Nacktfotoskandale

  • "Vor Dummheit kann man die Menschen nur eingeschränkt bewahren.""
    Mann kann's allerdings versuchen.... Dank an alle Wähler von Die Partei, wegen denen Sonneborn diese Fragen stellen durfte.



  • Im Rahmen der Vorbereitungen für das neue (ö) StGB 2015 ist bekannt geworden, es solle der §74 Gefährliche Drohung insoweit geändert werden,daß die derzeit in§74 Abs 1 Z 5 StGB enthaltene Rechtsgüteraufzählung (Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen) beseitigt wird. Dadurch will man auch Drohungen mit der Verbreitung von Nacktfotos oder mit der Veröffentlichung einer bestimmten sexuellen Orientierung erfassen, die nach neuerer Rechtsprechung des OGH keine Ehrverletzungen mehr darstellen.


    vgl.


    Verbreitung von Nacktfotos ist keine Ehrverletzung?


    Der österr. OGH sieht das neuerdings so:
    RS0129288:
    12Os90/13x
    23.01.2014 zu StGB §74 Abs1 Z5


    Rechtssatz


    Mit der Bekanntgabe der sexuellen Orientierung durch einen Dritten ist zwar– bei Fehlen des Einverständnisses des Betroffenen –ein idR rechtswidriger Eingriff in höchstpersönliche Rechte verbunden, aber– wie auch bei der Offenbarung sonstiger persönlicher Lebensumstände (wie etwa eines religiösen Bekenntnisses oder des Fehlens eines solchen; des Eingehens oder des Abbruchs einer Lebensgemeinschaft, einer eingetragenen Partnerschaft oder Ehe; einer Erkrankung oder Behinderung)


    und auch in der Aufnahme von Nacktfotos, allenfalls verknüpft mit deren Veröffentlichung – keine Ehrverletzung. 


    Allenfalls kann dahinter die Androhung einer Verletzung am Vermögen stehen, wenn - vom Vorsatz des damit Drohenden umfasst - die Veröffentlichung dieser persönlichen Lebensumstände zu beruflichen oder sonstigen Konsequenzen führt, die mit einer Vermögens- oder Einkommenseinbuße einhergehen.


    Die Bekanntgabe persönlicher Lebensumstände (insb sexuelle Orientierung, rel.Bek, Erkrankung) mag mit der Ehre nichts zu tun haben, aber Nacktfotos und deren Veröffentlichung?
    Im gegenständlichen Fall geht es um die Vergewaltigung eines minderjährigen Buben durch einen Mann. Dennoch bringt der OGH ausdrücklich das Beispiel von den Nacktfotos und meint wohl auch verfängliche. Hier wird die Nichtdiskriminierung mE zu weit getrieben.


    baer

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  • Oscar-Preisträgerin Jennifer Lawrence (24) kann überhaupt nicht nachvollziehen, wieso die Bilder noch immer im Netz zu finden sind. "Es ist so widerlich. Das Gesetz muss dafür geändert werden, und auch wir müssen uns ändern. Man muss diese Webseiten zur Rechenschaft ziehen", sagte sie der Zeitschrift "Vanity Fair".


    "Nur, weil ich in der Öffentlichkeit stehe, nur weil ich Schauspielerin bin, heißt nicht, dass ich so etwas will", sagte Lawrence. "Es ist mein Körper, und es muss meine Entscheidung sein. Und die Tatsache, dass es das nicht war, ist einfach widerlich. Ich kann nicht glauben, dass wir in solch einer Welt leben."



    Na ja. Ok mag das ja nicht sein, wie wir uns in diesem Thread ja mehr oder minder einig sind. Aber gleich "Sexueller Mißbrauch"?
    Der OGH sieht ja nicht einmal mehr eine Ehrverletzung.
    (Man ist versucht zu sagen: Kommt drauf an welche Fotos und von wem! ;) )


    baer

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  • § 184p StGB


    Verbreitung, Erwerb und Besitz prominentenpornographischer Schriften


    (1) Wer unrechtmäßig erworbene pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Prominenten (§ 176 Abs 12) zum Gegenstand haben (prominentenpornographische Klauschriften),


    1. verbreitet,


    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder


    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


    wird mit Freiheitsstrafe von drei bis zu acht Jahren bestraft. Der Versuch ist bereits strafbar. In besonders schweren Fällen kann Sicherungsverwahrung verhängt werden.

  • Danke, mausbacher, für das Vollzitat aus dem (deutschen) StGB!
    Ich hab bisher noch keine Fotos von Ms Lawrence gesehen, die "sexuelle Handlungen von, an oder vor Prominenten (§ 176 Abs 12) zum Gegenstand haben (prominentenpornographische Klauschriften)". ;)


    baer

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  • Bei genauerem Hinsehen erkennt man jedoch, es handelt sich hierbei um ein zwischenzeilig kommentiertes Teilzitat. Je nach intellektueller Ausrichtung kann man sogar von einem satirischen Beitrag oder glatter Ironie reden. :D



    PS: hierbau, echt! ;)

    Die begehrenswerteste aller Frauen ist die, mit der ich weinen kann.



    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von mausbacher ()

  • Bei genauerem Hinsehen erkennt man jedoch, es handelt sich hierbau um ein zwischenzeilig kommentiertes Teilzitat. Je nach intellektueller Ausrichtung kann man sogar von einem satirischen Beitrag oder glatter Ironie reden. :D

    Bravo mausbacher, Du hast mich erwischt!
    Aber ich hab dem deutschen Gesetzgeber den § 184p StGB glatt zugetraut!
    Als Jurist sollte man eben alles nachschlagen! :rolleyes:


    Irgendwie scheinst Du den
    § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
    so zu lieben, daß Du ihn analog auf Prominente anwenden möchtest.


    (prominentenpornographische Klauschriften) und der Strafrahmen von drei bis zu acht Jahren
    hätte mir eigentlich auffallen müssen! :)


    Well done! :D


    baer

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  • Denn für niemand Geringeres als Nicholas waren diese Nacktfotos sexy Geschenke, die jetzt für mächtig Furore sorgen. Jennifer, wie Gott sie schuf - ein Augenschmaus, der nur für den verflossenen Liebsten bestimmt sein sollte...


    http://www.ok-magazin.de/es-is…ktfoto-skandal-29399.html


    Krokodilstränen?


    Aber jetzt fahren die Anwälte schweres Geschütz auf:


    Nacktfoto-Skandal: Prominente drohen mit Millionenklage


    Nach der Veröffentlichung privater Nacktfotos von Prominenten im Internet drohen mehr als ein Dutzend der Betroffenen dem Suchmaschinengiganten Google mit einer Millionenklage.


    „Google macht Millionen und verdient an der Ausbeutung von Frauen“, heißt es in einem am Donnerstag (Ortszeit) im US-Magazin „Hollywood Reporter“ veröffentlichten Schreiben des Promi-Anwalts Marty Singer. Dieser warf dem US-Unternehmen vor, dass die von Kriminellen veröffentlichten Bilder über einen längeren Zeitraum über den Google-Suchdienst auffindbar gewesen seien.


    http://oe3.orf.at/stories/2671888/

    Da geht's jetzt richtig um Geld!
    Ein Schelm, wer dabei Böses denkt! ;)


    baer

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  • Der Artikel teilt die Nacktfotos in 4 Kategorien:
    1) Geklaute Privatfotos
    2) Von Paparazzi erwischt
    3) Besoffene Geschichte
    4) Absichtlich nackt


    Gegen 1) und 2) kann man wohl rechtlich vorgehen.
    3) und 4): selber schuld, kein Mitleid!


    baer

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  • Dummer Zufall oder Punkt 4 in der baerischen Skala?


    Sarah Kern spiegelt sich nackt im Servierhaube.


    Irgendwann bin auch ich ein geiler alter Sack ohne jegliches Schamgefühl. Ein toller Gedanke.

  • Absichtlich nackt scheint festzustehen, über 50% der abstimmenden Leser meinen aber, daß man ohnehin nichts Genaues sieht.
    mausbacher würde bei dem Alter der Dame wahrscheinlich sagen: gut so!


    Aber der Medienrummel zeigt: Nackt bringt Resonanz! Bad news ist besser als no news. (Ich kannte Sarah K. bisher auch nicht)


    baer

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  • Der nächste Nacktfoto-Skandal? Nein, Kelly Brook wurde nicht Opfer eines Promi-Hackers, sondern veröffentlichte ihr sexy Foto selbst auf Twitter. Damit reagierte sie auf eine Herausforderung des Comedian Leigh Francis. Der hatte nämlich gefragt: "Ist das wirklich Kelly Brook oder ein haariger, alter Mann, der vorgibt, Kelly Brook zu sein?"

    "Gestohlenes Foto!! Schau, das bin ich!!!", schrieb Kelly daraufhin und stellte ein Handyfoto ins Internet, das sie nackt vor dem Badezimmerspiegel zeigt. Schade eigentlich, dass ihre langen Haare so viel verdecken...


    Scarlett Johansson wird das wahrscheinlich nicht sehr witzig finden. Denn Kelly Brooks freches Bild erinnert stark an jene von Scarlett.



    Es gibt eben verschiedene Motive, um mit Nacktfotos an die Öffentlichkeit zu gehen! ;) 
    baer

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  • Scarlett Johansson wird das wahrscheinlich nicht sehr witzig finden. Denn Kelly Brooks freches Bild erinnert stark an jene von Scarlett.


    In Zeiten von Snapchat und Belfies ist ein halbnacktes Selfie vorm heimischen Badezimmerspiegel natürlich das ultimativ frecheste was man machen kann ...


    ScarlettMrs. Johansson wird sich grün und blau ärgern!
    Man weiß zwar nicht ob der Tatsache das Kelly Brook (werauchimmerdasist) ein Handyfoto wie tausende andere vor und nach ihr geschossen hat - oder weil irgendein der Gehirnvertrocknung sehr naher oe24.at-Tastenschlamperich ihren Namen in einen knapp an der unteren Relevanzgrenze vorbeischrammenden Artikelzombie verpflanzt hat, um auf den Weg in den medialen Hades wenigstens noch ein paar schnelle Klicks abzugreifen ...


    I'm deeply concerned


    3Marianne3

  • Taylor Swift hat sich die Rechte an anzüglichen Internet-Domains gesichert, die ihren Namen beinhalten. Wer nun in freudiger Erwartung auf einen Branchenwechsel der Sängerin hofft, wird allerdings enttäuscht.


    Ab 1. Juni werden im Internet Domains mit der Endung ".porn" und ".adult" freigeschalten. Diese lassen eindeutig auf einen pornografischen Inhalt schließen. Bis es so weit ist, gilt die sogenannte "Sunrise period" (dt.: "Sonnenaufgangsphase"), während der ein Vorab-Registrierungsrecht auf Domain-Titel, welche den eigenen Namen beinhalten besteht. Danach sind sämtliche Domains frei verfügbar. Schon jetzt haben bereits etliche Unternehmen, Marken und Stars von der Option Gebrauch gemacht, sich entsprechende Domains zu sichern. Nicht etwa um in die Porno-Branche zu expandieren, sondern um ihren guten Ruf zu wahren. Beispielsweise registrierte Microsoft bereits "Office.porn" und "Office.adult". Auf diese Weise kann vermieden werden, dass Dritte auf die Idee kommen, Porno-Websites mit ebenjenen Titeln zu registrieren.


    Auch Superstar Taylor Swift bangt nun um ihre weiße Weste und zog "TaylorSwift.porn" sowie "TaylorSwift.adult" aus dem Verkehr.



    Da werden wohl noch einige nachziehen!
    baer


    P.S.: Beispiel, was wir bei Taylor (die ich bisher nicht kannte) versäumen:


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