Anmelden für FSK18-Bilder

  • Es gibt noch eine Ungereimtheit bei der Anmeldung für FSK18-Bilder.


    Wenn man sich mit seinem User-Namen angemeldet hat und auf ein derartiges (unkenntliches) Vorschaubild klickt, kommt nur eine weiße Seite. Ist man dagegen nicht angemeldet, werden zwei kostenpflichtige Alterskontrollsysteme zur Auswahl angeboten.


    Beim Anklicken eines (nicht unkenntlich gemachten) FSK18-Vorschaubildes aus den Bildkommentaren heraus, erscheint jedoch die Anmeldemöglichkeit zur Alterskontrolle. Dies aber nur für eingeloggte Sb-User, da nicht eingeloggte keinen Zugriff auf die Bildkommentare haben (Beispiel Bild Nr. 55402).


    Meines Erachtens sollte diese Zweigleisigkeit beseitigt werden.

  • Inzwischen funktioniert die FSK18-Anmeldung.


    Die Frage sei aber erlaubt, ob die FSK-Vorschaubilder wirklich unkenntlich gemacht werden müssen, nachdem Server und Impressumsangaben jetzt im Ausland sind.


    Einen kurzen Zeitraum lang vor dem Datenbank-Crash waren diese Thumbnails - wie in früheren Zeiten - ohne Schleier. Für mich (und vllt. auch für andere Uploader ohne FSK18-Zugang) wäre dies von Vorteil, um besser beurteilen zu können, ob ein Bild schon vorhanden ist.

  • Zitat

    Original von budi
    Die Frage sei aber erlaubt, ob die FSK-Vorschaubilder wirklich unkenntlich gemacht werden müssen, nachdem Server und Impressumsangaben jetzt im Ausland sind.


    Na ja, theoretisch ist völlig egal, wo der Server steht. Entscheidend ist, wo der Anbieter (Betreiber) einer Seite sitzt. ;)


    Wenn in Deutschland, dann unterliegt er deutschem Recht. Auch wenn der Server z. B. in der Karibik steht und die TLD etwa zu einer Südseeinsel gehört.


    Die Frage ist in solchen Fällen allerdings, inwiefern deutsche Behörden deutsches Recht gegenüber dem Anbieter auch tatsächlich durchsetzen können?


    Wollen sie ihm direkt an den Kragen, dann müssen sie ihn dazu ausfindig machen und beweisen, dass er der Anbieter der Seite ist.


    Gelingt ihnen das, dann können sie ihn wegen Verstößen gegen sowohl den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, als auch gegen das Teledienstegesetz (falsche Angaben im Impressum) belangen und versuchen, ihn mit Zwangsmitteln dazu zu bringen, seine Seite entweder jugendschutzkonform anzulegen oder zu schließen.


    Gelingt ihnen das nicht, dann sind ihre Möglichkeiten momentan sehr begrenzt.


    Sie können die Seite etwa auf den berüchtigten "Index" setzen - was aber nur zur Folge hat, dass deutsche Suchmaschinen(ableger) sie nicht mehr ausspucken und manche Jugendschutzfilter sie blockieren.


    Sie können auch versuchen herauszufinden, ob der Hoster der Seite in seinen AGB z. B. erotische Inhalte verbietet, und den Betreiber dort anschwärzen, um eine Löschung der Seite zu erreichen.


    Oder sie können prüfen, ob die Seite gegen gesetzliche Vorschriften am (nominellen) Sitz des Betreibers, des Hosters oder im Herkunftsland der TLD verstößt, und die dortigen Behörden darauf aufmerksam machen, in der Hoffnung, dass diese entsprechend tätig werden.


    Dieser Kniffe bedient jugendschutz.net sich nach eigenen Angaben übrigens auch tatsächlich, wenngleich die Zahl der Erfolge sich im zweistelligen Bereich oder so bewegt - bei hunderttausenden, wenn nicht Millionen im Ausland gehosteter Erotik- und Pornoseiten.


    Und außerdem sind in diese Zahlen auch andere nach deutschem Recht jugendgefährdende oder verbotene Seiten eingeschlossen. Z. B. Nazi-Seiten, deren Inhalte auch in anderen Ländern mit liberaleren Gesetzen betreffend Erotik und Pornografie illegal sind.


    Für den Zugriff von Deutschland aus sperren können sie die Seite momentan nicht.


    Solche Versuche gab es tatsächlich mal, interessanterweise aber nicht auf Betreiben der Jugendschützer, sondern eines in Deutschland ansässigen Erotikanbieters.


    Der zog gegen deutsche Internetprovider vor Gericht und wollte sie dazu verurteilen lassen, Seiten wie z. B. YouPorn für ihre Kunden zu sperren. Die sollten nicht dort umsonst gucken, sondern sich bei ihm identifizieren und bezahlen.


    Die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten einer Sperrung erwiesen sich aber als unpraktikabel (für die einen leicht zu umgehen, für die anderen hatten sie den Nebeneffekt, dass auch zulässige Seiten nicht mehr erreichbar waren), und die angerufenen Gerichte entschieden schließlich auch zu Gunsten der Internetprovider.


    Wenn der Betreiber von Schambereich.net sich also sicher ist, dass die deutschen Jugendschützer ihn weder in Deutschland dingfest machen, noch bei seinem Hoster oder den Behörden an seinem vorgeblichen Sitz erfolgreich denunzieren können, dann kann er eigentlich auch jegliche Altersverifikationen rausschmeißen und alle Inhalte freizugänglich anbieten.


    Ist er sich da hingegen doch nicht wirklich sicher, dann war die ganze Aktion mit Serverumzug und Strohmann im Ausland als angeblichem Betreiber letztlich eh für die Katz'. ;)

    ""There is hardly anyone whose sexual life, if it were broadcast, would not fill the world at large with surprise and horror." 
    (William Somerset Maugham)

  • Zitat

    Original von scharlachrot
    Ist er sich da hingegen doch nicht wirklich sicher, dann war die ganze Aktion mit Serverumzug und Strohmann im Ausland als angeblichem Betreiber letztlich eh für die Katz'. ;)


    Das wäre aber schade, wenn sich der ganze Aufwand nicht gelohnt hätte, zumal durch den Serverwechsel in die USA sich die Downloadzeiten verschlechtert haben.