Es gibt kein besseres Argument gegen die Politische Korrektheit (wie sie früher hieß) bzw. Wokeness (wie sie heute heißt), als eine Beschäftigung mit den vielfältigen Ausprägungen und Spielarten der menschlichen Sexualität, wobei jeder am besten mit einer Betrachtung seiner eigenen Fantasien und Wünsche beginnt 😉
Aber, da wir ja erst gerade das Thema "Persönlichkeitsrechte" hatten:
Die Urheberin der abfotografierten und hier weiterverbreiteten Kontaktanzeige hat diese unterstellt auf einer Plattform für BDSM-Kontakte zur Kenntnisnahme durch ein Publikum erstellt, das ihre Interessen und Vorlieben versteht und akzeptiert, weil es selbst gleichartige oder ähnliche Fantasien, Wünsche und Bedürfnisse hat.
Sie hat damit sicherlich nicht zugleich darin eingewilligt, dass ihre Kontaktanzeige abfotografiert und an einem anderen Ort, dessen Thema zwar je nach Auslegung durch dessen einzelnen Besucher Bezüge zu bzw. Überschneidungen mit der BDSM-Kultur haben kann, aber nicht muss, zur Diskussion zwecks moralischer, gesellschaftspolitischer oder laienpsychologischer Beurteilung gestellt wird.
Da möchte ich mein Veto einlegen, wenn eine Sache frei über die Google Suchmaschine zum auffinden ist, diese Sache, Anzeige, Text, Geschichte nicht durch eine private Seite mit Zugangsberechtigung geschützt ist, so wiederspreche ich hier der Verfasserin Gwenhwyfar. Wenn diese der Meinung ist dass dies eine ausdrückliche Genehmigung der Verfasserin bedarf, dann darf die Verfasserin nicht auf öffentlich zugänglichen Portalen posten und muß im Post ein Hinweis auf Verfilfältigungsverbot anzeigen. Also ich würde sagen dies bedarf ein richterliches Urteil, bei dem jedoch die Urverfasserin kein recht bekommen würde, denn sie weiß was sie tut wenn sie öffentlich postet.