Beiträge von mausbacher


    Wie in meiner Signatur unschwer zu erkennen ist, antworte ich aus bekannten Gründen derzeit nur noch im Thread "Vorschläge & Kritiken" - aber genau dort gehört dieser KiPo-Schund ja auch hin! Insofern du dich also weiter mit mir unterhalten möchtest, antworte bitte hier, da ich ansonsten nicht weiter auf dich eingehen werde.



    Zur BGH-Entscheidung hinsichtlich unserer Problematik sei anzumerken, er befasste sich aus schließlich mit dem E-Mail-Verkehr in einem Zweipersonenverhältnis und bezog sich ebenfalls ausschließlich auf die Absätze 2 und 4 des 184b StGB -


    [(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt]. -


    hier jedoch geht es um Absatz 1 dieses Paragraphen:


    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Insofern stellt er den grundsätzlichen Straftatbestand kinderpornografischer Texte keineswegs infrage. In der Urteilsbegründung heißt es sogar:


    Als inkriminierte Inhalte kinderpornographischer "Schriften" kommen grundsätzlich auch Darstellungen in Betracht, in denen der sexuelle Missbrauch von Kindern nur mit Worten beschrieben wird.


    Ist das soweit verdeutlicht? Ansonsten wird baer es dir sicherlich erklären können, vielleicht aber besser per PN (?).


    Auf deine Beleidigungen werde ich im Übrigen nicht eingehen, das verbietet mir der gesunde Menschenverstand. Dir würde ich allerdings empfehlen, nicht allzu viel Kinderstuben-Offenbarung zu betreiben, letztendlich outest du damit nicht mich, eher dich. ;)



    Eine Bitte noch an baer: Mit dem teilweisen Auszug von BGH-Entscheidungen bringst du die User hier nur in Verwirrung - siehe meissner. Also, entweder du zitierst und erklärst juristisch, oder du lässt es zukünftig sein, mit Teilzitaten eine verdrehte Rechtslage - wenn auch vielleicht unbewusst - herzustellen.



    @ meissner


    Wir sind nicht in der Position, geltendes Recht übergehen zu können und auch nicht, über Sinn und Unsinn diesbezüglicher Gesetze rechtsverbindlich zu entscheiden. Dafür haben wir die höchstrichterlichen Gerichtsbarkeiten - und das ist auch gut so. Wie bereits erwähnt, das von baer teilzitierte BGH-Urteil bezieht sich lediglich auf die Absätze 2 und 4 und schließt die Strafbarkeit kinderpornografischer Storys im SB nicht aus.


    Des Weiteren ist es eigentlich ganz einfach (wie bereits von dir aufgeführt):


    Unsere Regeln:


    1.) Die Geschichten müssen sich an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften orientieren. Nicht zulässig sind insbesondere die Schilderung sexueller Handlungen von oder an Personen unter 16 sowie Tieren.


    Nachtrag: Rebeccas "PS" (siehe Zitat)


    Nehmen wir an, Emile Zola würde noch leben und hätte im SB die „Nana“, oder den „Totschäger“ eingestellt.
    Beide Bücher stehen auf keinem Index, obwohl dort erotische Szenen geschildert werden, in welcher eine 14-jährige Prostituierte die Hauptakteurin ist.
    Geht es also nur darum, wer der Autor ist?
    Würdest Du es als richtig empfinden, wenn SB auch diese Geschichte löschen würde?
    Egal wie die Antwort ausfällt, hätte ich ein unbehagliches Gefühl, Du auch?)


    Du willst hier allen Ernstes zwei Werke Émile Zolas, den wichtigsten Repräsentanten des naturalistischen Romans der europäischen Literaturgeschichte, vergleichend in Verbindung bringen mit der kinderpornografischen Wivola "Zur Hure erzogen" von AOslut?


    Ist dir der Unterschied zwischen erotischer und pornografischer Szenerie, zwischen Kunst und auf sexuelle Erregung ausgelegter KiPo-Schund eigentlich bekannt, oder suchst du nur gerade vergeblich nach einer Rechtfertigung, eine offensichtliche kinderpornografische Wivola kommentiert zu haben mit:


    "Also mir hat die Geschichte gefallen, möchte fast sagen, sehr gefallen." :?: :?: :?:


    . . . das ist - mit Verlaub - geistiger Dünnschiss!

    Und wieder: Mehrere User haben die ersten 10 Geschichten - außer "Mausbach!" - mit 10 bewertet; auch alle neuen von baer.


    So geht das echt nicht weiter! :evil: :evil: :evil:


    Mein Vorschlag an die Autoren: Beachtet nur das, was in den Geschichten-Threads steht. Sinngemäß äußerte sich NicoS übrigens auch schon.



    Nachtrag: Es wird kein neues Votingsystem geben! :!: ;)

    @ Schambereich


    Dann schreib du doch meine Postings! ;)




    PS: Ich kann den Beitrag leider nicht löschen! Funktioniert nicht! Er bezog sich auf Schambereichs Einlass, bei ihm sei alles ok. Sorry, würde es ja gerne löschen, aber .... geht halt nicht.

    Daß es sich bei der Protagonistin um ein Kind und nach ihrem Geburtstag um eine Jugendliche handelt, stört Deine zartbesaitete Psyche gar nicht, liebe LaVie? baer


    Die Überprüfung der Einhaltung des Alters überlasse ich euch. Ich kümmere mich um die einheitlung des Ausdrucks :-)


    Coole Einstellung! Mal eben den Thread einer offensichtlichen KiPo-Story kommentierend eröffnen und dann so tun, als ginge der strafrechtliche Gesetzesverstoß dieser Geschichte nur die anderen etwas an. *würg*

    Mit IE und Google Chrome das gleich Bild: nichts geht!


    Vielleicht sollte ja wirklich mal auf gelinchen gehört werden:


    "die Forensoftware reloaden oder den Server mal neu starten !"

    War gerade mit einem alten Rechner und mit nicht aktualisiertem Firefox im SB - alles funktionierte!


    Nach der Aktualisierung auf Firefox 32.0.2 schreibe ich wieder im Editor-Modus mit den oben bereits erwähnten Mängeln - nichts geht also!


    Betriebssystem: Vista Business sowie Win 8.1 (beide aktuell)