Die Persönlichkeitsinteressen haben für mich absoluten Vorrang, und so sehen es die Gerichte i. d. R. ebenfalls.
Wenn eine junge Frau mit bspw. 18 Jahren einer Akt-Veröffentlichung zustimmte - auch gegen Bezahlung und Vertrag - sie aber im Laufe der Jahre ihre seinerzeit vielleicht aus jugendlicher Leichtsinnigkeit getroffene Willenserklärung revidieren und ein ganz "normales" Leben führen will, dürfen weder Gesetze noch Verträge sie daran hindern.
Hier muss ganz klar der Frau, deren Zukunft davon wesentlich beeinträchtigt werden könnte, gegenüber dem Profi-Fotografen, der mit ihr "nur" Geld verdienen will, beigestanden werden. Und was sind schon Verträge im Hinblick auf die Existenz eines jungen Menschen?
Verschuldet sich einer hoffnungslos durch Kreditverträge u/o Ratenzahlungen, geht er doch einfach in Privatinsolvenz und ist nach 7 Jahren sauber. Da werden auch Verträge für die Schuldner durch das Privatinsolvenzrecht "gebrochen" und die meisten Gläubiger gehen leer aus.
Nein, liebe Befürworter der gnadenlosen Härte, die persönlichen Belange einer schutzsuchenden Person müssen immer Vorrang haben! Alles andere wäre inhuman und widerspräche meiner Vorstellung einer zivilisierten Welt.
Gut, dass die obersten Gerichte dies genauso sehen wie ich!
Und äußerst schade, dass einige User gegen ein solch humanes Urteil - aus welchen Gründen auch immer - opponieren!