Auch von meiner Seite ist dazu alles gesagt, baer66, daher schließe ich mit deiner Signatur:
"Veritas filia temporis. - Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit."
Inzest straffrei?
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@ mausbacher
Vielleicht möchtest du zur Erinnerung ja diese Diskussion betrachten?
baer
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Das ist nicht nötig, denn ich erinnere mich sehr genau an deine Postings hier im Thread. Du und ich denken mehr oder weniger dasselbe über Inzest.
Eine Frage bedeutet nicht, dass ich wen verdächtige - oder?
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Der Artikel aus der heutigen Ausgabe der FAZ ist wirklich lesenswert!
Es wird mE richtig aufgezeigt, daß es in Fragen wie dieser keine Mehrheitsentscheidungen geben sollte.
Besonders gelungen ist der Vergleich der Minderheitenmeinung des Verfassungsrichters Hassemer mit der Stellungnahme des Ethikrates.Die Antwort des Autors Christian Geyer-Hindemithauf die Frage des Threads:
Ist Inzest strafwürdig?
Sie wünsche sich, so die Ethikrat-Chefin auf der Inzest-Pressekonferenz,
„dass etwas so Wunderschönes und Wertvolles wie die aufrichtige Liebe
zwischen zwei Menschen“ in unserer Gesellschaft lebbar sein möge. Wer
wollte sich diesem Wunsch entgegenstellen?
Na ja, der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte etwa, der erst vor zwei Jahren das deutsche
Inzestverbot bestätigt hatte. Sodann das Bundesverfassungsgericht, das
2008 per Beschluss erklärte, dass die Strafvorschrift, die den Beischlaf
zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar
sei. Es müssen also schon starke Argumente aufgefahren werden, um eine
derart stabile Rechtslage „unter ethischen Aspekten“ verändern zu
wollen.
baer -
Die Antwort des Autors Christian Geyer-Hindemith auf die Frage des Threads:
Ist Inzest strafwürdig?
Sie wünsche sich, so die Ethikrat-Chefin auf der Inzest-Pressekonferenz . . .
Das ist aber doch gar nicht die Antwort des Autors Geyer-Hindenmithauf, sondern die der Ethikrat-Vorsitzenden Frau Prof. Dr. Woopen, und diese geht a) auf die Frage unseres Threads und auch auf "Ist Inzest strafwürdig?" überhaupt nicht ein, und b) handelt es sich bei ihrer Antwort um ein Teilzitat, welches sich nicht auf das allgemeine Inzest-Verbot bezog.
Ob nun eine Mehrheitsentscheidung von 14 zu 9 im Ethikrat zu einer abschließenden Stellungsnahme als ausreichend zu betrachten ist, ist grundsätzlich mit "Ja" zu beantworten, denn:
"Geschäftsordnung Deutscher Ethikrat§ 2 Beschlussfassung
(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Soweit nicht andere Mehrheiten vorgeschrieben sind, entscheidet der Rat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder."
Was eine Mehrheit ist, dürfte klar sein. Oder?Näheres gerne bei Bedarf und Interesse.
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Das ist aber doch gar nicht die Antwort des Autors Geyer-Hindenmithauf, sondern die der Ethikrat-Vorsitzenden Frau Prof. Dr. Woopen, und diese geht a) auf die Frage unseres Threads und auch auf "Ist Inzest strafwürdig?" überhaupt nicht ein, und b) handelt es sich bei ihrer Antwort um ein Teilzitat, welches sich nicht auf das allgemeine Inzest-Verbot bezog.
Oh doch:
Ist Inzest strafwürdig?Wer wollte sich diesem Wunsch entgegenstellen?
Na ja, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa, der erst vor zwei Jahren das deutsche
Inzestverbot bestätigt hatte. Sodann das Bundesverfassungsgericht, das
2008 per Beschluss erklärte, dass die Strafvorschrift, die den Beischlaf
zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar
sei. Es müssen also schon starke Argumente aufgefahren werden, um eine
derart stabile Rechtslage „unter ethischen Aspekten“ verändern zu
wollen.Der einleitende Satz von Woopen war nur des besseren Verständnisses halber nötig!
baer
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baer, die Empfehlung des Ethikrates sieht wie folgt aus:
"Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Mehrheit des Deutschen Ethikrates bezogen auf den Geschwisterinzest eine Revision des § 173 StGB.
a) Die Bestrafung des einvernehmlichen Beischlafs unter erwachsenen (über 18 Jahre alten) Geschwistern sollte entfallen.
b) Aufgehoben werden sollte des Weiteren die Strafbarkeit des einvernehmlichen Beischlafs unter Geschwistern, wenn einer der Partner über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist und die Geschwister nicht beziehungsweise hinreichend lange nicht mehr in einem Familienverbund zusammenleben und die künftige Wiederherstellung eines solchen Verbundes nach objektivem Ermessen nicht zu erwarten ist. Dagegen sollte die den erwachsenen Partner beim einvernehmlichen Beischlaf unter Geschwistern treffende Strafbarkeit aufrechterhalten bleiben, wenn der andere Partner unter 18 Jahren ist und die Geschwister in einem Familienverbund tatsächlich zusammenleben. Die Strafbarkeit sollte in diesen Fällen nicht nur den Beischlaf, sondern auch andere sexuelle Handlungen von erheblichem Gewicht erfassen."
Es geht also ausschließlich um Geschwister-Inzest!
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Da hast Du schon recht!
Mir ging es aber weniger um den Ethikrat, als um die gute Zusammenfassung im FAZ-Artikel.In der Sache sind wir uns ja ohnehin einig!
baer
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So ist es!
Nun ja, die teilweise Aufhebung des Geschwister-Inzests wäre für mich nicht unbedingt ein Anliegen, aber im Wechselbad der Inzest-Debatte durchaus eine Überlegung wert.
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„Der Gedanke eines strafrechtlichen Schutzes potentieller Nachkommen
vor genetischen Schäden setzt zudem die absurde Abwägung des
mutmaßlichen Interesses potentiell gezeugten Nachwuchses an einem Leben
mit genetischen Defekten einerseits mit einem mutmaßlichen Interesse an
der eigenen Nichtexistenz andererseits voraus.“Sehr gut. Das ist in der Tat auch der Gedanke, der mir jedes Mal kommt wenn ich das Argument höre. Wenn das wirklich das Interesse des Gesetzgeber wäre, müsste man mit sofortiger Wirkung genetische Profile aller Fortpflanzungsfähiger anlegen und entsprechende Risikogruppen von der Vermehrung ausschließen... Hatten wir alles schon mal. Brauchen wir nicht wieder.
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Das las ich hier jetzt schon zichmal.