Das Publizieren von Bildern

  • Die Persönlichkeitsinteressen haben für mich absoluten Vorrang, und so sehen es die Gerichte i. d. R. ebenfalls.


    Wenn eine junge Frau mit bspw. 18 Jahren einer Akt-Veröffentlichung zustimmte - auch gegen Bezahlung und Vertrag - sie aber im Laufe der Jahre ihre seinerzeit vielleicht aus jugendlicher Leichtsinnigkeit getroffene Willenserklärung revidieren und ein ganz "normales" Leben führen will, dürfen weder Gesetze noch Verträge sie daran hindern.


    Hier muss ganz klar der Frau, deren Zukunft davon wesentlich beeinträchtigt werden könnte, gegenüber dem Profi-Fotografen, der mit ihr "nur" Geld verdienen will, beigestanden werden. Und was sind schon Verträge im Hinblick auf die Existenz eines jungen Menschen?


    Verschuldet sich einer hoffnungslos durch Kreditverträge u/o Ratenzahlungen, geht er doch einfach in Privatinsolvenz und ist nach 7 Jahren sauber. Da werden auch Verträge für die Schuldner durch das Privatinsolvenzrecht "gebrochen" und die meisten Gläubiger gehen leer aus.


    Nein, liebe Befürworter der gnadenlosen Härte, die persönlichen Belange einer schutzsuchenden Person müssen immer Vorrang haben! Alles andere wäre inhuman und widerspräche meiner Vorstellung einer zivilisierten Welt.


    Gut, dass die obersten Gerichte dies genauso sehen wie ich! :)


    Und äußerst schade, dass einige User gegen ein solch humanes Urteil - aus welchen Gründen auch immer - opponieren! :evil:

  • Es geht nicht um das einzelne, hier, aus Sicht der jungen Frau, gerechtfertigte Urteil. Es geht um die Vertragssicherheit.


    Wozu noch Verträge schliessen, etwa über einen Hauskauf, wenn der Verkäufer nach einiger Zeit doch wieder sein Haus zurück will, etwa aus Krankheitsgründen.


    Kommt dann das OGH und sagt, aus humanitären Gründen ist der Vertrag nichtig, denn: "Die Persönlichkeitsinteressen haben ... absoluten Vorrang."


    Dieses, hier zur Debatte stehende, Urteil mag in diesem Einzefall, wie mausbacher meint, durchaus menschlich gerechtfertigt sein, aber es schafft einen Präzedenzfall für andere Verträge, siehe oben.

  • Zitat

    Original von mausbacher
    Gut, dass die obersten Gerichte dies genauso sehen wie ich! :)


    Und äußerst schade, dass einige User gegen ein solch humanes Urteil - aus welchen Gründen auch immer - opponieren! :evil:


    Du vergisst, dass dies ein freies Land ist: Du hast deine Meinung, ich habe meine, dabei sollen wir’s belassen.

    In Kleinigkeiten wundern wir uns nicht über die Geschmacksunterschiede. Aber sobald es sich um die Wollust handelt, geht der Lärm los. - Marquis de Sade in Justine oder die Leiden der Tugend


  • Gnadenlose Härte ist ein schwerer Vorwurf, lieber mausbacher!


    Ich bin mit Dir einer Meinung, daß das Persönlichkeitsrecht ein hohes Gut ist, das u.a. durch das KUG und das UrhRG zu Recht geschützt wird.


    Ein junges Mädchen etwa muß sich ihr Leben nicht durch Nacktfotos verpfuschen lassen, die ihre Schulkollegen bei einer feuchtfröhlichen Fete von ihr geschossen haben und jetzt unbefugt veröffentlichen.


    In der E des OGH geht es aber, wie wir bereits ausgeführt haben, um einen rechtsgültigen zivirechtlichen Vertrag zwischen Geschäftsfähigen, die damit beiderseits Geld verdienen wollten. Dann zu kommen und zu sagen, daß man sein Bild wieder zurückzieht erinnert an einen Maler oder Autor, der sein Jugendwerk, das er bereits veröffentlicht hat, aus finanziellen Motiven plötzlich zurückziehen will. In einer freien Wirtschaft geht das nicht so einfach!


    baer, der nicht gnadenlos Harte

    Lector, intende,
    laetaberis!
    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • Es gibt seit Jahrzehnten - gut begründete - Ausnahmen vom Grundsatz des "pacta sunt servanda". Der Zusammenbruch der Rechtssicherheit ist bisher nicht eingetreten.


    Wenn eine Freigabe nur aus finanziellen Motiven zurückgezogen werden soll, kann der Fotograf dies ja geltend machen bzw. Schadensersatz einklage, sobald anderswo doch veröffentlicht wird.


    Aber selbst wenn man annähme, dass der notwendige Schutz des Persönlichkeitsrechts zur Folge hätte, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr profitabel wären - dann wär das halt so.

  • @ Erpan, baer, eti


    Das war keine Stichelei, und ich will hier keinen angreifen, es war und bleibt nur meine Meinung - auch diese muss ein freies Land vertragen können. ;)


    In einer freien Wirtschaft geht so etwas sehr wohl, lieber baer, siehe Privatinsolvenzrecht!


    Also, nichts für ungut, unsere konträren Ansichten sind vorgetragen und benötigen zumindest meinerseits keinen weiterführenden Disput.

  • @ mausbacher
    Einverstanden!


    baer


    "Dies ist's, was am meisten aufheitert, wenn man an Orte kommt, wo der Krieg wirklich getobt hat, und doch noch alles auf den Füßen findet."


    Goethe

    Lector, intende,
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    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“
    Bertolt Brecht