden, und gegenüber Erwachsenen war das wie gesagt sowieso nie verboten.

    also 2€ wären für mich drin

    Na dann viel Glück bei der Suche nach einer Freiwilligen ...


    (Tipp: Die BRAVO hat vor 15 Jahren immerhin schon "ca. 400 €" - das entspricht heute knapp 540 € - gezahlt.


    Aber angesichts deiner Vorstellungen wäre es ersichtlich die Mühe nicht wert, dir meine Preise und Konditionen vorzustellen ...)

    Das Verkaufen von alten Bravos könnte doch auch juristische Aspekte haben. Ich bin juristischer Laie. Ich kann das nicht beurteilen.

    Ich kann mich erinnern, dass nach dem Skandal von Sebastian Edahty die Gesetze verschärft wurden, und danach auch keine Naccktaufnahmen von Minderjährigen ohne sexuellen Bezug mehr kommerziell gehandelt werden dürfen.

    Also wenn jemand auf seinem Dachboden den kompletten Bravo Jahrgang von 95 findet ( da gab Nacktbilder von 15 und ich glaube sogar 14 Jährigen ) und diesen Jahrgang bei Ebay anbietet.

    Macht derjenige sich dadurch strafbar? Dürfte er dieseen Jahrgang überhaupt noch besitzen?

    Wie gesagt. Ich bin Laie und kann das nicht beurteilen.

    Ach ja, diese selten behämmerte Lex Edahty (§ 201a Abs. 3 StGB) ... :rolleyes:


    Objektiv erfüllen das Verkaufen/Kaufen oder Vermieten/Mieten - nicht aber das Verschenken/als Geschenk erhalten oder Verleihen/Ausleihen - alter BRAVO-Ausgaben mit Nacktabbildungen unter 18-Jähriger tatsächlich diesen Tatbestand.


    Subjektiv ist aber von einer Rechtfertigung durch Einwilligung der Abgebildeten auszugehen, sofern diese bei Entstehung der Fotos mindestens 14 Jahre alt, und nach ihrer charakterlichen und geistigen Entwicklung in der Lage waren, die Auswirkungen ihrer Einwilligung zu beurteilen. Einer Einwilligung der Personensorgeberechtigten bedarf es übrigens nicht (Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 201a Rn. 51-52).


    Diese Auslegung der entsprechenden Norm dürfte dem Gesetzgeber zwar immer noch stinken, er muss aber nun mal damit leben, dass er nicht alles komplett und ausnahmslos verbieten kann, was ihm nicht passt.


    Die Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG erlauben ihm zwar eine erheblich weiterreichende Regelungswut, als der juristische Laie es zumeist vermutet (weil er die Schranke der "verfassungsmäßigen Ordnung" in der Regel falsch versteht), trotzdem greift an gewissen Punkten auch hier die Trias der sog. "Schranken-Schranken", nämlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Regelung bzw. eines Verbots.


    Und endlich handelt es sich bei Taten nach § 201a Abs. 3 StGB um sog. Antragsdelikte, die also überhaupt nur verfolgt werden können, wenn der Verletzte - also die abgebildete zum Zeitpunkt der Aufnahme minderjährige Person, oder, solange diese noch minderjährig ist, die Personensorgeberechtigten - dies beantragen, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörden sehen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.


    Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn jemand gewerblich mit FKK-Fotos von unter 14-Jährigen handelt, aber sicherlich nicht beim privaten Verkauf antiquarischer Jugendzeitschriften.

    Wieviel kostet(e) denn so eine Bravo? 🤔

    In den neunziger Jahren, als ich sie gelesen habe, meine ich zunächst 2,10 DM, später 2,20 DM.


    Umgerechnet und inflationsbereinigt wären das heute ungefähr 1,80 € bis 1,90 €.


    Angebote in entsprechender Höhe kann man(n) sich bei mir allerdings sparen!