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Original von kater001
Der Kommentar des BMJ liest sich für mich wie ein Zick-Zack-Kurs, so als wüssten die selbst nicht, was sie nun eigentlich wollen.
Die Materie selbst ist schwierig, nicht eindeutig und dem Zeitgeist unterworfen.
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Original von kater001
Also: Grundsätzlich ist das Verbreiten und der Besitz jugendpornographischer Schriften strafbar.
Ja, Jugend- ist der Kinderpornografie gleichgesetzt, sofern es sich um reale Personen handelt.
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Original von kater001
Der Besitz fiktiver Jugendpornographie (also Computeranimationen oder "Scheinjugendliche") bleibt weiterhin straffrei - nicht aber deren Verbreitung. Allein das ist schon seltsam.
Nein, das Gesetz dient dem besseren „Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“. Da aber bei fiktiver Jugendpornografie niemand sexuell missbraucht wird, ist der Besitz erlaubt, ansonsten greift das, was für jede Art von Pornografie gilt: Die Verbreitung an Kinder und Jugendliche ist strafbar, nicht aber an Erwachsene.
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Original von kater001
Nun sollte man meinen, dass Texte generell unter den Titel "fiktive Jugendpornographie" fallen. Texte sind ja Fiktion in Reinkultur.
Das ist auch der Fall. Die fiktive Jugendpornografie wird wie die Erwachsenenpornografie behandelt: nur die Verbreitung an Personen unter 18 Jahren ist strafbar.
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Original von kater001
Trotzdem wird der Begriff der Schriften im nächsten von Dir zitierten Satz ausdrücklich auf Texte ausgedehnt.
Ja, denn hier greift das zuvor gesagte – ich zitiere:
Stets muss es sich bei den Schriften aber tatsächlich um Pornografie handeln. Die Rechtsprechung verlangt dafür die „vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“.
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Original von kater001
Mir ist klar, dass das hier wohl das falsche Forum ist, um die Frage zu stellen - weil ohnehin die meisten ähnlich denken wie ich -, aber vielleicht weiß jemand aus irgend einer Quelle, was das Verbreitungsverbot fiktiver Pornographie für einen Zweck haben soll.
Das ist eine Frage, die man an das deutsche Volk stellen müsste: Warum findet die Mehrheit dieses Volkes, dass detaillierte Beschreibungen der Geschlechtsorgane und des Sexualaktes jugendgefährdend sind, denn das ist der alleinige Grund, warum jegliche Pornografie Verbreitungsbeschränkungen unterliegt.
Trotzdem sollte man nicht zu schwarz sehen, denn sobald es in Texten nicht nur die „vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“ geht, ist es keine Pornografie mehr, und dies auch dann nicht, wenn es sich dabei um jugendliche Akteure handelt.